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Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Monograph

Persistent identifier:
herrmann_vhd_1916
Title:
Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.
Author:
Herrmann, Max
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth und Linde
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
B. Einleitung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die Bedeutung und Aufgabe des Gesetzes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.
  • Title page
  • Inhaltsübersicht.
  • Paragraphen-Verzeichnis.
  • A. Abkürzungen und Literatur.
  • Index
  • Literatur.
  • B. Einleitung.
  • I. Entstehungsgeschichte des Gesetzes.
  • II. Die Bedeutung und Aufgabe des Gesetzes.
  • III. Aufbau und Inhalt des Gesetzes.
  • C. Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 5. Dezember 1916.
  • Verpflichtung zum Hilfsdienst. § 1.
  • Erfüllung der Hilfsdienstpflicht. § 2.
  • Leitung des Hilfsdienstes. § 3.
  • Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Hilfsdienstes - Feststellungsausschüsse. § 4.
  • Zusammensetzung der Feststellungsausschüsse. - Vollzug des Gesetzes in Bayern, Sachsen und Württemberg. § 5.
  • Beschwerde an die Zentralstelle. § 6.
  • Heranziehung zum Hilfsdienst. § 7.
  • Schutz gegen Härten. § 8.
  • Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses - Abkehrschein. § 9.
  • Allgemeine Vorschriften für die Ausschüsse. § 10.
  • Arbeiter- und Angestelltenausschüsse. § 11.
  • Aufgaben der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse. § 12.
  • Schlichtungsverfahren. § 13.
  • Schutz des Vereins- und Versammlungsrechts. § 14.
  • Arbeiter- und Angestelltenausschüsse bei Betrieben der Heeres- und Marineverwaltung. § 15.
  • Überweisung gewerblicher Arbeiter an die Landwirtschaft. § 16.
  • Auskunftspflicht. § 17.
  • Strafbestimmungen. § 18.
  • Ausführung des Gesetzes. § 19.
  • In- und Außerkraftsetzung des Gesetzes. § 20.
  • D. Ausführungsbestimmungen, -Anweisungen und -Erlasse.
  • 1. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (1)
  • 2. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (2)
  • 3. Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdienstgesetzes gebildeten Ausschüssen. (3)
  • 4. Verordnung über Versicherung der im vaterländischen Hilfsdienst Beschäftigten. (4)
  • 5. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des § 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (5)
  • 6. Errichtung von Arbeiterausschüssen und Angestelltenausschüssen. (6)
  • E. Anhang.
  • I. Der Einfluß des Hilfsdienstes auf die bestehenden Verträge.
  • II. Stillegung und Zusammenlegung von Betreiben.
  • III. Die soziale Versicherung der im Hilfsdienste tätigen Personen.
  • IV. Die Frau im Hilfsdienst.
  • V. Die Hilfsdienstbehörden und der Verkehr mit ihnen.
  • VI. Muster.
  • F. Sachregister.
  • Werbung über Schriften des Industrieverlags Spaeth & Linde, Berlin C2.

Full text

12 Einleitung. 
II. Die Hedentung und Aufgabe des Gesetzes. 
Auch heute lassen sich die wirtschaftlichen Folgen des 
Gesetzes noch nicht klar übersehen, namentlich seine Wir- 
kungen auf die Geschäftszweige, welche sich mit der Her- 
stellung und dem Vertriebe der sogenannten Luxusartikel 
befassen, und auf den kleinen Handwerker und Gewerbe- 
treibenden. Um so stärker tritt die Opferwilligkeit des 
deutschen Volkes hervor, das durch das Votum seiner be- 
rufenen Vertreter seinen einmütigen Willen kundgegeben 
hat, alle seine Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu 
stellen. Daß er in der Tat alle Volkskreise ohne Unter- 
schied des Standes und der politischen Gesinnung be- 
herrscht, beweist die lebhafte Zustimmung, der die An- 
nahme des Gesetzes überall begegnete. Besonders ein- 
drucksvoll gestaltete sich die Berliner Versammlung der 
800 Vertrauensleute aller deutschen Arbeiter- und Ange- 
stelltenverbände vom 12. Dezember, die übereinstimmend 
ihre ernste Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes 
zusagten. Hingebungsvolle Mitarbeit aller Schichten der 
Bevölkerung ist auch von nöten, soll das Gesetz seinen 
Zweck erfüllen, wie stets von der Regierung sowohl wie 
von den Volksvertretern bei seiner Beratung hervorge- 
hoben wurde. Nicht der Zwang der allgemeinen Wehr- 
pflicht hat unsere siegreichen Truppen im Felde zu den 
Großtaten geführt, welche die Bewunderung der Welt er- 
regen, sondern der Geist, der sie beseelte. Ebenso kann 
auch das Heer in der Heimat auf dem Felde der Arbeit 
nur dann den Sieg erringen, wenn ihm der rechte Geist 
für sein Tun innewohnt. 
Schöne und treffende Worte für den Zweck des Ge- 
setzes hat die Begründung des Entwurfes, haben die Ver- 
treter der Regierung und des deutschen Volkes gefunden. 
Es soll den Kämpfern an der Front eine Heimarmee zur 
Seite stellen, die ihnen die Waffen schmiedet und die Nah-
	        

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