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Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
Editor:
Holtzendorff, Franz
Bezold, Carl
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873_II
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II
Author:
Holtzendorff
Volume count:
2
Place of publication:
Berlin
Publisher:
C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung Carl Habel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Eisenbahnwesen. (Artikel 41 - 47).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Allgemeine Discussion.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Michaelis.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)
  • Title page
  • Contents
  • Prepage
  • Vorberathung (Fortsetzung). V. Reichstag. (Artikel 20 bis 32).
  • VI. Zoll- und Handelswesen. (Artikel 33 - 40).
  • VII. Eisenbahnwesen. (Artikel 41 - 47).
  • Allgemeine Discussion.
  • Michaelis.
  • Spezielle Discussion.
  • VIII. Post- und Telegraphenwesen. (Artikel 48 - 52). 25. Sitzung, Dienstag 2. April 1867.
  • IX. Marine und Schifffahrt. und X. Consulatwesen. Allgemeine Discussion.
  • IX. Marine und Schifffahrt. (Artikel 53 - 55). Spezielle Diskussion.
  • X. Konsulatwesen. (Artikel 56). Annahme ohne Discussion.
  • XI. Bundeskriegswesen. (Artikel 57 - 58).
  • XII. Bundesfinanzen. (Artikel 69 - 73). Allgemeine Discussion.
  • XIII. Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen. Artikel 74 - 77). Allgemeine Discussion.
  • XIV. Allgemeine Bestimmung. (Artikel 78).
  • XV. Verhältniß zu den Süddeutschen Staaten. (Entwurf XIV).
  • Schlußberathung. Generaldebatte. 33. Sitzung. Montag 15. April 1867.
  • Historische Schlußbemerkung.
  • Berichtigender Zusatz zu Seite 396.

Full text

Artilel 41 - 47. Michaelis. 209 
gegeben, weil es in der That kelne ist. Der Ausdruck „unmittel- 
bare Transportkosten“ ist ein sehr unbestimmter Begriff; die 
Transportkosten selbst lassen sich nicht bestimmt und fest berechnen: es ist 
das ein Problem, an welchem man schon sehr lange arbeitet, welches aber 
nicht gelöst werden wird. Wir haben daher geglaubt, daß man das beste 
Maaß aus der Erfahrung nimmt, welche die betreffenden Eisenbahnen mit 
ihren bisherigen Sätzen gemacht haben. Nun haben die meisten Eisenbahnen 
bereits jetzt als niedrigsten Tarifsatz für Rohproducte den Einpfennig- 
Tarif, und namentlich gerade diejenigen, welche dem großen Verkehr dienen, an 
welche hier Überhaupt nur gedacht wird. Einige sind noch im Rückstande 
und haben einen Tarif von einem viertel oder halben Pfennig mehr, aber 
darin, glaube ich, können wir der Entwickelung unseres Eisenbahnwesens wohl 
vertrauen, daß der Einpfennig Tarif in nicht zu ferner Zukunft auf allen 
Bahnen, die dem großen Verkehr dienen, für Rohproducte angewendet sein 
wird. Dieser würde daun factisch die Miniminalgrenze des den Eisenbahn- 
verwaltungen für Nothstände aufzuerlegenden Zwangstarifes sein. Melne 
Herren, dies sind die Anträge, welche meine Freunde und ich uns 
vereinigt haben, Ihnen vorzulegen. Ich habe in der allgemeinen 
Debette hier das Wort ergriffen, weil dieselben in einem gewissen Zusammen- 
hange unter einander stehen, und sich nur in diesem Zusammenhange motiviren 
lassen. Die Frage, um welche es sich hier handelt, ist durchaus nicht gleich- 
gültig; ee ist allerdings leicht, den schweren Arm des Staates in Anspruch 
zu nehmen, um die Befriedigung von Wunschen aller Art, wie sie täglich 
gestellt werden, täglich recht wohl motivirt werden konnen, aber vielfach bei 
der Mangelhaftigkeit aller menschlichen Dinge unbekriedigt bleiben müssen, zu 
erzwingen. Es ist leicht, den bestehenden Eisenbahnen gegenüber an allen 
möglichen Zwang zu denken; wir haben aber nicht nur die Gegenwart ins 
Auge zu fassen, wir haben die Zukunft sicher zu stellen, und die Zukunft 
des Verkehrs beruht nicht auf dem Zwange, den wir den Bahnen, die ein- 
mal bestehen, auferlegen; sie beruht darauf, daß das Vertrauen des Capitals 
und des Unternehmungsgeistes auf unsere öffeutlichen Verhältnisse, auf die 
Sicherheit, welche das in Eisenbahnen angelegte Capital findet, uns rasch ein 
weiter und weiter ausgebildetes Eisenbahnnetz schaffe. Mit der weiteren Ent- 
wickelung des Eisenbahnnetzes steigt die Concurrenz zwischen den Eisenbahnen, 
steigt die gleichmäßige Verthellung der Production und des Wohlstandes über 
das ganze Land, steigt die Wohlfeilheit der Tarife auf allen Bahnen und 
steigt der Eifer der Eisenbahnverwaltungen, die berechtigten Wünsche des 
Hubllcums zu befriedigen. Geben Sie dem Eisenbahnwesen die mögliche 
Freiheit meine Herren: damit werden Sie alle Wünsche, die an das Eisen- 
bohnwesen gestellt werden, am besten fördern! 
  
Raittriallas. U. 14
	        

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