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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Ehrenbezeugungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
c. Geschlossene Trupps.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • a. Einzelne Personen.
  • b. Wachen und Posten.
  • c. Geschlossene Trupps.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

Eihrenbezeugungen. 289 
Im Besonderen ist bestimmt: 
I. Die Offiziere haben vqr den regierenden Bundesfürsten 
und deren (temahlinnen innerhalb ihrer Länder Front zu machen. 
Jeder Offizier (Sanitätsoffizier, Marine- und Torpedoingenieur) 
muss jeden höheren Offizier durch Anlegen der Hand an die 
Kopfbedeckung grüssen, und jeder, der einen Gruss empfängt, 
muss den Gruss in dieser Art erwidern. 
U. Die Unteroffiziereund Mannschaften haben Front 
zu machen vor den Mitgliedern des Herrscherhauses. vor den 
Generalfeldmarschällen, vor dem kommandierenden (General des 
betr. Landesteils, vor den Gouverneuren und Kommandanten von 
Festungen etc. und vor .allen ihnen direkt vorgesetzten Offizieren. 
Durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung haben sie 
zu grüssen: alle übrigen Offiziere, die höheren Intendantur- und 
Militär-JJustiz-Beamten in Uniform, die Militärpfarrer im ÖOrnat, 
die Zahlmeister, die Korps-, Ober- und Rossärzte, sowie die 
Festungs-Oberbauwarte und Bauwarte. (Offiziere und Beamte in 
Zivil haben keine Ehrenbezeugung zu beanspruchen.) 
| Die Mannschaften haben ausserdem sämtliche Unteroffiziere 
zu grüssen, ferner. haben die Unteroffiziere ohne das Offizier- 
seitengewehr die mit diesem ausgerüsteten Unteroffiziere zu grüssen. 
Tragen Unteroffiziere und Mannschaften grössere Gegenstände 
in der Hand, so gehen sie nur in gerader Haltung an dem Vor- 
gesetzten vorüber, sitzen sie zu Pferde oder zu Rade, so nehmen 
sie beim Vorbeireiten bezw. Vorbeifahren eine gerade Haltung 
an. Steht oder sitzt ein Unteroffizier oder Mann an einer Stelle 
und es geht ein Vorgesetzter vorüber, so hat er stillzustehen. 
IH. Die Wachen treten heraus und präsentieren vor Fürst- 
lichkeiten, höheren Vorgesetzten und den Rittern des schwarzen 
Adlerordens, sowie vor Fahnen und Standarten. In bestimmten 
Fällen wird während des Präsentierens ausserdem von dem Spiel- 
mann der Wache der Präsentiermarsch geschlagen. 
Die Posten haben vor sämtlichen Offizieren und Sanitäts- 
offizieren zu präsentieren. Sie stehen mit Gewehr über still vor 
den Inhabern verschiedener Orden. 
IV. Geschlossene Truppenteile, die von Unteroffizieren 
geführt werden, haben sämtlichen Offizieren die militärischen 
Ehren zu erweisen. Werden sie von Üifizieren geführt, so werde 
militärische Ehrenbezeugungen nur vor höheren Vorgesetzten 
ausgeführt. 
V. Offizieren fremder Armeen werden dieselben Ehren 
erwiesen wie den eigenen Offizieren. | 
Über Ehrenbezeugungen bei Hoffesten und verschiedenen 
anderen Anlässen sind besondere Bestimmungen gegeben, des- 
gleichen über Eihrenbezeugungen innerhalb der Kasernements 
und auf den Schiffen u. s. w. 
Das kleine Buch vom Deutschen Heere. 19
	        

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