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Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1890
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 15.
Bandzählung:
15
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)

Volltext

entsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Holonial-Abtheilung des Answärtigen Amts. 
  
* — --.«-. .---..—..-. .-.·—-... — — —— —— *¼r — — - –– . -.---—.. .- r 
I. Jahrgang. Berlin, 1. November 19890. Uummer 15. 
Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theile am 1. und 15. jedes Monats. Nichkamtliche Mittheilungen werden den zu 
Anfang des Monals erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahräpreis beträgt 2.. 7. 
Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuch- 
handlung von Erusl Siegfried Mitller und Sohn, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, zu richten. 
  
  
Inhalt. I. Errichtung eines Kolonialrathes nebst Verfügung zur Auöführung dieses Allerhöchsten Erlasses 
  
S. 267. — Lokalzulage für die Hulkbesatzung in Kamerun S. 268. — Beurkundung des Personen- 
standes im Gebiet von Finschhafen, Herbertehöh und Constantinhafen S. 269. — Verlegung der 
Kaiserlichen Verwaltung von Kerawarra nach Herbertshöh S. 269. — Vertretung des Kaiserlichen 
Kommissaro zu Finschhafen bei Ausübung der Oerichtsbarkeit zweiter Instan; S. 269. — Vermitte- 
lungen zwischen der Kolonial-Abtheilung und den protestantischen Missionsgesellschaften S. 269. — 
II. Verordnung, betr. den Kautschukhandel in Öst-Afrika S. 269. — III. Veränderungen bei der 
Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika S. 270. — IV. S. 270. — V. S. 272. 
Nichtamtlicher Theil. I. S. 273. — II. Aufhebung der Blokade über Dahomeh S. 273.— 
Schiffs= und postalische Nachrichten S. 273. — III. Die Lage in Öst-Afrika S. 274. — Expedition 
des Mr. Stokes nach Tabora S. 276. — Expedition des stellvertretenden Reichökommissars für Ost- 
Afrika gegen die Mafitis S. 277. — Nachrichten aus der evangelischen Mission S. 278. — Nach- 
richten aue der katholischen Mission S. 279. — Deutsches Krankenhaus für Öst-Afrika S. 279. — 
Gesundheiteozustand der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika S. 279. — Vom Deutschen Frauen 
verein S. 280. — Ueber die Gewinnung des sogenannten Manila-Hanfs auf den Philippinen S. 280.— 
Französische Besitzungen am Busen von Benin S. 282. — IV. S. 283. — Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
I. Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths. 
Vom 10. Oktober 1890.5 
Ich genehmige, daß bei der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts als sachver- 
ständiger Beirath für koloniale Angelegenheiten ein Kolonialrath errichtet wird, und beauftrage 
Sie, die hierzu erforderlichen Anordnungen zu treffen. 
Potsdam, den 10. Oktober 1890. Wilhel 
Wilhelm. 
v. Caprivi. 
An den Reichskanzler. 
Verfügung des Neichskanzlers zur Ausführung des Allerhöchsten 
Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths. 
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths, 
vom 10. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzblatt S. 179/ wird Folgendes bestimmt: 
81. 
Die Mitglieder des Kolonialraths werden vom Reichskanzler ernannt. 
Die mit Kaiserlichem Schutzbrief ausgestatteten oder in den Schutzgebicten durch die 
Anlage wirthschaftlicher Unternehmungen von bedeutendem Umfang in Thätigkeit befindlichen 
*| R. G. B. S. 179. 
*#) Reich Sanzeiger Nr. 250 vom 17. Oktober 1890.
	        

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