Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
preussen
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_2
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815.
Author:
Heinze, Wilhelm
Volume count:
2
Publisher:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
preussen
Publication year:
1918
Edition title:
Dreizehnte Auflage
Scope:
251 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
80. Die Vereinigten Staaten von Amerika treten in die Geschichte ein.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)
  • Title page
  • Vorwort zur dreizehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Vorgeschichte der Mark Brandenburg bis zur Besitznahme durch die Hohenzollern.
  • II. Aus der Geschichte des Landes Preußen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg.
  • III. Das Kurfürstentum der Hohenzollern in Brandenburg.
  • IV. Der Erwerb der preußischen Königskrone und der Bau des preußischen Staates durch Friedrich Wilhelm 1.
  • V. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • 49. Kronprinz Friedrich in Küstrin.
  • 50. Kronprinz Friedrich in Rheinsberg.
  • 51. Friedrichs des Großen Auffassung von der Herrscherwürde.
  • 52. Gründe Friedrichs für seinen Einfall in Schlesien.
  • 53. Siegeszuversicht des Königs bei Beginn des ersten Schlesischen Krieges.
  • 54. Letztwillige Verfügungen des Königs vor seinem ersten Zusammentreffen mit dem Feinde.
  • 55. Prag ist genommen.
  • 56. Die Schlacht bei Hohenfriedberg.
  • 57. Ein preußischer Rekrut zur Zeit Friedrichs des Großen.
  • 58. Der König zieht in den großen Krieg.
  • 59. Die „Vossische Zeitung“ über den Sieg bei Roßbach.
  • 60. Friedrichs Ansprache an seine höheren Offiziere vor der Schlacht bei Leuthen.
  • 61. Die Schlacht bei Leuthen.
  • 62. Die Presse im Siebenjährigen Kriege.
  • 63. Lied über die Schlacht bei Kunersdorf.
  • 64. Die „Miesmacher“ während des Siebenjährigen Krieges.
  • 65. Friedrich der Große als Gott bei den Indianern.
  • 66. Briefe Friedrichs des Großen aus dem Siebenjährigen Kriege.
  • 67. Zusammentreffen Friedrichs des Großen mit Gellert in Leipzig.
  • 68. „Endlich ist der Frieden wirklich da." 15. Februar 1763.
  • 69. Die erste Teilung Polens.
  • 70. Die Frage der bayrischen Erbfolge.
  • 71. Deutsche Politik Friedrichs des Großen.
  • 72. Rechtspflege unter Friedrich dem Großen.
  • 73. Wirtschaftspolitik Friedrichs des Großen.
  • 74. Kirchen- und Schulwesen unter Friedrich dem Großen.
  • 75. Soziale Politik Friedrichs des Großen.
  • 76. Potsdam und Weimar.
  • 77. Das Testament Friedrichs des Großen.
  • 78. Einer, der Friedrich den Großen dreimal gesehen hat.
  • 79. Joseph II. gewährt Glaubensfreiheit.
  • 80. Die Vereinigten Staaten von Amerika treten in die Geschichte ein.
  • 81. Der Staatskörper als ein Gesellschaftsvertrag.
  • 82. Der französische Staat als ein „Gesellschaftskörper“.
  • 83. Deutschland nimmt Stellung zur französischen Revolution.
  • 84. Französische Emigranten in Koblenz.
  • VI. „Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen.“ (Luise, Königin von Preußen.)
  • VII. „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte.“ (Arndt.)

Full text

— 14 — 
80. 
Die Vereinigten Staaten von Amerika treten in die Geschichte ein. 
Quelle: Unabhängigkeitserklärung der „im allgemeinen Kongreß ver— 
sammelten Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika.“ 4. Juli 1776. 
Übersetzung: M. Schilling, Quellenbuch zur Gesch. der Neuzeit. Berlin 1912. S. 329. 
Wenn es für ein Volk im Laufe der Dinge notwendig wird, die politischen 
Bande, welche es bis dahin mit einem anderen Volke verknüpften, zu lösen und 
unter den Mächten der Erde die selbständige und gleichberechtigte Stellung ein- 
zunehmen, zu der die Gesetze der Natur und Gottes in der Natur es berechtigen, 
so erfordert die geziemende Achtung vor der Meinung der Welt, die Ursachen dar- 
zulegen, welche zu der Trennung nötigten. 
Wir erachten folgende Wahrheiten für selbstverständlich: daß alle Menschen gleich 
geschaffen sind; daß ihnen der Schöpfer gewisse unveräußerliche Rechte verliehen 
hat, zu denen unter anderen Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit 
gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen eingesetzt sind, welche die 
ihnen zustehende Gewalt von der Zustimmung der Regierten ableiten; daß es 
das Recht des Volkes ist, wenn je eine Regierungsform jenen Zwecken verderblich 
wird, dieselbe abzuändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen, 
die derartig eingesetzt ist, daß aller Wahrscheinlichkeit nach die Sicherheit und Wohl- 
fahrt des Volkes gefördert wird. Klugheit wird jedoch gebieten, lang bestehende 
Regierungen nicht wegen unbedeutender und vorübergehender Ursachen zu ändern; 
und so lehrt die Erfahrung, daß die Menschen Ubelstände, solange sie erträglich 
sind, eher ertragen, als durch Abschaffung gewohnter Formen sich Recht zu ver- 
schaffen. Aber wenn eine lange Reihe von Mißbräuchen und Anmaßungen, die 
stets dasselbe Ziel verfolgen, die Absicht darlegt, das Volk unter absoluten Des- 
potismus zu zwingen, so ist es sein Recht, ja, seine Pflicht, eine solche Regierung 
zu stürzen und für neue Gewähr seiner künftigen Sicherheit Sorge zu tragen. 
So haben bis jetzt diese Kolonieen alles geduldig ertragen, nun aber sehen sie 
sich in die Notwendigkeit versetzt, das bisherige Regierungssystem abzuändern. 
Die Geschichte des gegenwärtigen Königs von Großbritannien:) ist eine Geschichte 
von Ungerechtigkeiten und Ubergriffen, welche lediglich die Herstellung einer 
Zwingherrschaft bezwecken. Dies zu beweisen, sollen den Augen der ganzen Welt 
Tatsachen unterbreitet werden. 
Aus der langen Reihe von Beschuldigungen seien nur folgende erwähnt: 
Er hat sich geweigert, zur Erleichterung großer Bevölkerungsschichten andere 
Gesetze zu geben, wenn jene Leute nicht auf das Recht der Mitwirkung ihrer 
Abgeordneten bei der Gesetzgebung verzichten würden, ein Recht, das ihnen un- 
schätzbar und nur einem Tyrannen furchtbar ist. 
Er hat gesetzgebende Körperschaften an ungewöhnliche, unbequeme und ent- 
fernt von ihren Archiven gelegene Orte berufen, lediglich zu dem Zweck, sie bis 
zu dem Grade zu ermüden, daß sie endlich in seine Maßregeln willigen würden. 
Er hat sich bemüht, das Wachstum der Bevölkerung dieser Staaten zu. 
hemmen, indem er die Gesetze für die Naturalisation Fremder verhindert, andere 
zu erlassen, um die Ansiedlung zu begünstigen, sich geweigert und die Bedingungen 
für Erwerbung neuer Ländereien aufgehoben hat. 
1) Georg III. 1760—1820.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890.
2 / 225
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.