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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1890
Title:
Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.
Volume count:
1
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • Hofordnung.
  • Kanzler und Räte, die kurfürstliche Kammer.
  • Fürstliche und ständische Verwaltung. -- Landtage.
  • Stockung im öffentlichen Leben.
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Swaßburg, Magdeburg, Jülich. — Ausgang Johann Georgs. 141 
und darum hielten sich die Pfalzgrafen von Neuburg und Zweibrücken, die 
jüngere Schwestern geheiratet hatten und Söhne von ihnen besaßen, an den 
früher geleisteten Verzicht nicht gebunden: Neuburg verlangte die ganze Erb- 
schaft für sich, Zweibrücken wollte sie mit Neuburg teilen. Außerdem machte auch 
Kursachsen Ansprüche geltend, die zwar minder gut begründet waren, vom 
Kaiser aber gern berücksichtigt wurden, weil sie die Lage noch verwickelter machten. 
Alle Versuche zu gütlicher Anseinandersetzung zwischen den verschiedenen An- 
sprüchen waren vergeblich; doch kam man 1593 überein, beim Kaiser die Zu- 
stimmung zur Besitzergreifung des Landes und Ausübung der Vormundschaft 
durch alle Beteiligten unter Vorbehalt der Rechte eines jeden einzelnen nach- 
zusuchen. Der Kaiser gab aber diese Zustimmung nicht; und auch auf dem 
Neichstage zu Regensburg, auf den er die Antragsteller verwiesen hatte, kam es 
zu keiner Entscheidung; die Sache wurde vielmehr geflissentlich verschleppt. In- 
zwischen näherte sich der spanisch-niederländische Krieg den Grenzen des streitigen 
Landes, das beide Teile gern zu ihrer Operationsbasis gemacht haben würden. 
Jülich war von den Spaniern bedroht. Aber am brandenburgischen Hofe scheute 
man vor dem Wagnis zurück, sich im Vertrauen auf die Stände und auf die 
Hilfe der Gegner Spanicns im Lande festzusetzen. Bei einem solchen Versuch 
wäre es nötig gewesen, mit Frankreich und der niederländischen Republik in 
ein Bündnis zu treten; aber Johann Georg hatte eine starke Abneigung gegen 
die Verbindung mit den calvinistischen Rebellen in den Niederlanden, und auch 
mit Frankreich wagte er nicht sich offen zu verbünden. Auf einem Tage zu 
Heidelberg, wo Georg Friedrich von Ansbach und der magdeburgische Administra- 
tor Joachim Friedrich die brandenburgische Sache vertraten, kam man 1595 
zu dem Beschluß, weder mit den Niederlanden noch mit Frankreich sich in ein 
Bündnis einzulassen, auch keine Besitzergreifung in Jülich vorzunehmen, sondern 
erst noch einmal beim Kaiser um eine baldige Entscheidung anzuhalten. In- 
dessen ist auch daraus nichts geworden. Es wäre dazu nötig gewesen, mindestens 
mit den beiden pfälzischen Höfen eine Verständigung herbeizuführen; eine solche 
ist aber nicht erzielt worden. Hinzu kam, daß im brandenburgischen Hause selbst 
ein Familienzwist ausbrach, dessen Anlaß das Testament Johann Georgs von 
1596 war. In diesem war dem ältesten Sohn aus dritter Ehe, dem Markgrafen 
Christian, die Neumark verschrieben worden, während seine jüngeren Brüder 
mit Deputat-Einkünften abgefunden wurden. Durch diese Teilung gedachte 
Johann Georg einem Zwist unter den Brüdern vorzubeugen und so die Zukunft 
seines Hauses am besten sicherzustellen, während Joachim Friedrich darin eine 
verderbliche Maßregel sah, die die Macht des brandenburgischen Hauses zerstören 
werde. Trotz des offenen Widerspruchs des Kurprinzen vollzog Johann Georg 
das Testament und ließ es vom Kaiser bestätigen. Am 8. Januar 1598 ist er 
dann gestorben. 
Hof- und Landesverwaltung. 
Die patrimoniale Anffassung des Fürstenstaats, wie sie diesem Testament 
und auch der früheren Teilung zugrunde liegt, kennzeichnet den Geist der 
Epoche, die mit Johann Georg zu Ende ging, in ganz besonderer Weise. Der 
Fürst erscheint in erster Linie noch als der größte Grundbesitzer im Lande; das 
Leben an seinem Hofe bietet das Bild einer großen patriarchalischen, noch ganz
	        

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