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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
13. Einiges über Manöver.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

210 Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile. 
sic an den einzelnen Punkten siegen oder unterliegen. so werden 
höhere Offiziere zu Sehiedsrichlern bestimmt, welche über den 
Erfolg entscheiden. Die Truppenteile haben sich den Funt- 
scheidungen zu fügen. Die Schiedsrichter sind dureh weisse 
Armbinden kenntlich gemacht. 
(relegentlich der Kaisermanöver werden in der Regel über 
die beteiligten Armeekorps grosse Paraden abgehalten. Näheres 
über Aufstellung und Vorbeimarsch ergiebt die umstehende 
Übersicht. 
Bei den Manövern sind grössere Flurschäden soweit als 
möglich zu vermeiden. Gebäude, Wirtschafts-- und Hofräume, 
Gärten. Parkanlagen. Holzschonungen. Tabakfelder, Dünen- 
pflanzungen. Hopfengärten und Weinberge dürfen niemals von 
Truppen betreten werden. Eisenbahnen sind nur auf Uebergängen 
zu überschreiten. Die zu schonenden Anlagen sind, wenn sie nicht 
schon von weitem kenntlich sind. seitens der Besitzer durch 
Warnuugszeichen kenntlich zu machen. 
Wegen Bezahlung von Flurschäden siehe Gesetz über die 
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 
Zur ‘Unterstützung der Landgendarmerie während des 
Manövers werden ÜUnteroffiziere und Gefreite der Kavallerie 
kommandiert. Sie tragen als Abzeichen einen Ringkragen. Diese 
Unteroffiziere und Gefreite haben die Befugnisse der Wachen und 
Posten: sie können, wenn Civilpersonen ihnen nicht Folge geben. 
dieselben vorläufig festnehmen., 
14. Innerer Dienst. 
Innerhalb des Kasernements giebt es für den Soldaten ver- 
schiedene Arbeiten zu erledigen, die zwar nicht direkt zur 
militärischen Ausbildung gehören, die für die Erziehung des Sol- 
daten aber immerhin von grosser Wichtigkeit sind und daher auch 
besonders überwacht und geregelt werden. Diese Arbeiten be- 
zeichnet man als inneren Dienst. Es gehören hierzu: Reinigung 
des Kusernements; Reinigung und Instandhaltung der Bekleidung, 
Ausrüstung und Waffen; Eınpfang von Lebensmitteln; Pflege und 
Wartung der Pferde. Für diesen inneren Dienst sind die Leute 
in Korporalschaften (Kavallerie: Beritte, Feldartillerie: Geschütze) 
eingeteilt. Jede Korporalschaft u. s. w. wird durch einen Unter- 
offizier beaufsichtigt. Die Oberaufsicht führt nach näherer An- 
ordnung des Kompagnie- (Eskadron-, Batterie-) Chefs der Feldwebel 
(Waclıtmeister).
	        

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