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Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1890
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.
Bandzählung:
1
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
II. Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Statistik über die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1889 in das Togogebiet eingeführten zollpflichtigen Waaren in Nettomengen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • I. Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • II. Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Verordnung, betreffend den Handel mit Palmkernen in Klein-Popo und Porto Seguro.
  • Polizei-Verordnung für Nauru (Pleasant Island).
  • Statistik über die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1889 in das Togogebiet eingeführten zollpflichtigen Waaren in Nettomengen.
  • III. Personalien.
  • IV. Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • V. Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)

Volltext

— 34 — 
Statistik über die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1889 in das Togogebiet eingeführten 
zollpflichtigen Waaren in Nettomengen. 
  
  
  
  
  
  
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III. Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisher mit der 
lommissarischen Verwaltung des Schutzgebietes der Marschall-Inseln betraut gewesenen Kaiser- 
lichen Vizekonsul Biermann zum Kaiserlichen Kommissar für das gedachte Schutzgebiet 
zu ernennen. 
  
Der bisher mit den Funktionen des Kanzlers bei dem Kaiserlichen Kommissariat für 
das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie betraute Gerichtsassessor Schmiele ist zum 
Kanzler bei dem Kaiferlichen Kommissariat für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie 
ernannt worden. 
Dem Referendar a. D. Arthur Hildebrandt ist die kommissarische Wahrnehmung 
der Sekretariatsgeschäfte bei dem Kaiserlichen Kommissariat für das Schutzgebiet der Neu- 
Guinea-Kompagnie übertragen worden. Derselbe hat die Ermächtigung zur Ausübung der 
Gerichtsbarkeit erster Instanz im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie erhalten. 
Seitens Seiner Hoheit des Sultans Seyyid Ali von Zanzibar ist dem in besonderer 
Mission nach Ost-Afrika entsandten Major im Generalstabe Liebert die 1. Klasse des Ordens 
„Vom strahlenden Stern“ verliehen worden. 
  
  
IV. Bekanntmachungen für die Schifffahrk. 
Ostküste von Afrika. 
Bemerkungen über den Chinde-(Chingi-) Arm des Zambesi-Flusses. 
Nach einem Berichte des Kommandanten des britischen Vermessungsschiffes „Stork“, 
Lieutenant und Kommandeur Balfour, über den Chinde-(Chingi-) Arm des Zambesi-Flusses 
(vergl. Nr. 2034 d. „,Nachr. f. Seef.“ 1889) befinden sich nördlich der Mündung dieses 
Flusses auffallende Sandhügel an der Küste; dieselben liegen 2,6 Sm N54·°O von der äußeren 
Bake auf der Spitze Mitaone. Die äußere Bake, weißes Dreieck auf einem Pfahl, auf der 
Spitze Mitaone ist etwa 27 m nordostwärts versetzt worden. Auf der Spitze Foot ist eine 
Bake errichtet, welche aus einem etwa 5,5 m hohen Pfahl besteht, auf dem ein Faß als Topp- 
zeichen angebracht ist; diese Bake ist jedoch von See aus schlecht zu erkennen; sie steht etwa 
1½ Sm S75°'W von der äußeren Bake auf der Spitze Mitaone entfernt.
	        

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