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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1891
Title:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
2
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1891
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Uebersicht über die Verwendung des Afrika-Fonds pro 1. April 1886 bis 31. März 1890.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Uebersicht über die Verwendung des Afrika-Fonds pro 1. April 1886 bis 31. März 1890.
  • Denkschrift, betreffend die Verwendung des Afrika-Fonds.
  • Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Personalien.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Full text

Der gegenwärtige Stand des Afrika-Fonds bezw. dessen Lage am Schlusse des 
Etatsjahres 1890/91 läßt sich mit Sicherheit nicht übersehen, da die Expeditions-Abrech- 
nungen in der Hauptsache noch ausstehen. Wenn auch der Fonds ausreichen wird, so ist doch 
nach den gemachten Erfahrungen keineswegs auf einen Bestand zu rechnen. 
Berlin, den 15. Jannar 1891. 
Denkschrift, betreffend die Verwendung des Afrika-Fonds. 
Die wissenschaftliche Ersorschung Afrikas ruhte bis zum Jahre 1886 im Wesentlichen 
in den Händen der „Afrilanischen Gesellschaft in Deutschland“, welche die Kosten theils aus 
den Beiträgen ihrer Mitglieder, theils aus Zuschüssen aus dem der Verwaltung des Reichs- 
amts des Innern unterstehenden Afrila-Fonds deckte. Beträge aus letzterem wurden auch ein- 
zelnen Reisenden unmittelbar zur Verfügung gestellt. 
Mit dem Eintreten des Deutschen Reiches in loloniale Bestrebungen erschien es an- 
gezeigt, die Verwaltung des Afrika-Fonds und die Entsendung wissenschaftlicher Expeditionen 
vorzugsweise auf die Erforschung unserer afrikanischen Schutzgebiete zu erstrecken und deshalb 
die Verwaltung des Fonds dem Auswärtigen Amte zu übertragen. 
Das Auswärtige Amt machte die Schutzgebiete von Kamerun und Togo zum Gegen- 
stand der näheren Erforschung. 
Im nördlichen Theile von Kamernn war seit dem Jahre 1886 der durch seine For- 
schungen am Kongo bewährte D#r. Zintgraff thätig. Nachdem derselbe in den Jahren 1886 
und 1887 verschiedene kleinere Expeditionen zur Erforschung des Wuri-, Abo und Nio del 
Neuy-Gebictes unternommen hatte, erforschte er im Jahre 1888 den Mungo-Fluß und gründete 
im Verein mit Hauptmann Zeuner die Barombi-Station, welche nun zum Ausgangspunkt 
ausgedehnter Beobachtungen in dem weiteren Hinterlande (nach Norden und Nordosten) diente. 
Nachdem auf diese Weise genügende Ersahrungen für ein größeres wissenschaftliches Unternehmen 
in der Richtung auf Adamang gesammelt waren, unternahm Dr. Zintgraff im Jahre 1889 
seine bekannte Neise durch das Land der Baniang und Bali nach dem Benuc, von der er nach 
einjähriger Abwesenheit, zum Theil auf wiederum neuen Wegen, nach Kamerun zurückgelangte. 
Mit dieser Leistung war ein Ergebniß ergielt, welches bereits Barth und auch Flegel ver- 
geblich angestrebt hatten; sie bildete ein Hauptereigniß auf dem Gebiete der Afrikasorschung des 
Jahres 1889. Gegenwärtig befindet sich der Reisende wiederum auf seinem alten Forschungs- 
selde, um von der durch ihn begründeten Bali-Station die weitere geographische Erschließung 
des tieferen Innern zu sördern. Ihm zur Seite stehen Lieutenant v. Spangenberg, welcher 
aus eigenen Mitteln und ohne Unterstützung des Reichs hauptsächlich mit kartographischen Auf- 
gaben betrant ist, und der Botaniker Dr. Preuß, welcher während der Abwesenheit des 
Dr. Zintgraff die Barombi-Station verwaltet hatte. 
Hand in Hand mit der Erschließung des nördlichen Kamerun-Gebietes ging diejenige 
des südlichen Theiles. Hier begannen die früher im Dienst der Asrikanischen Gesellschaft 
erprobten Forscher Hauptmamnm Kund und Lieutenant Tappenbeck im Verein mit dem Zoo- 
logen Dr. Weißenborn und dem Botaniker Braun im Jahre 1887 ihre Forschungen. Nach. 
dem durch kleinere Vorstöße die nöthige Erfahrung gesammelt war, gelang es, den etwa 200 km 
breiten Urwald zu durchbrechen, welcher bisher das Innerc von der Küste sast hermetisch ab- 
geschlossen hatte. Das Ergebniß dieses ersten Vorstoßes war die Klarlegung der bis dahin 
gänzlich unbekannten hydrographischen Verhältnisse dieses Gebietes, die Entdeckung des Sannaga- 
oder Mbam-Flusses und die Feststellung der aussälligen Thatsache, daß die Grenze der Ver-
	        

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