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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Militärpersonen vom Feldwebel abwärts.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zivilversorgungsschein.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • 1. Offiziere, Militär- und Marineärzte, Ingenieure des Soldatenstandes, Deckoffiziere.
  • 2. Militärpersonen vom Feldwebel abwärts.
  • Zivilversorgungsschein.
  • Entschädigung für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheines.
  • Versorgung im Zivildienst.
  • Aufnahme in Invaliden-Institute.
  • Verwendung im Garnisondienste.
  • Versorgung der Hinterbliebenen
  • 3. Militärbeamte.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

280  Okonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen. 
bei eintretender nachzuweisender Sanzinvalidität eine 
P’ensionszulage von 1.50 Mk. monatlich (Dienstzulage). 
Anspruch bei Betriecbsunfällen wie beı Oftizieren an- 
gegeben. 
Zivilversorgungsschein. 
Die als dauernd versorgungsberechtigt anerkannten Invaliden 
erhalten, wenn sie sich gul geführt haben, einen Zivilversergungs- 
schein. Die Ganzinvaliden erhalten diesen Schein neben der 
Pension. den Halbinvaliden wird derselbe nach ihrer Wahl an 
Stelle der Pension verliehen. Jedoch nur dann. wenn sie mindestens 
12 Jahre gedient haben. Bekleiden vorgenannte Halbinvaliden den 
Unteroffizierdienstgrad. so ist jedoch der Zivilversorgungsschein 
und die Pension zuständig. 
Unteroffiziere, die 12 Jahre aktiv gedient und sich fortgesetzt 
gut geführt haben. erhalten den Zivilversorgungsschein auch ohne 
Nachweis der Invalidität. — Vergl. auch das vorher Gesagte. 
versorgungsscheines. 
Den zum Zivilversorgungsschein Berechtigten. aber wegen 
Epilepsie oder anderer körperlicher Gebrechen für den Zivildienst 
untaupliehen Invaliden wird an Stelle des Zivilversorgungsscheines 
eine Pensionszulare von 12 Mk. gewälirt. (Bei Zahlung von Ver- 
stümmelungszulagen nur 9 Mk.) 
Versorgung im Zivildienst. 
Die Inhaber des Zivilversorgungsscheines sind berechtigt, sich 
um die den Militäranwärtern vorbehaltenen oder zugänglichen 
Stellen in Reichs-,. Staats- oder Kommunaldienste zu bewerben. 
Nach crlolgter fester Anstellung im Reichs- und Staatsdienste 
wird die etwn beim Ausscheiden zuerkannte Invalidenpension 
gekürzt, sobald das Einkommen nachstehend angegebene Beträge 
übersteigt: 
an. bei einer Militärperson des Unteroffizierstandes, welche 
sich mindestens 12 Jahre im aktiver Militärdienst befunden 
hat. 1400 Mk.. 
b. bei Personen mit kürzerer aktiven Dienstzeit und zwar 
bei Feldwebeln 1200 Mk., 
„ Sergeanten und Uinteroffizieren 900 Mk., 
„ Gemeinen 600 Alk. 
Kriegs- und Verstümmelungszulagen werden stets weiler- 
gezahlt. 
Bei der Anstellung im Kommunaldienste wird die Pension 
unverkürzt weitergezahlt.
	        

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