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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Reise des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika in das Hinterland von Daressalam. [Mit einer Karte]
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Reise des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika in das Hinterland von Daressalam. [Mit einer Karte]
  • Bericht des Stationschefs von Tabora, Lieutenant Sigl, über den Handelsverkehr von Tabora. (Nach eigenen Beobachtungen und Angabenn der arabischen Händler.)
  • Verträge mit ostafrikanischen Häuptlingen.
  • Angriff auf eine Karawane in Usukuma.
  • Untersuchung von Salz- etc. Proben aus dem Gebiete westlich des Kilimandscharo.
  • Bericht des Pflanzers Goldberg über die wirthschaftlichen Verhältnisse des Togogebietes.
  • Von der Expedition des Lieutenants Herrmann.
  • Uebersicht über die gesamte europäische Bevölkerung im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika. Januar 1892.
  • Uebersicht über die im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika ansässigen Deutschen und Fremden. (Erwachsene männliche Bevölkerung.)
  • Deutsch-englische Grenzkommission in Ostafrika.
  • Gebührentarif für die Lastträger und für den Bootsdienst in Sansibar.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Expedition Stairs und Jacques.
  • Küstentelegraph in Ostafrika.
  • Nachrichten aus Unjamwesi und Usukuma.
  • Schaffung einer neuen Verwaltungsbehörde im Kongostaat.
  • Litterarische Besprechungen
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 163 
Verweser des Bezirksamts Daressalam, Lieu- 
tenant Stentler und der Missionar Greiner 
theilnahmen, auf, um sich, der sogenannten 
Mackinnon-Road (ein vor etwa 20 Jahren 
angelegter, unvollendeter und ziemlich verkom- 
mener Weg, der nach dem Nyassa-See führen 
sollte) folgend, zunächst nach den westlich lie- 
heuden sogenannten Pugu-Bergen zu begeben. 
Ueber Konga wurde am folgenden Morgen 
Pugu passirt und in dem, in den dortigen bis 
zu 500 Meter ansteigenden Bergen schön ge- 
legenen Kisarawe Halt gemacht. Alsdann ging 
es nach dem bevölkerten Kora (Kola), hinter 
welchem Orte am vierten Tage die Mackinnon- 
Road verlassen wurde, um nunmehr in west- 
licher Richtung, meist durch unbewohnte Wild-= 
niß über Timtimm den Ort Dundangurn zu 
erreichen. Dieser Ort, am Nande der von 
Wald und Buschsteppe bedeckten Höhen, etwa 
4 Wegstunde von dem in breitem, schilf- 
bedeckten Thale fließenden Kingani gelegen, 
wurde am 15. Jannar erreicht und es wurde, 
insbesondere auch zum Zweck des Besuchs der 
Masiti-Fähre und der unten näher zu erwäh. 
nenden Verhandlungen, am folgenden Tage dort 
gerastet. Am 17. Januar wurde, um wieder 
vom Kingani-Flusse ab und mehr in das Junere 
von Usaramo zu gelangen, in südlicher und 
südöstlicher Richtung bis zum Orte Ngombe 
in dem wohlbebauten Bezirk von Chatuma 
marschirt; den folgenden Tag durch frucht- 
bares, gut bebautes und bevölkertes, nur von 
dichtem Walde unterbrochenes Gebiet auf die 
Hochebene von Manarumango mit ihren im 
Busch versteckt liegenden befestigten Dörfern, 
alsdann über Mkurumwili nach Mkamba, wo 
am 21. Januar bei dem gastfreien Jumbe 
(Dorfhäuptling) M'pangiri Rasttag gehalten 
wurde. 
In Mkamba war die von dem vberen 
Nusidschi nach der Küste in nordöstlicher 
Nichtung führende Straße erreicht, und auf 
dieser marschirte die Karawane in den folgenden 
Tagen über Pandundun, Tuntu, Kora, Hongo, 
Tambani und langte, nach Ueberschreitung des 
etwa 2⅛¼ Stunden von Daressalam liegenden 
breiten und tiefen Mtoni-Crcek, am 24. Januar 
wohlbehalten, noch rechtzeitig zur Feier des 
Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers, wieder 
an ihrem Ausgangspunkte an. 
Die Ergebnisse der interessanten, zum Theil 
nicht mühelosen Reise können als befriedigende 
bezeichnet werden. 
Für die Zwecke der Missionsgesellschaft bot 
sich eine reiche Answahl von Plätzen, welche 
zur Niederlassung geeignet sind und von denen 
zunächst wohl die Orte Kisarawe, Kora (Kola) 
und Dundangurn, ins Auge zu fassen sein 
  
dürften. Die beiden erstgenannten Orte liegen 
in fruchtbarer und schöner Gegend und in- 
mitten einer zahlreichen, den Weißen wohl- 
geneigten Bevölkerung, Dundangurn aber ver- 
spricht durch seine Lage in unmittelbarer Nähe 
der Mafiti-Fähre über den Kingani von Wichtig- 
leit zu werden. 
Bei dieser Fähre haben in früheren Zeiten 
die aus dem Innern des nördlichen Theiles 
unseres Schutzgebiets kommenden Karawanen, 
anstatt wie jetzt auf dem linken Ufer des 
Kingani nach Bagamoyo zu gehen, den Fluß 
überschritten und sind über Dundangurn, Bem- 
bnera, Usalule nach dem oben erwähnten Kora 
und von dort über Pugu nach Daressalam 
gezogen. Die Furcht vor den Einfällen der 
Masiti und die durch sie bewirkte Verödung 
jener Gegend haben vor Allem die Ablenkung 
des großen Karawanenweges nach Bagamoyo 
bewirkt. Der Gouverneur will, obwohl er 
keineswegs beabsichtigt, den jetzt blühenden 
Karawanenhandel von Bagamoyo zu stören, 
den Versuch machen, einen Theil der Kara- 
wanen wenigstens wieder nach Daressalam zu 
ziehen. 
Diesem Zwecke dienten Verhandlungen mit 
dem Häuptling Kilarale in Dundanguru, 
durch welche die Wiederinbetriebsetzung der 
Fähre und die Verbesserung der jetzt sehr 
schlechten Wege zwischen dem Fluß und Kora- 
angebahnt wurden. 
Das von der Expedition gewonnene all- 
gemeine Urtheil über den landwirthschaftlichen 
Werth der Landschaft Usaramo, welche nicht 
zu den fruchtbareren Gegenden unseres Schutz-- 
gebietes gerechnet wird, kann im Allgemeinen 
als nicht ungünstig bezeichunet werden. Zwar 
ist eine gute Tagereise weit von Daressalam 
bis zum Fuße der Pugu-Berge ein Streifen 
spärlich bewachsenen Küstensandes zu über- 
schreiten. Zwar haben weiter im Innern, nament- 
lich nach dem Kingani-Flusse hin, weite Strecken 
den Charakter der durch ihr grünes aber werth- 
loses Riedgras und durch die überall zerstreuten 
Gruppen stachliger Mimosen einen täuschend 
parkartigen Anblick bietenden Buschsteppe. 
Auch der eigentliche Wald ist oft nur aus 
Mimosen, Euphorbien und anderen werthlosen 
Bäumen auf leichtem Boden zusammengesetzt. 
Immerhin giebt es aber einzelne, zum Theil 
ausgedehnte Landstrecken, wo recht guter, zur 
Bepflanzung geeigneter Boden offen zu Tage 
liegt oder durch den Charakter des auf ihm 
wachsenden Busches und einer üppigen Rasen- 
narbe sich zu erkennen giebt. 
Als solche fruchtbaren Gegenden, wo außer 
dem genügsamen Maniok von den Eingeborenen
	        

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