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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_2
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815.
Author:
Heinze, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Brandenburg
Jena
Auerstädt
Volume count:
2
Publishing house:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1918
Edition title:
Dreizehnte Auflage
Scope:
251 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. „Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen.“ (Luise, Königin von Preußen.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
90. Gneisenau als Prophet des Untergangs Preußens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)
  • Title page
  • Vorwort zur dreizehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Vorgeschichte der Mark Brandenburg bis zur Besitznahme durch die Hohenzollern.
  • II. Aus der Geschichte des Landes Preußen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg.
  • III. Das Kurfürstentum der Hohenzollern in Brandenburg.
  • IV. Der Erwerb der preußischen Königskrone und der Bau des preußischen Staates durch Friedrich Wilhelm 1.
  • V. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • VI. „Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen.“ (Luise, Königin von Preußen.)
  • 85. Napoleon betritt die Weltbühne.
  • 86. Die „Deutschen sind „keine Nation mehr.
  • 87. Das Ende des Deutschen Reiches.
  • 88. Jena.
  • 89. Auerstädt.
  • 90. Gneisenau als Prophet des Untergangs Preußens.
  • 91. Napoleon blockiert England.
  • 92. General Yorck über die Lage Preußens nach dem Frieden zu Tilsit.
  • 93. Die königliche Familie in den Jahren des Unglücks 1807 und 1808.
  • 94. Das politische Glaubensbekenntnis der Königin Luise.
  • 95. Die Belagerung von Kolberg.
  • 96. Scharnhorsts Heeresreformen.
  • 97. Stein weckt den Gemeingeist.
  • 98. Maßvolle Anwendung der zeitgemäßen Freiheits- und Gleichheitsgedanken auf Preußen.
  • 99. Selbstverwaltung der Städte.
  • 100. Die Ächtung Steins.
  • 101. Fichte.
  • 102. Jahn.
  • 103. Heinrich von Kleist.
  • 104. Arndt.
  • 105. Die Tiroler im Jahre 1809.
  • 106. Schill ruft die Deutschen zu den Waffen.
  • 107. Auch Blücher will losschlagen.
  • 108. Scharnhorsts und Gneisenaus Ansichten über den Abschluß des preußisch-französischen Bündnisses.
  • 109. Napoleon hat den Krieg mit Rußland nicht gewollt.
  • 110. Die Grande Armée in den Schneefeldern Rußlands.
  • VII. „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte.“ (Arndt.)

Full text

— 163 — 
90. 
Gneisenau als Prophet des Untergangs Preußens. 
Quelle: Ein Brief Gneisenaus an einen Freund. 
Fundort: Horst Kohl, Der Untergang des alten Preußen. Leipzig 1913. S. 127. 
Ich hatte es Dir wohl von Stadt Ilm aus geschrieben, daß die letzte Stunde 
des preußischen Staates geschlagen habe. Damals wolltest Du es nicht glauben. 
Wenn man aber den unsoldatischen Geist — ich meine hier nicht gerade per- 
sönlichen Mut — der Offiziere und Gemeinen unserer Armee, ihre Kriegs- 
ungewohntheit und ihr Vertrauen auf fein ausgezirkelte Evolutionen, ihr Sträuben 
gegen neue, wesentliche Einrichtungen, ihre Abgeneigtheit, dem Zeitgeiste nach- 
zugeben und eine veraltete Taktik zu verlassen, und die Zusammensetzung der 
Anführer so kannte als ich, so konnte man den Ausgang der Sache wohl ahnen. 
91. 
Napoleon blockiert England. 
1806. 
Quelle: Napoleons Verordnungüberdie Festlandssperrevom 21. Nov. 1806. 
Übersetzung: O. Tschirch, Aus der Zeit der Erniedrigung. Leipzig o. J. S. 20—21. 
In unserem Lager zu Berlin, den 21. Nov. 1806. 
Wir Napoleon, Kaiser der Franzosen, in Erwägung, 
1. daß England das von allen zivilisierten Völkern befolgte Völkerrecht nicht 
annimmt; 
2. daß es jedes einem friedlichen Staate angehörige Individuum als Feind 
behandelt und diesem zufolge nicht nur die Mannschaft der zum Kriege gerüsteten, 
sondern auch der Handels= und Kauffahrteischiffe und selbst Handelsagenten und 
Kaufleute, die in Handelsangelegenheiten reisen, zu Kriegsgefangenen macht; 
3. daß es über Handelsfahrzeuge und -waren sowie über das Eigentum von 
Privatleuten das Eroberungsrecht ausdehnt, das doch nur auf dasjenige, so dem 
feindlichen Staate gehört, angewendet werden kann; 
4. daß es auf nicht befestigte Städte und Handelshäfen sowie auf Einlässe 
und Mündungen von Flüssen, ja auf ganze Küsten das Recht der Blockade er- 
streckt, welches nach Vernunft und von allen Völkern angenommenem Gebrauch 
nur auf befestigte Plätze anwendbar ist; 
5. daß dieser ungeheuere Mißbrauch des Blockaderechts keinen anderen Zweck 
hat, ass den Handel, sowie die Industrie Englands auf den Ruin der Be- 
triebsamkeit und des Handels des festen Landes zu gründen; 
6. daß, da dieses die augenscheinliche Absicht Englands ist, jeder, der auf dem 
festen Lande Handel mit englischen Waren treibt, dessen Absichten begünstigt und 
sein Mitschuldiger wird; 
7. daß dieses in allem der frühesten Zeiten der Barbarei würdige Benehmen 
Englands dieser Macht auf Unkosten aller andern vorteilhaft gewesen ist; 
8. daß aus dem Rechte der Natur die Befugnis folgt, dem Feinde 
eben die Waffen, deren er sich bedient, entgegenzusetzen und ihn auf die 
nämliche Art zu bekämpfen, wie er verfährt, sobald er alle Begriffe von 
Gerechtigkeit und alle liberalen Gesinnungen verkennt, die der Zivi- 
lisation ihr Dasein verdanken: 
117
	        

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