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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Ehrenbezeugungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a. Einzelne Personen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • a. Einzelne Personen.
  • b. Wachen und Posten.
  • c. Geschlossene Trupps.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

PA nie Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse. 
Die in der Tabelle nicht aufgeführten Kommandeure ctc., 
z. B. der General-Inspekteur der Fussartillerie, die Kommandeure 
der Kriegsschulen. die Direktoren der technischen Institute u. Ss. w., 
haben eine shrem Range entsprechende Urlaubsbefugnis. 
Pie kommandierenden t(reneräle können Urlaub für das In- 
und Ausland, die übrigen Kommandeure nur für das Inland, 
Österreieh-Ungarn und die Schweiz crteilen. Das Tragen der 
Inıform im Auslande ist im allgemeinen verboten. 
Wird ein längerer Urlaub vewünscht, als in der Tabelle an- 
prgeeben. so erfolgt die Beurlaubung durch S. M. den Kaiser, 
bezw. in Bayern, Sachsen und Württemberg durch den betr. Kon- 
tingentsherrn. 
Beurlaubte Offiziere. Unterolfiziere und Kapitulanten verbleiben 
bis zu einer bestimmten Zeitdauer im (senusse ihrer Gebührnisse, 
den beurlaubten Mannschaften darf die Löhnung nur ausnahms- 
weise gezahlt werden. Jn bestimmten Fällen werden auch Reise- 
beihilfen gewährt. 
Kür die Beurlaubung von Militär-Anwärtern zu Beschäftigungen 
im Zivildienste sind abweichende Bestimmungen gegeben. Über- 
huupt bestehen Jür Beurlaubungen viele Sonderbestimmungen, die 
Iner weht alle aufpeführt werden können. 
3. Ehrenbezeugungen. 
a. Einzelne Personen. 
Die Ehrenbezeugungen einzelner Personen bestehen im Front- 
machen und ım Grüssen durch Anlegen der Hand an die Kopf- 
bedeekung, bei lUinteroffiziereun und Mannschaften ausserdem im 
Vorbeigehen, Vorbeilahren oder Vorbeireiten in gerader Haltung, 
im Stillstehen bezw. zu Pferde im Stillsitzen. 
Angehörige der Marine und der Schutztruppen haben die im 
Range höheren Personen des Heeres in derselben Weise zu grüssen, 
wie ihre eigenen Vorgesetzten, und umgekehrt die Personen des 
Heeres die Angehörigen der Marine und Schutztruppen. 
b. Wachen und Posten. 
Pie KEhrenbezeugung der Wachen besteht im Heraustreten 
und Präsentieren, die der einzelnen Posten im Präsentieren und 
Stillstehen mit Gewehr über. 
c. Geschlossene Trupps 
erweisen die militärischen Ehren, indem sie die im Exerzierregle- 
ment vorgeschriebene Formation und Haltung annehmen und der 
Führer den Vorgesetzten grüsst. 
pr
	        

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