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Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1890
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 12.
Bandzählung:
12
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
I. Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Theil.
  • I. Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Bekanntmachung, betreffend die Erledigung der Geschäfte für die Ostafrikanische Schutztruppe durch die Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes.
  • Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
  • II. Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • III. Personalien.
  • IV. Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • V. Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)

Volltext

eutsches RKolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herauogegeben in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts. 
  
  
I. Jahrgang. Berlin 15. Jeptember 1890. AUummer 12. 
Diese Zeitschrift erschefut in ibrem amtlichen Theite am 1. und 15. jedes Monats. Nichtamtliche Miltheilungen werden den zu 
Ansfang des Monats erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahrspreis beträgt 2 .. 
Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofbuch- 
hundlung von Erusl Siegfried Mittler und Sohn, Berlin S8WI2, Kochstraße 68—70, zu richten. 
Inhalt. I. Erledigung der Geschäfte für die Ostafrikanische Schutztruppe durch die Kolonial-Abtheilung 
des Auswärtigen Amtes S. 209. — Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in 
dem südwestafrikanischen Schutzgebiet S. 209. — II. Kommandantur-Befehl des stellvertretenden Neichs- 
kommissars für Ost-Afrika, betrefsend die Einfuhr und den Verkauf von Spirituosen S. 220; dgl., 
betreffend die Abgrenzung der verschiedenen Stationsbezirke S. 221. — Statistik über Einfuhr in 
Togo S. 222. — III. Angabe der Stationen der bei der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika ange- 
stellten Offiziere 2. S. 223. — IV. S. 225. — V. S. 226. *1' 
Nichtamtlicher Theil. I. S. 226. — II. Fracht-Tarif der Deutschen Ost-Afrika-Linie S. 227. — 
Postdampfschifsverbindungen S. 227. — Ill. Vereinbarung zwischen England und Frankreich vom 
5. August d. J. S. 228. — Die Bauthätigkeit in Kamerun (mit Karte) S. 229. — Aus dem 
Schutzgebiet der Marschall-Inseln S. 233. — Die wissenschaftlichen Sammlungen Emin Paschas 
S. 233.— Gesundheitsverhällnisse an der Sklavenküste S.234.— Spirituosenhandel im südwestafrikanischen 
Schutzgebiet S. 235. — IV. S. 235. — V. S. 236. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
I. Gesehe; Verordnungen der Reichsbehörden. 
Bekanutmachung. 
Die Erledigung der Geschäfte für die Ostafrikanische Schutztruppe, welche bisher von 
dem Königlichen Premierlientenant d. L. Berthold, hier, Wilhelmstraße 98, bearbeitet wurden, 
wird von jetzt ab der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes obliegen. Herr Berthold 
ist dieser Abtheilung beigegeben worden. Die nach den bisherigen Bestimmungen an den hiesigen 
Vertreter des Reichskommissars für Ost-Afrila zu richtenden Eingaben sind in Zukunft der 
Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes einzureichen. 
Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem 
südwestafrikanischen Schutzgebiet. 
Zur Ausführung der Vorschriften der Kaiserlichen Verordnung vom 10. August 1890 
(Reichs-Gesetzblatt S. 171) K) über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen 
Schutzgebiet wird auf Grund des § 11 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der 
deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzblatt 1888, S. 75) Folgendes bestimmt: 
§ 1. 
Personen, welche der Gerichtsbarkeit unterliegen. 
(Zu den §§ 1 und 2 der Verordnung.) 
Die Gerichtsbarkeit in dem Schutzgebiet erstreckt sich nach zwei Richtungen auf einen 
Kreis von Personen als die Konsulargerichtsbarkeit. Der ersteren sind unterworfen: 
1. nicht nur Reichsangehörige und Schutzgenossen, sondern auch Ausländer; aus- 
genommen sind nur Eingeborene (vergl. § 2 der Verordnung), soweit sie 
weiteren 
) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ Nr. 11, S. 191.
	        

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