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Deutschland und der Weltkrieg.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland und der Weltkrieg.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_weltkrieg_1915
Title:
Deutschland und der Weltkrieg.
Place of publication:
Leipzig, Berlin
Publisher:
B. G. Teubner
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Deutschlands Stellung in der Welt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die deutschen Institutionen und der Geist des öffentlichen Lebens.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Das deutsche Staatsbürgertum und seine Leistungen in der Selbstverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland und der Weltkrieg.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Deutschlands Stellung in der Welt.
  • Deutschland und das Weltstaatensystem.
  • Der Geist der deutschen Kultur.
  • Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft.
  • Die deutsche Kolonialpolitik.
  • Das deutsche militärische System, verglichen mit dem französischen, englischen und russischen.
  • Die deutschen Institutionen und der Geist des öffentlichen Lebens.
  • A. Herkunft und Wesen der deutschen Institutionen.
  • B. Das deutsche Staatsbürgertum und seine Leistungen in der Selbstverwaltung.
  • Nachwort von Oberbürgermeister Wermuth.
  • II. Deutschlands Bundesgenossen.
  • Österreich-Ungarn.
  • Die Türkei.
  • III. Die Machtpolitik unserer Gegner.
  • Die Machtpolitik Englands.
  • Die Machtpolitik Frankreichs.
  • Belgien und die großen Mächte.
  • Rußland und der Panslawismus.
  • Die Rolle Serbiens.
  • Die Großmächte in Ostasien.
  • IV. Vorgeschichte und Ausbruch des Weltkrieges.
  • Die Vorgeschichte des Krieges.
  • Der Ausbruch des Krieges.
  • Anhang: Die Neutralität Belgiens.
  • V. der Geist des Krieges.
  • Krieg und Menschlichkeit.
  • Kultur, Machtpolitik und Militarismus.
  • Der Krieg und das Völkerrecht.
  • Der Sinn des Krieges.
  • Werbung über Schriften des Verlags B.G. Teubner in Leipzig und Berlin.

Full text

B. Das deutsche Staatsbürgertum und seine Leistungen 
in der Selbstverwaltung. 
Von Stadtrat Dr. Haus Luther in Berlin. 
Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der öffentlichen Dinge 
ist eine selbstverständliche Eigenschaft des modernen Staates. Selt- 
samerweise findet sich bei Ausländern, auch bei klugen und unterrich- 
teten Ausländern die Meinung, ein solches Staatsbürgertum gebe es 
im Deutschen Reich gar nicht oder kaum. Dieser Vorstellung scheint der 
Gedankengang zugrunde zu liegen, daß allein die Verfassungsform der 
Demokratie den Bürgern den angemessenen Einfluß auf die Staats- 
schicksale einräumc. Hier liegt eine Verwechslung der Form mit der 
Sache vor. Worauf es ankommt, ist die Verwirklichung des Staates, 
in dem der einzelne frei lebt und zur Geltung kommt. Auf welchem Wege 
dieses Ziel erreicht wird, ist eine Frage der Form, dic nach den ge- 
schichtlichen und erdkundlichen Lebensbedingungen der einzelnen Böl- 
ker verschicden zu beantworten ist. Auch die Verfassungsgrundsätze der 
als demokratisch bezeichneten Staaten weichen untereinander bedeu- 
tend ab; man vergleiche nur die Vereinigten Staaten von Nordamerika 
z. B. mit Frankreich. Uberdies sind, wie alle menschlichen Dingce, so 
auch die Verfassungsformen der Entwicklung unterworfen. Auch di- 
deutsche Verfassung wird sich weiter entwickeln und sicherlich im Sinne 
eines immer reicheren Ausbaus des Staatsbürgertums. 
Will man die derzeitige Gestaltung des Staatsbürgertums im 
Deutschen Reich erfassen, so darf man sich nicht auf die Schilderung der 
Wahlrechte zu den Volksvertretungen beschränken, diec im Reich selbst 
— für den Reichstag — und in den das Reich zusammensetzenden 
Gliedstaaten — z. B. für das Preußische Abgcordnetenhaus bestehen. 
Wesentlich ist zunächst, daß in der Berwaltung des Staates — also 
nicht nur bei der den Volksvertretungen zuständigen Gesetzgebung — in 
bemerkenswertem Umfang Bürger mitwirken, deren Berufung auf Wahl 
beruht. Solche gewählten Mitglieder gibt es in Preußen z. B. in den 
Kreisausschüssen und Bezirksausschüssen. Diese Behörden haben über 
eine Reihc wichtiger Verwaltungsfragen zu befinden, außerdem sind sie 
Verwaltungsgerichte. Auch in der sonstigen Gerichtsbarkeit ist das 
Laienclement stark vertreten. So werden die schwersten Straftaten von 
Schwurgerichten abgeurteilt, bei denen die Geschworenen sowohl dic
	        

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