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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
preussen
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_1
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648.
Author:
Heinze, Wilhelm
Volume count:
1
Publisher:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
Edition title:
Vierzehnte Auflage
Scope:
239 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
89. Der ewige Landfrieden Maximilians I.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)
  • Title page
  • Meinem Vater.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur vierzehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Aus der Urzeit unseres Volkes.
  • II. Aus der Zeit der großen Völkerwanderung.
  • III. Aus der Zeit der Merowinger und Karolinger.
  • IV. Aus der Zeit der drei großen deutschen Kaiserhäuser.
  • V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters.
  • 73. Ottokar von Böhmen unterwirft sich Rudolf von Habsburg.
  • 74. Die Gründung der habsburgischen Hausmacht an der Donau.
  • 75. Rudolf von Habsburg in Thüringen.
  • 76. Die Schlacht bei Mühldorf.
  • 77. Kaiser Ludwig von Bayern und der Papst.
  • 78. Die Gründung der Universität Prag.
  • 79. Der schwarze Tod, der Judenmord und die Geißelfahrten.
  • 80. Die Vorrechte der Kurfürsten nach der Goldenen Bulle vom Jahre 1356.
  • 81. Graf Eberhard von Württemberg und die Städte.
  • 82. Die Erhebung der Zünfte in Braunschweig.
  • 83. Eine verhanste Stadt.
  • 84. Die Verbrennung des Johann Hus.
  • 85. England und die Hansa.
  • 86. Die deutschen Städte im ausgehenden Mittelalter.
  • 87. Das Innere einer mittelalterlichen Stadt (Augsburg).
  • 88. Die Feme.
  • 89. Der ewige Landfrieden Maximilians I.
  • VI. Aus der Reformationszeit.
  • VII. Aus der Zeit des großen Krieges.

Full text

— 149 — 
Gerichten, da die Sachen früher oder jetzt nach der Ordnung des Kammergerichts 
zum Austrag verwiesen sind oder künftighin werden oder ordentlich gehören. 
#§ 2. Und darauf haben wir alle offene Fehde und Verwarnung durch das 
ganze Reich aufgehoben und abgetan, heben sie auch hiermit auf und tun sie ab 
aus Römischer Königlicher Machtvollkommenheit in und vermittels dieser Urkunde. 
5 3. Und ob jemand, welcher Würden und welches Standes er auch sei, 
hiergegen handeln oder zu handeln sich unterstehen würde, der soll mit der Tat 
samt anderen Strafen vom Recht in unsere und des Reiches Acht gefallen sein.., 
also daß sein Leib und Gut jedermänniglich erlaubt und niemand daran freveln 
oder falsch handeln soll oder kan 
#5+# 7. Und da viele Reisige und Fußknechte sind, die zum Teil gar keine 
Herrschaft haben, zum Teil wohl zu Dienst verpflichtet, sich aber entweder nicht 
darin halten, oder von der Herrschaft, der sie sich versprochen hatten, nicht zu 
Recht und Billigkeit verpflichtet werden oder verpflichtet werden können, sondern 
im Lande ihrem Vorteil und ihrer Reiterei nachreiten, so ordnen, setzen und wollen 
wir, daß fortan solche Reisige und Fußknechte in dem heiligen Reich nicht sollen 
geduldet werden oder sich aufhalten, sondern wo man die betreten mag, da sollen 
sie festgenommen, scharf befragt und wegen ihrer Missetat mit Ernst bestraft 
werden . . .. Zum mindesten soll ihnen ihr Hab und Gut abgenommen werden. 
Sie selbst binde man mit Eiden und Bürgschaft, wie es notwendig erscheint. 
VI. 
Aus der Reformationszeit. 
90. 
Wie es im Papsttum gestanden, und wohin der Endchrist die 
Christenheit verführet. 
Quelle: Friedrich Mykonius!), Geschichte der Reformation 1517—1542. 
Uüvertragung: Otto Clemen, Friedrich Mykonius. Leiyzig 1912. S. 6—10. 
Man sollte hier erstlich berichten, wie es im päpstlichen Antichristentum ge- 
standen hätte. So ist's so ein greuliches, häßliches, unflätiges Tier gewesen, daß 
es auch Paulus, Daniel und Johannes in Apocalypsi nicht genug haben beschreiben 
können. Da ward Christus' Leiden, Erlösen, Sterben, Genugtuen und Bezahlen 
gar geschwiegen und nur für ein Historia, wie des Ulyssis Meerfahrt, gepredigt. 
Von dem Glauben, dadurch man seines Leidens, Unschuld, Gerechtigkeit, Heiligkeit, 
Erbteils und ewigen Lebens aus lauter Gnaden teilhaftig und selig wird, hört 
man nichts. Sondern man macht nur einen greulichen, grimmigen Richter aus 
1) Friedrich Mykonius wurde im Jahre 1491 in Lichtenfels in Oberfranken geboren. 
Von seinem 13. Jahre an besuchte er die lateinische Schule in Annaberg im Erzgebirge, 
und 19 Jahre alt ging er in ein Franziskanerkloster. Er wurde einer der ersten und eif- 
rigsten Anhänger Luthers, trat aus dem Orden, wurde lutherischer Prediger in Thüringen 
und endlich Superintendent in Gotha, wo er 1546 starb. Die Schrift des Mykonius atmet 
die lebendige Ursprünglichkeit eines mit seinem ganzen Herzen mitempfindenden Zeitgenossen.
	        

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