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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Die Laufbahnen in der Armee.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Ergänzung des Friedensstandes der Armee.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 1. Ergänzung des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Zeug- und Feuerwerksoffiziere.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

KEirgänzung der Offiziere. 99 
Die Kadetten der Selekta branchen eine Kriegsschule nicht 
zu besuchen. Sie legen die Offziersprüfung auf der Anstalt am 
Schluss des Kursus ab. Dieselben können den Truppenteilen schon 
als Leutnants überwiesen werden. 
Oifiziere des Beurlaubtenstandes können nur mit Ällerhüehster 
Genchmigung zu dem Offizier-Korps des Friedensstandes übertreten. 
Vor dem Übertritt haben sie wenn sie das Abiturientenzceugnig 
nicht besitzen —- die Fähnrichsprüfung abzulegen und «demnächst 
in jedom Falle sich noch der Offiziers-Prüfung zu unterziehen. 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes können bei Nachweis der 
erforderlichen wissenschaftlichen Bildung noch nachträglich auf Be- 
förderung zum Offizier dienen. Ihre Beförderung zum Fähnrich 
und zum Offizier ist an ähnliche Bedingungen geknipft, wie eingangs 
beschrieben. 
Wer sich im Kriege besonders auszeichnet, kann ohne Prüfung 
zum Fähnrich und bei weiterer Auszeichnung auch zum Offizier 
befördert werden. 
Ist der Betreffende schon Feldwebel oder Wachtmeister, so kann 
sofortige Beförderung zum Offizier erfolgen. *) 
2. Ergänzung der Zeug- und Feuerwerksoffiziere.”*) 
Die Zeugoffiziere ergänzen sich aus solchen Zeugfeldwebeln. 
welche auf Grund ihrer Leistungen, Führung und in Änsehung der 
sonstigen Verhältnisse zur Ablegung der bezüglichen Prüfung seitens 
ihrer Vorgesetzten in Vorschlag gebracht werden und welche dann 
die genannte Prüfung bestehen. (Uber Beförderung zum Zeug- 
feldwebel siehe Abschnitt Zeugpersonal.) 
Die Feuerwerksoffiziere ergänzen sich in gleicher Weise aus 
geeigneten Überfeuerwerkern. (Über Beförderung u. s. w. der 
Oberfeuerwerker siehe Abschnitt Feuerwerkspersonal.) 
2. Ergänzung der Sanitätsoffiziere (Militär-Ärzte). 
(Nach der Verordnung über die Organisation des Sanitätskorps der 
Armee.) 
. Das Sanitäts-Offizierkorps der Armee ergänzt sich 
1. durch Mediziner, welche -in den militärärztlichen Bildungs- 
Anstalten ausgebildet worden sind (Aufnahmebedingungen s. 
unten); 
2. durch Mediziner, die in der Erfüllung ihrer allgemeinen 
Dienstpflicht begriffen sind; 
—— 
*) Leutnänts und Oberleutnants haben bei etwaiger Verheiratung einen 
Privatzuschuss von jährlich 2509 M., Hauptleute II. Gehaltsklasse einen solchen 
von 1500 M. jährlioh nachzuweisen. 
+), Nähere Bestimmungen: „Vorschrift über die persönlichen Verhältnisse 
des Zeugpersonals“, „Bestimmung über Prüfuug zum Feuerwerks-Leutnant“. 
”
	        
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