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Militärstrafgerichtsordnung.

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Bibliographic data

fullscreen: Militärstrafgerichtsordnung.

Monograph

Persistent identifier:
herz_militaerstrafgericht_1907
Title:
Militärstrafgerichtsordnung.
Author:
Herz
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Militär
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Militärstrafgerichtsordnung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Verfahren §§. 115 - 471.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Titel. Verfahren in erster Instanz. §§. 151 - 362.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Abschnitt. Einzelne Untersuchungsmaßregeln. §§. 171 - 242.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Vernehmung von Zeugen. §§. 185 - 207.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Militärstrafgerichtsordnung.
  • Title page
  • Vorwort zur vierten Auflage.
  • Inhaltsübersicht.
  • Index
  • Militärstrafgerichtsordnung.
  • Erster Teil. Gerichtsverfassung §§ 1 - 114.
  • Zweiter Teil. Verfahren §§. 115 - 471.
  • Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen. §§. 115 - 150.
  • Zweiter Titel. Verfahren in erster Instanz. §§. 151 - 362.
  • Erster Abschnitt. Ermittlungsverfahren. §§. 151 - 170.
  • Zweiter Abschnitt. Einzelne Untersuchungsmaßregeln. §§. 171 - 242.
  • I. Vernehmung der Beschuldigten. §§. 171 - 173.
  • II. Einstweilige Enthebung vom Dienste. Verhaftung und vorläufige Festnahme. §§. 174 - 184.
  • III. Vernehmung von Zeugen. §§. 185 - 207.
  • IV. Zuziehung von Sachverständigen. §§. 208 - 221.
  • V. Einnahme des Augenscheins, Leichenschau. Leichenöffnung. §§. 222 - 228.
  • VI. Beschlagnahme und Durchsuchung. §§. 229 - 242.
  • Dritter Titel. Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Erhebung der Anklage. §§. 243 - 260.
  • Vierter Abschnitt. Vorbereitung der Hauptverhandlung. §§. 261 - 272.
  • Fünfter Abschnitt. Hauptverhandlung. §§. 273 - 336.
  • Sechster Abschnitt. Verteidigung. §§. 337 - 348.
  • Siebenter Abschnitt. Strafverfügung. §§. 349 - 355.
  • Achter Abschnitt. Verfahren gegen Abwesende. §§. 356 - 362.
  • Dritter Titel. Ordentliche Rechtsmittel. §§. 363 - 415.
  • Vierter Titel. Bestätigung der im ordentlichen Verfahren ergangenen Urtheile. §§. 416 - 418.
  • Fünfter Titel. Bestätigung und Aufhebung der Urtheile der Feldgerichte und der Bordgerichte. §§. 419 - 435.
  • Sechster Titel. Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens. §§. 436 - 449.
  • Siebenter Titel. Strafvollstreckung. §§. 450 - 464.
  • Achter Titel. Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Person. §§. 465 - 468.
  • Neunter Titel. Kosten des Verfahrens. §§. 469 - 471.
  • Einführungsgesetz zur Militärstrafgerichtsordnung. Vom 1. Dezember 1898.
  • Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung der selben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand. Vom 1. Dezember 1898.
  • Allgemeine Bestimmungen über Dienstvergehen und deren Bestrafung. §§. 1 - 6.
  • Verfassung und Zuständigkeit der Disziplinargerichte. §§. 7 - 14.
  • Verfahren bei den Disziplinargerichten. §§. 15 - 29.
  • Vorläufige Dienstenthebung. §§. 30 und 31.
  • Unfreiwillige Versetzung in eine andere Stelle. §§. 32 und 33.
  • Unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand. §§. 34 und 35.
  • Schluß- und Übergangsbestimmungen. §§. 36 - 38.
  • Verzeichnis derjenigen Vorschriften des bürgerlichen Rechts, welche teils wörtlich, teils mit mehr oder minder erheblichen Abweichungen in die MStrGO. und das Einführungsgesetz übernommen sind (Parallelstellen-Verzeichnis).
  • Sachregister.
  • Werbung zu erschienen und in Vorbereitung befindlichen Werken zur Militär-Strafgesetzgebung etc.

Full text

Zweiter Teil. Verfahren. § 193. 161 
deren Vernehmungen zugegen gewesen ist. RG. v. 15. April 
1880, E. 1,366; es verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn einzelne 
schon vorschriftsmäßig vernommene Zeugen nach Vernehmung 
der später abgehörten Zeugen über einzelne weitere Punkte 
nachtglich befragt werden. RMGer. II. 18. März 1905, E. 8,18#9. 
Sul4 1905 (nicht gedruckf. 
# ferner nicht verboten, zu einer vor dem erkennenden 
Geri attfindenden Augenscheinseinnahme noch nicht ver- 
nommene Zeugen zuzuziehen T hierbei zu vernehmen. Wer- 
den dieselben am Schlusse der Hauptverhandlung beeidigt, so 
ist ein besonderer Hinweis, daß der zu leistende Eid sich auch 
auf die bei der Augens qheinseinnahn ee gemachten Aussage be- 
ziehe. nicht erforderlich. RMGer. II. 21. März 1906. E. 10,22. 
e— V r die #behung eines Gerichtsschreibers erforber- 
i 
858 2*8 von „Gegenüberstellung“ ist es ungesetz- 
2#½ eschuldigten bei der Vernehmung der Zeugen im 
W r zuzuziehen. Dies ist namentlich 
dann zu vermeiden, wenn ein Vorgesetzter beschuldigt ist und 
de 3 Atergeen als Zeugen vernommen werden. V9gl. 
er 
F. Nr. 23. F. (Niedere Gerichtsbarkeit) Nr. 19. 
193.1) Die Vernehmung beginnt damit, daß der 
Zeuge über Vornamen und Zunamen, Alter, Religions= 
bekenntniß, Stand oder Gewerbe und Wohnort befragt 
wird. 2) 3) Erforderlichen Falles sind dem Zeugen Fragen 
über solche Umstände, welche seine Glaubwürdigkeit in 
der vorliegenden Sache betreffen, insbesondere über seine 
Beziehungen zu dem Beschuldigten oder dem Verletzten, 
vorzulegen. 
r V l §5 67 Rötr PO. 
2) Die Frage nach eventuellen Vorstrafen ist nicht vor- 
geschrieben, aber zulässig und, der Regel nach, zweckmäßig. 
3) Die Vorschrift des 193 ist nur instruktioneller Natur. 
BVgl. RG. v. 17. März 1884, R. 6,20. 
Bei der Beweisaufnahme hat die Zeugenvernehmung mit 
den sog. Personalfragen, welche die Identitätsfeststellung 
ermoͤglichen sollen, zu beginnen. 
ie früher üblichen sog. Generalfragen, insbesondere 
über Umstände, welche die Glaubwürdigkeit des Zeugen und 
etwa von diesem erlittene kriminelle Strafen betreffen, sind 
Herz-Ernst, Militärstrafgerichtsordnung. 4. Aufl. 11 
 
	        

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