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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
  • Ein neues Verwaltungsgebäude in Kamerun.
  • Bericht des Lehrers Betz über den Stand der Regierungsschulen in Kamerun von Anfang August bis Ende November 1891.
  • Untergang des Dampfers „Zehdenick" in Kamerun.
  • Errichtung eines Bezirksamtes im südlichen Theile Kameruns.
  • Eine neue Erwerbsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika.
  • Aus Südwestafrika.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Aufhebung der Station Hatzfeldthafen (Kaiser Wilhelmsland.)
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Verlegung des Kommissariats für Südwestafrika nach Windhoek.
  • Astrolabe-Bay.
  • Tod des Sultans Mandara von Moschi.
  • Tod des Paters Schynse.
  • Errichtung einer Zollstelle am Kampo-Fluß (Kamerun).
  • Postverbindung mit dem Viktoria-See.
  • Anwerbungen für die ostafrikanische Schutztruppe.
  • Die Astrolabe-Kompagnie.
  • Von den Komoren.
  • Zur Karte des Küstenplatzes Lome (Togogebiet). [Karte voranstehend. Ist derzeit nicht vollständig!]
  • Vom Deutschen Frauenverein.
  • Von der botanischen Centralstelle für die Kolonien.
  • England und die Kolonialerwerbungen fremder Staaten.
  • Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
  • Kongostaat. Verwaltungsmaßregeln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 85 
göte“ gelandet worden. Ueber die Möglichkeit 
der Ausführung des Projektes sowie über den 
Zeitraum, den dieselbe in Anspruch nehmen 
wird, dürften selbst Fachleute sich nicht einig 
sein. Die Zeit wird verschieden, von sechs 
Monaten bis zu zwei Jahren, angegeben; wer 
die Brandungsverhältnisse kennt, schließt sich 
der letzteren Meinung auch wohl an. 
Politische Gründe und Handels-Interessen 
haben gleichmäßig die Veraulassung zu jenem 
Brückenbau gegeben, der für das dortige franzö- 
sische Schutzgebiet von außerordentlichem Nutzen 
sein wird, wenn er gelingt. 
Soviel bekannt, ist der Bau ein von 
der französischen Regierung subventionirtes 
Privatunternehmen und der „Compagnie des 
Batignolles“ (Paris) übertragen, welche auch 
die Senegal-Eisenbahn gebaut hat. 
Rongostaat. verwaltungsmaßregeln. 
Durch ein Dekret des Generalgouverneurs 
ist für den Kongostaat ein Polizeikorps errichtet 
worden, an dessen Spitze ein „Polizeikommissar“, 
ein Sergeant und zwei Korporale stehen. Seine 
Funktionen bestehen in Ueberwachung der öffent- 
lichen Straßen und Märkte, Ermittelung von 
Verbrechen und Vergehen, Festnahme von Be- 
trunkenen und Deserteuren, Ausübung der Auf- 
sicht in den Gefängnissen und Gerichten 2c. 
Durch ein Königliches Dekret ist ferner 
unter Garantie des Kongostaates eine Spar- 
kasse in Brüssel geschaffen worden, um den Be- 
amten die Ansammlung von Ersparnissen zu 
erleichtern. Die Einzahlungen müssen mindestens 
25 Franks betragen; der Zinssatz beträgt 3% 
und bei Einlagen über 3000 Mark 2%. 
4 A4. A. A A. E. E. 4. E. k. u4. A. A A A. A. A. S. A-K. 4. 4. S. J. .A 
Titterarische Besprechungon. 
Koloniales Jahrbuch. Herausgegeben 
von G. Meinecke. IV. Jahrgang. Das 
Jahr 1891. Mit zehn Pflanzenbildern 
und zwei Karten im Text. Berlin. Carl 
Heymann's Verlag. 1892. Preis 6 Mk. 
geb. 7,50 Mk. 
Das wohlbekannte Koloniale Jahrbuch von 
G. Meinecke hat diesmal wieder einen reichen, 
übersichtlich und geschickt zusammengestellten 
Inhalt. Wer die Geschichte unserer Kolonien 
mit Interesse verfolgt, wird dem Verfasser für 
den Beginn und die Fortführung dieses 
Unternehmens dankbar sein. Das Jahrbuch 
beginnt mit einem Aufsatz über afrikanische 
Diplomatie, in welchem Major v. Wissmann 
darlegt, welche Politik er anläßlich seiner 
  
Kilimandscharo-Expedition gegenüber den Häupt- 
lingen Simbodja, Mandara, Sinna sowie 
gegenüber den Waruscha und Massai befolgt 
habe; er betont dabei, daß er Gewalt stets 
nur als unabwendbare ultima ratio angesehen, 
da jedoch, wo es sein mußte, seine Machtmittel 
und die ihm zur Verfügung stehende Zeit rück- 
sichtslos ausgenutzt habe. Professor v. Stengel 
behandelt in einem kürzeren übersichtlichen 
Aufsatz die Rechtsverhältnisse der Deutschen 
Schutzgebiete. Es folgen Uebersichten über die 
evangelische und katholische Missionsthätigkeit 
in den Kolonien, erstere von E. Wallroth, 
letztere von Kanonikus Hespers, Mitglied des 
Kolonialrathes. Dr. R. Hindorf, früher in 
Neu-Guinea als Pflanzer thätig, giebt 
eine Uebersicht der hauptsächlichsten Kultur- 
und Nutzpflanzen, in Neu-Guinca, Carl 
Böckner — zuletzt Obergärtner an der bo- 
tanischen Zentralstelle für die Kolonien im 
hiesigen Königl. Botanischen Garten, jetzt 
mit Wegebau und Stationsaulage bei Dr. Zint- 
graff beschäftigt — eine solche der wichtigsten 
Kultur= und Nutzpflanzen Deutsch-Ostafrikas. 
H. Rackow, früher in Togo, jetzt in Kamerun, 
bespricht die Anbauverhältnisse in Togo. 
Nach einer zusammenfassenden Darstellung 
der Kolonialpolitik im Reichstage folgen sodann 
die Uebersichten bezw. Besprechungen mit Bezug 
auf die Ereignisse in den einzelnen Kolonien 
sowie eine Erörterung der Kolonialpolitik im 
Allgemeinen, in welcher die Fortschritte und 
Erfolge hervorgehoben, im Einzelnen manche 
Wünsche und Hoffnungen ausgesprochen werden. 
Wir erwähnen hier, daß die von dem Ver- 
fasser gewünschte Ernennung eines ständigen 
Kommissars für Togo inzwischen stattgefunden 
hat und daß nicht eine Verminderung, sondern 
eine Vermehrung der in dieser Kolonie thätigen 
Kaufleute eingetreten ist. Auch die Anlegung 
eines Weges von Lome ins Innere ist bereits 
seit längerer Zeit begonnen worden. In Kame- 
run wünscht er den Tschadsee als Endziel 
unserer Pläne im Auge zu behalten, mahnt 
jedoch zur Vorsicht, da der Weg dorthin nur 
durch systematische beharrliche Arbeit gewonnen 
werden könne, nicht durch fliegende Expeditionen 
deren evemuelle Verträge kaum das Papier 
werth sind, da der europäischen Macht alle 
Mittel fehlen, die Innehaltung derselben durch- 
zusetzen. Wir können hier leider nicht im Ein- 
zelnen auf alle Darlegungen des Verfassers 
eingehen; es ergiebt sich jedoch aus dem Ge- 
sagten, daß das Buch eine sehr umfangreiche 
mit grosßer Sachkenntniß geschriebene Dar- 
stellung aller wesentlichen Ereignisse des letzten 
Jahres auf kolonialem Gebiet enthält. 
 
	        

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