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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Von den Komoren.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
  • Ein neues Verwaltungsgebäude in Kamerun.
  • Bericht des Lehrers Betz über den Stand der Regierungsschulen in Kamerun von Anfang August bis Ende November 1891.
  • Untergang des Dampfers „Zehdenick" in Kamerun.
  • Errichtung eines Bezirksamtes im südlichen Theile Kameruns.
  • Eine neue Erwerbsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika.
  • Aus Südwestafrika.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Aufhebung der Station Hatzfeldthafen (Kaiser Wilhelmsland.)
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Verlegung des Kommissariats für Südwestafrika nach Windhoek.
  • Astrolabe-Bay.
  • Tod des Sultans Mandara von Moschi.
  • Tod des Paters Schynse.
  • Errichtung einer Zollstelle am Kampo-Fluß (Kamerun).
  • Postverbindung mit dem Viktoria-See.
  • Anwerbungen für die ostafrikanische Schutztruppe.
  • Die Astrolabe-Kompagnie.
  • Von den Komoren.
  • Zur Karte des Küstenplatzes Lome (Togogebiet). [Karte voranstehend. Ist derzeit nicht vollständig!]
  • Vom Deutschen Frauenverein.
  • Von der botanischen Centralstelle für die Kolonien.
  • England und die Kolonialerwerbungen fremder Staaten.
  • Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
  • Kongostaat. Verwaltungsmaßregeln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Ebenso verbleibt dieselbe vorerst noch in 
Anjouan, wo die politische Lage wie auch in 
Moheli ruhig ist. Während einer Reise des Re- 
genten der letzteren Insel, des Fürsten Mahomed, 
nach Sansibar, wird die Regierung von einem aus 
drei von ihm gewählten Mitgliedern bestehenden 
Rathe geführt. 
  
Sur Rarte des Rüstenplatzes Lome (Togogebiet). 
Schon ehe im Togo-Gebiet die deutsche 
Schutzherrschaft erklärt wurde, hatten sich un- 
weit der Grenze des englischen Distrikts von 
Quitta eingeborene und europäische Händler 
an dem zu dem etwa eine halbe Wegstunde 
von dem Meere entfernten großen Dorfe Be 
gehörigen Seestrande niedergcelassen und die 
Anfänge des heutigen Lome (Bey Beach) ge- 
gründet. Anfangs bestand der neue Ort nur 
aus wenigen Hütten und Bretierschuppen; noch 
im Jahre 1885 hatte er ein recht dürftiges 
Ansehen. Bald jedoch gewöhnten sich die 
Händlerzüge aus dem Innern daran, ihre 
Produkte der jungen Niederlassung, welche, un: 
eingeschränkt von den hohen Einfuhrzöllen der 
Goldküste, letzterer scharfe Konkurrenz machte, 
zuzuführen und auch ihre Bedürfnisse an enuro- 
päischen Waaren dort zu befriedigen. Bald 
wurde es klar, daß das einmal eröffnete Lome 
von ganz besonderer Bedeutung für den Küsten- 
handel jener Gegend werden würde, da nur 
gerade hinter Lome die an der ganzen Küste 
den Dünenstreifen von dem eigentlichen Fesl- 
lande trennende Lagune fast stets trocken ist 
und kein Verkehrshinderniß bildet. Während 
hinter Quitta, Danoe, Bagida, Porto Seguro, 
Klein Popo große Wasserflächen wiederholtes 
Umladen der aus dem Innern ankommenden 
Produkte erforderlich machen, besteht hinter 
Lome ein schmaler, kaum die Knöchel der Träger 
netzender Wasserlauf, der sich nur selten und 
infolge ausnahmsweise stark fallenden Regens 
verbreitert, ohne je eine Verkehrsstörung zu 
verursachen. Eingeborene wie weiße Kaufleute 
machten sich diesen günstigen Umstand zu Nutze, 
und Lome entwickelte sich in überraschender 
Schnelligkeit zu einem blühenden Handelsplatz. 
Die anliegende, von dem in Diensten der 
Kaiserlichen Regierung stehenden Pflanzer Gold- 
berg gezeichnete Flurkarte bietet ein anschau- 
liches Bild der Ortschaft und ihrer nächsten 
Umgebung. Schon ein Blick auf dieselbe zeigt, 
daß der Ort im Gegensatz zu anderen Einge- 
borenendörfern nach einem bestimmten Prinzip 
gebaut ist und regelmäßige gerade Straßzen hat, 
welche durch Auffüllen mit rothem Lehm festgelegt 
und mit Palmen und Ficusarten bepflanzt sind. 
Neben farbigen Händlern haben sich seither 
  
83 
  
11 europäische Firmen daselbst angesiedelt, unter 
ihnen eine englische (Swanzy) und zwei fran- 
zösische (Cyprien Fabre & Cie. und Mante 
Freres et Borelli de Regis Ainé). Die an- 
fänglichen Bretterschuppen wichen stattlichen 
Wohnhäusern, auch die herbeiströmenden Ein- 
geborenen nahmen sich hieran ein Beispiel und 
bauten ihre Wohnungen nach zivilisirten Mustern. 
Lome hat heute ctwa 300 Häuser und ist in 
stetem Wachsen begrisfen. Es ist der natür- 
liche Ausgangs= und Hafenplaß für die Handels- 
straße über Agnewe, Kewe, Agotime, Agome 
nach der Gebirgsstation Misa-Höhe und weiter- 
hin von Kpandu nach Kratji geworden. Das 
Kaiserl. Kommissariat hat sich daher den Bau 
dieser Straße besonders angelegen sein lassen; sie 
führt, mehrere Meter breit und geebnet, bereits 
bis in die Landschaft Kewe hinein und soll 
ständig fortgesetzt werden, als wichtigstes Mittel 
zur Erschließung des Landes. Der wuiste 
Busch, der das Land bedeckte, fällt immer mehr 
mit steigender Kultur und erhöhtem Verkehr. 
Blühende Pflanzungen, unter denen besonders 
die Anlagen des Mulatten Olympio (Agent der 
Firma Swanzy) und die Kokosnußplantage 
Lome hervorzuheben sind, treten an seine Stelle. 
Auch mit der Baumwollenkultur sind bereits 
erfolgreiche Versuche gemacht worden. Wer 
heute die Gegend bereist, würde die altbekannten 
wüsten Plätze kaum wiedererkennen. Und wie 
die Dornen und Binsen des Küstenstrichs nun 
durch nu#= und gewinnbringende Pflanzen ver- 
drängt worden sind, wie der kümmerliche Tausch- 
handel einem regen kaufmännischen Geschäft 
Platz gemacht hat, steht im Fortschritt der 
Zeit für die aufblühende Niederlassung Besseres 
noch zu erwarten. 
Vom Deutschen Srauenverein.*) 
Das Ergebniß des im Dezember v. J. ab- 
gehaltenen Bazars betrug an Einnahme gegen 
7500 Mark. Wenn dasselbe auch gegen das- 
jenige des Bazars vor zwei Jahren um ein 
Erhebliches zurückgeblieben ist, so kann es doch, 
namentlich da die Ausgaben verhältnißmäßig 
gering waren, ein recht erfreuliches genannt 
werden. 
Der Vertrag des Vereins mit dem Aus- 
wärtigen Amt, betreffend das in Kamerun neu 
zu errichtende Krankenhaus, ist am 20. v. M. 
abgeschlossen worden. Danach verpflichtet sich 
der Verein, zwei Krankenpflegerinnen, von denen 
eine auf Erfordern die Leitung der Kranken- 
küche und die Wäsche für das Krankenhaus 
übernimmt, auf seine Kosten zu stellen, die 
*) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1891, S. 619.
	        

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