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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
Author:
Heinze, Wilhelm
Place of publication:
Hannover
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
preussen
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
heinze_quellen_lesebuch_2
Title:
Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815.
Author:
Heinze, Wilhelm
Volume count:
2
Publisher:
Carl Meyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
preussen
Publication year:
1918
Edition title:
Dreizehnte Auflage
Scope:
251 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Der Erwerb der preußischen Königskrone und der Bau des preußischen Staates durch Friedrich Wilhelm 1.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
46. Friedrich Wilhelm I. beim Bau des preußischen Staatswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
F. Innere Kolonisation.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)
  • Title page
  • Vorwort zur dreizehnten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Vorgeschichte der Mark Brandenburg bis zur Besitznahme durch die Hohenzollern.
  • II. Aus der Geschichte des Landes Preußen bis zu seiner Vereinigung mit Brandenburg.
  • III. Das Kurfürstentum der Hohenzollern in Brandenburg.
  • IV. Der Erwerb der preußischen Königskrone und der Bau des preußischen Staates durch Friedrich Wilhelm 1.
  • 42. Friedrichs III. Gründe für die Annahme der Königswürde.
  • 43. Preußen wird ein Königreich.
  • 44. Der preußische Staat unter Friedrich I.
  • 45. Harte Leibeigenschaft des Bauernstandes zur Zeit König Friedrichs l.
  • 46. Friedrich Wilhelm I. beim Bau des preußischen Staatswesens.
  • A. Heerwesen.
  • B. Verwaltung und Beamtentum.
  • C. Justizreform.
  • D. Kirchen- und Schulwesen.
  • E. Die Sorge für den Bauernstand.
  • F. Innere Kolonisation.
  • 47. Grundsätze Friedrich Wilhelms I. für die Erziehung und spätere Regierung seines Sohnes.
  • 48. Ein Bild Friedrich Wilhelms I., gezeichnet von seinem großen Sohne.
  • V. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • VI. „Wir sind eingeschlafen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen.“ (Luise, Königin von Preußen.)
  • VII. „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte.“ (Arndt.)

Full text

— 84 — 
Wehren will ich hiermit Erb= und eigenthümlich auf ihre Kindes-Kinder schenken, 
dagegen sollen sie in jedem Amte einen körperlichen Eyd ablegen, daß sie mir 
treu, holdt seyn wollen, ihre Prästandat) fleißig entrichten, die Höfe nicht zu ver- 
lassen als mit dem Todt, und wenn sie abbrennen, will ich sie Holz geben, da- 
gegen sollen sie die Bauerhöfe in guten Stand setzen und nicht so verfallen lassen, 
als wenn Krieg wäre; Wenn ein General Calamität ist, da Gott vor sey, als 
dann will ich sie als ein treuer Landes-Vater unter die Arme greifen; Creutz soll 
dieses alles so einrichten, und diesen meinen ernsten Willen bey der Königs- 
bergschen Kammer-Registratur legen. Dieses gehet nur die deutsche Kammer an, 
der Litthauischen werde befehlen, was ich da haben will, dieses gehet Litthauen 
nichts an. 
Königsberg, den 17. Juni 1718. Fr. Wilhelm. 
2. Quelle: Randbemerkung des Königs zu einem Bericht der ost- 
preußischen Kriegs= und Domänenkammer wegen Aufhebung der 
Leibeigenschaft in den Königlichen Domänen. Juni 1718. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bo. 4. Friedrich Wilhrlm III. S. 197. 
Die Kammer soll nur fleißig seyn und den Bauern recht zu verstehen geben, 
was sie vor einen Profit haben von der Freyheit, alsdann würde gewiß in etlichen 
Jahren das Land besser bebauet und gute conditionirte Amts Bauern haben, 
als ich jetzo pauvre Bauern habe, die Gebäude aussehen als wenn Krieg 10 
Jahre gewesen, in Vor-Pommern da ich in Campagne mit der Armee gestanden 
und völlig ausfouragiret habe, siehet es nicht in den Dörfern so liederlich aus, als 
in Preußen in meinen Amtsdörfern, weil es den Bauern nicht eigen ist, so sagen 
sie, der König muß decken lassen, der muß alles machen, ich bin Leibeigen, der 
Bauer rühret nichts an, ich habe mit den Bauern gesprochen, ich weiß alles. 
Friedrich Wilhelm. 
3. Quelle: Edikt vom 22. März 1719 für die Königlichen Domänen in 
Pommern, betreffend Aufhebung der Leibeigenschaft. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bd. 2. Friedrich Wilhelm I. S. 76. 
Der König hat in Erwägung gezogen, was es denn für eine edle Sache sei, 
wenn die Untertanen statt der Leibeigenschaft sich der Freiheit rühmen, das Ihrige 
desto besser genießen, ihr Gewerbe und Wesen mit um so mehr Begierde und 
Eifer als ihr Eigenes betreiben und ihres Hauses und Herdes, ihres Ackers und 
Eigentums sowohl für sich als die Ihrigen, für Gegenwart und Zukunft desto mehr 
gesichert seien. 
F. Innere Kolonisation. 
1. Quelle: Kabinettsordre Friedrich Wilhelms I. an die Litauische 
Kammer. 2. Juli 1718. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bd. 2. Friedrich Wilhelm I. S. 235—2356. 
Damit unsere bäuerlichen Unterthanen desto mehr zu Gott geführet werden, 
und also Segen und Gedeyen erlangen mögen, so wollen wir, daß in allen 
großen Dörfern Schulmeister bestellet, und einem jeden eine halbe Hube Land, 
frey von Zins, Contribution und Einquartierung von unseren wüsten Huben zu 
seinem Unterhalt eingegeben werden solll 
1) Gebühren.
	        

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