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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Organisation und Ersatzwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen des Heeres zu Offizieren und Unteroffizieren der Reserve und der Landwehr.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 1. Erteilung des Berechtigungsscheines.
  • 2. Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung.
  • 3. Zurückstellungsgesuche.
  • 4. Zeit der Einstellung.
  • 5. Wahl des Truppen- oder Marineteils.
  • 6. Meldung zum Diensteintritt.
  • 7. Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen des Heeres zu Offizieren und Unteroffizieren der Reserve und der Landwehr.
  • 8. Einjährig-freiwilliger Dienst der Mediziner.
  • 9. Einjährig-freiwilliger Dienst der Apotheker, Apothekergehilfen u.s.w.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

88 Organisation und Ersatszwesen. 
7. Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen des Heeres zu 
Offizieren und Unteroffizieren der Roserve nnd der Landwehr. 
Die Einj.-Freiwilligen aller Waflen sind. soweit sie sich dazu 
eignen, zu Offizieren der Reserve und Landwehr auszubilden. Sie 
erhalten zu diesem Zwecke neben der Ausbildung in der Koinpagnie, 
Eskadron oder Batterie vom 4. Monate ab noch eine gesonderte 
theoretische und praktische Ausbildung. 
Diejenigen Einj.-Freiwilligen, welche sich nieht zum Offizier 
eignen, sind möglichst zu brauchbaren Unteroffizieren der Reserve 
und Landwehr auszubilden. 
Alle Einj.-Freiwilligen, die sich gut geführt haben und gute 
Dienstkenntnisse besitzen, können nach !/asjähriger Dienstzeit zu 
(refreiten und diejenigen hiervon, die sich besonders auszeichnen, 
nach ®monatlicher Dienstzeit zu überzähligen Unteroffizieren be- 
fordert werden. 
Die zu Offizieren ausgebildeten und in Aussicht genommenen 
Ein).-Freiwilligen haben am Schlusse des Dienstjahres eine Prüfung 
abzulegen. Nach Bestehen derselben !werden sie zum Offiziers- 
Aspiranten ernannt und als Unteroffiziere zur Reserve entlassen. 
Um ihre weitere Befähigung zum Offizier darzuthun, haben sie in 
den nächsten 2 Jahren je 8 Wochen zu üben. Nach der ersten 
erfolgreichen Übung werden sie zu Vizefeldwebeln oder Vize- 
wachtmeistern der Reserve befördert. Nach der zweiten erfolg- 
reichen Übung können sie mit Einverständnis des Truppen- 
kommandeurs von den Bezirkskommandos zur Beförderung zum 
Reserveolfizier in Vorschlag gebracht werden. Zuvor müssen sie 
von dem zuständigen Öffizierkorps gewählt sein. 
Es werden jedoch nur diejenigen zur Beförderung in Vorschlag 
gebracht, welche diese selbst wünschen, eine gesicherte bürgerliche 
Existenz und einen dem Offizierstande entsprechenden Beruf haben. 
Ausserdem müssen sie sich verpflichten, so lange in der Reserve zu 
verbleiben, bis sie 3 Übungen von je 4—8 Wochen bei ihrem 
Truppenteil abgeleistet haben. 
Diejenigen Einj. -Freiwilligen, welche sich zu Unteroffizieren 
der Reserve und Landwehr eignen, werden, sofern sie nicht schon 
zu überzähligen Unieroffizieren befördert sind, als Unteroffizier- 
Aspiranten zur Reserve entlassen. Alle übrigen Einj.-Freiw. treten 
als Grefreite oder Gemeine zur Reserve über. Beide Kategorien 
haben in ihrem Reserve - Verhältnis 2 Übungen, jede bis zu 
8 wöchiger Dauer, abzuleisten 
Alle Einj.-Freiwilligen werden in der Regel der Reserve ihrer 
Waffe zugeteilt, doch können die Gardisten zu den entsprechenden 
Provinzieltruppen, und Einj. der Jäger, Schützen, Pioniere und 
Verkehrstruppen zur Infanterie, Einj. der Kavallerie und Feld- 
artillerie zum Train überführt werden.
	        

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