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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Besondere Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • I. Leistungen durch Vermittlung der Gemeinden.
  • II. Besondere Verpflichtungen der Besitzer von Schiffen und Fahrzeugen.
  • III. Besondere Verpflichtung der Besitzer von Grundstücken u.s.w.
  • IV. Besondere Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltung.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

Gesetz betr. Naturalleistungen. 820 
IV. Besondere Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen. 
& 15. ‚Jede Eisenbahnverwaltung ist verpflichtet, die Be- 
förderung der bewaffneten Macht und des Materials des Landheeres 
und der Marine gegen Vergütung nach Massgabe eines vom Bundes- 
rate zu orlassenden und von Zeit zu Zeit zu revidierenden all- 
gemeinen Tarifs zu bewirken. 
Schlussbestimmungen. 
8 16. Entschädigungsansprüche, welche auf Grund dieses (ie- 
setzes erhoben worden, sind bei dem Gemeindevorstande bezw. der 
zuständigen Zivilbehörde anzumelden. Sie erlöschen in den Fällen 
der 88 9 Ziffer 1 Absatz 4, 10 Absatz 4, 11 bis 14, wenn sie 
nicht innerhalb vier Wochen nach dem Eintritte der behaupteten 
Beschädigung, in allen anderen Fällen, wenn sie nicht spätestens 
im Laufe desjenigen Kalenderjahrs angemeldet werden, welches 
auf das Jahr folgt, in dem die Entschädigungsverpflichtung be- 
gründet worden ist. 
Diese Frist läuft auch gegen Minderjährige und Bevormundete, 
sowie moralische Personen, denen gesetzlich die Rechte der Minder- 
jährigen zustehen, ohne Zulassung der Wiedereinsetzung in den 
vorigen Stand, jedoch mit Vorbehalt des Regresses geren die 
Vormünder und Verwalter. 
& 18. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen all- 
gemeinen Anordnungen werden für das gesamte Bundesgebiet, 
mit Ausschluss Bayerns, durch Verordnung des Kaisers, für Bayern 
durch Königliche Verordnung erlassen. 
2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes 
über Naturalleistungen u. Ss. w. 
(Erlass vom 13. Juli 1898.) 
1. Auf Anfordern der Militärbehörden haben Jie Ortsvorstände 
bei Sicherstellung der Leistungen mitzuwirken. 
2. Die zur Beförderung von Personen zu gestellenden Fuhr- 
werke müssen, insofern sie nicht Personenwagen sind, zur Be- 
förderung von Personen geeignet und hergerichtet sein, soweit sich 
dies olıne Aufwendung besonderer Kosten bewirken lässt. 
Die zu Lastfuhren bestimmten Gespanne haben mindestens 
nachstehende Gewiohtsmengen zu laden: 
ein Einspänner bis 600 kg, 
„ Zweispänner von 600 bis 1000 kg, 
„ Dreispänner von 1000 bis 1400 kg, 
Vierspänner von 1400 bis 1800 kg.
	        

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