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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

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Bibliographic data

fullscreen: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Monograph

Persistent identifier:
hein_buch_heere_1901
Title:
Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
Place of publication:
Kiel, Leipzig
Publisher:
Lipsius & Tischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Niederlande.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Title page
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • Belgien.
  • Dänemark.
  • Frankreich.
  • England.
  • Italien.
  • Niederlande.
  • Österreich-Ungarn.
  • Russland.
  • Türkei.
  • Die Schweiz.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Full text

Italien. — Niederlande. — Österreich-Ungarn. 341 
Miliz nach der ersten Ausbildungsperiode noch mehrere Monate 
bei der Fahne zurückbehalten werden. 
Die Schüttereien (Bürgerwehren) werden in den Ciemeinden 
errichtet. Jeder körperlich brauchbare Bürger kann vom 25. bis 
35. liebensjahre der Schütterei zugeteilt werden. In Gemeinden 
von über 2500 Einwohner werden jährlich Übungen abgehalten ; 
in kleinen Orten wird nicht geübt. Die Dienstpflichterfüllung ist 
daher in diesen Orten im Frieden ohne Bedeutung. Die Schüttereien 
haben die Bestimmung, im Kriegsfalle an der Verteidigung des 
Vaterlandes teilzunehmen und die Ruhe im Innern zu erhalten. 
Der Landsturm wird nur im Notfalle organisiert. Er besteht 
aus allen wehrhaften Bürgern vom 18. bis 49. Lebensjahre, die 
nicht dem stehenden Heere angehören oder den Schüttereien zu- 
geteilt sind. 
Das stehende Heer ist etwa 1600 Offiziere und 62000 Mann 
stark, davon befinden sich im Frieden etwa 1600 Offiziere und 
28000 Mann ständig bei der Fahne. 
Die dienstthuende Schütterei besteht aus etwa 52000 Köpfen. 
Die nicht übenden Schüttereien bestehen aus etwa 79000 
Köpfen. 
Nach neueren Bestimmungen soll die niederländische Kriegs- 
macht in Zukunft aus dem stehenden Heere. der Landwehr und 
dem Landsturm bestehen. Die wesentlichste Anderung hierbei ist 
diejenige, dass die Milizen, welche ihrer Dienstpflicht im stehenden 
Heere genügt haben, nicht mehr den Schüttereien, sondern der 
Landwehr zugeteilt und im Kriegsfalle zur Bildung besonderer 
Landwehr-Truppenteile verwandt werden. 
Österreich-Ungarn. 
Die Wehrpflicht ist eine allgemeine und umfasst die Pflicht 
zum Dienste im Heere oder in der Landwehr und die Landsturm- 
pflicht. 
Die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere beträgt 12 
Jahre und zwar: 
3 Jahre in der Linie (aktiv) 
 ,„ »„  „n Reserve, 
2 „ »„ „» Landwehr. 
Ein Teil der wehrfähigen Mannschaften wird der Ersatzreserve 
überwiesen. Diese Mannschaften üben mehrere Wochen und 
verbleiben 10 Jahre lang in der Ersatzreserve der Landwehr. 
Die Landwehr ist wesentlich anders organisiert, als diejenige 
Deutschlands. Zur Landwehr gehören hier nicht nur die Mann- 
schaften, die ihrer Dienstpflicht im aktiven Heere und der Reserve 
genügt haben, sondern ein Teil der ausgehobenen Rekruten wird 
sofort der Landwehr zugeteilt. Diese Mannschaften dienen in der
	        

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