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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1891
Title:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Volume count:
2
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1891
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene MIttheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Von der Station Bismarckburg. Brieftaubenpost.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Denkmal in Kamerun.
  • General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz.
  • Eingang von wissenschaftlichen Sendungen aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Der Distrikt der Oelflüsse.
  • Der Saphu-Baum.
  • Die Verwaltung des Gebietes der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft südlich des Zambesi.
  • Wirthschaftliche Verhältnisse der Goldküsten-Kolonie.
  • Ausfuhr von Kapstadt nach den Häfen des südwestafrikanischen Schutzgebietes.
  • Art des Reisens in Südwest-Afrika.
  • Die Landschaft um Windhoek (Südwest-Afrika) nach einem Berichte des Lieutenants v. François.
  • Die Bahnlinie Tanga---Korogwe.
  • Portugiesische Expedition nach Humbe.
  • Kämpfe der Portugiesen mit Eingeborenen bei Bissao. (Nach einem Bericht des Kommandanten S.M. Knbt. „Hyäne" Kapitänlieutenants Plachte.)
  • Die Kosten der Verwaltung von Britisch-Betschuana-Land.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Full text

— 245 — 
start erschöpft und litten an Fußübeln, so daß 
ich genöthigt war, am 24. März zu ruhen. 
Am 25. März früh von Do Koffi ab- 
gehend, erreichte ich am 30. März Abends 
Sebbe. An guten Stellen des Weges benutzte 
ich einen kleinen von Adeli mitgenommenen 
Juchshengst, welcher so munter in Sebbe ein- 
raj, daß er voraussichtlich, wenn nicht unvor- 
bergesehene Unglücksfälle eintreten, ohne Frage 
die Rückreise aushalten wird. Sogenannte 
„Palawer“ habe ich laum gehabt, nur die Atak 
pame Leute lassen zu wünschen übrig. Wenn ich 
versönlich auch beide Male glatt passirt bin, 
so hat Herr Dr. Büttner doch Unammehmlich- 
keitn gehabt, ebenso ein nach Adeli gehender 
Pändler. 
Bei meinem Eintreffen in Klein-Popo fand 
ich meine von mir für eigene Rechnung be- 
silllen 50 Brieftauben vor, welche ich nun 
mit nach der Station nehmen will, um sie 
ordnungsmäßig zu trainiren. Die Brieftauben 
haben sich in meiner Familie in den verschie- 
denen Generationen vom Ururgroßvater bis 
auf meinen Bruder und mich vererbt. Ich 
glaube ganz sicher zu sein, meine Tauben so 
weit zu bringen, daß sie im Stande sind, die 
Strecke Klein-Popo—Bismarckburg in 3 Stunden 
zuückzulegen. Bewähren sie sich, so werde ich 
eine Brieftaubenstation in Klein-Popo errichten. 
fürchte nämlich, daß, wenn ich jetzt schon 
die für Klein-Popo später bestimmten Tauben 
hier zurücklasse, dieselben durch nicht sachver- 
ständige Behandlung verdorben werden könnten: 
dem die mir gesandten Tauben sind auser- 
ordentlich gute Exemplare, welche fast alle auf 
weiten Touren in Deutschland Preise errungen 
haben; außerdem sind fast alle vier= bis fünf- 
fährig. Die Tauben haben die Srereise in so 
auferordentlich gutem Zustande überstanden, 
so daß ich meine erste Furcht, dieselben werden 
den Transport nicht aushalten, vollständig ver 
loren habe. 
Ich hofse, am 25. 
mardburg zu sein.“ 
April wieder in Bis- 
Pritisches prolektorat über Nyassa= Land. 
Die amtliche „London Gazetlle“ vom 
15. Mai d. J. enthäll folgende Belanntmachung 
des Foreign Ofsice vom 14. desselben Monats: 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß auf Grund von Vereinbarungen 
mit den eingeborenen Häuptlingen sowie anderer 
gesemäßiger Vorgänge diejenigen Gebicte in 
Mrila, welche im Folgenden als Nyassa Land- 
Tistrikte bezeichnet sind, sich unter dem Pro- 
  
teltorate Ihrer Majestät der Königin be- 
finden. 
Das Britische Protektorat der Nyassa-Land- 
Distritte begreift die Gebiete, welche begrenzt 
sind im Osten und Süden durch die portu- 
giesischen Besitzungen, im Westen durch eine 
Grenze, welche, beginnend im Süden von dem 
Punlkt, wo die Grenzlinie der portugiesischen 
Besitzungen durch die im Artikel 1 der Berliner 
Alte bestimmte Linie der konventionellen Frei- 
handelszone geschnitten wird, der letzteren Linie 
nördlich bis zu dem Puntte folgt, wo sie die 
Linie des in demselben Artikel bezeichneten 
geographischen Kongo Beckens trifft, um dann 
auf der letzteren Linie entlang zu laufen, bis 
dieselbe die Grenze zwischen den britischen und 
deutschen Interessensphären erreicht, wie solche 
im zweiten Paragraphen des 1. Artilels des 
Abkommens vom 1. Juli 1890 bestimmt ist. 
Maßregeln für die Einrichlung der Justiz= 
verwaltung, sowie für die Aufrechterhaltung 
des Friedens und der guten Ordnung in den 
Nyassa Land-Distrilten sind in Vorbereitung. 
Die Gewinnung von Droguen in den Rolonien. 
Ueber den Londoner Drognen-Markt hielt 
lürzlich Herr H. Helbing aus London in der 
hiesigen pharmazeutischen Gesellschaft einen Vor- 
trag, welcher manche beachtenswerthe Winle 
für die Gewinnung von Droguen in den Kolo- 
nien enthielt. Der Vortragende wies insbe- 
sondere darauf hin, wie wichtig es für den 
Apotheler sei, die sogenannten Medizinaldrognen 
nur in bester Onalilät zu erhallen. Für den 
Kolonisten, welcher die Gewinnung von Droguen 
belreiben wolle, sei daher die größte Sorgsalt 
nicht nur beim Anbau und der Kultivirung, 
sondern auch bei der Ernte und der Behand- 
lung der gewonnenen Produkte erforderlich. 
Wichtig sei es namentlich, die Produlte schon 
im Ursprungsland von allem lUeberflüssigen, 
wie Schalen und Unreinigleiten, zu befreien, 
weil nur dann auf lukrativen Absatz zu rechnen 
sei und auch an Transportkosten gespart werde. 
„Wenn wir,“ so bemerlt Herr Helbing, „von 
der Nachlässigleit der Leute absehen, die die 
Wurzeln sammeln, wenn das Erdreich am 
nassesten, die die Samen ernten, wenn sie sich 
am leichtesten aus der Frucht entfernen lassen, 
einerlei, ob das auch der richlige Zeitpunkt ist, 
an dem die betreffende Drogue die meisten 
wirlsamen Bestandtheile hat, so finden wir eben 
leider zu häusfig, daß viele der Kolonisten und 
Ansiedler wohl den Willen, aber nicht die 
Sachkenntniss zur Behandlung von Droguen
	        

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