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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
3
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gebührentarif für die Lastträger und für den Bootsdienst in Sansibar.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Reise des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika in das Hinterland von Daressalam. [Mit einer Karte]
  • Bericht des Stationschefs von Tabora, Lieutenant Sigl, über den Handelsverkehr von Tabora. (Nach eigenen Beobachtungen und Angabenn der arabischen Händler.)
  • Verträge mit ostafrikanischen Häuptlingen.
  • Angriff auf eine Karawane in Usukuma.
  • Untersuchung von Salz- etc. Proben aus dem Gebiete westlich des Kilimandscharo.
  • Bericht des Pflanzers Goldberg über die wirthschaftlichen Verhältnisse des Togogebietes.
  • Von der Expedition des Lieutenants Herrmann.
  • Uebersicht über die gesamte europäische Bevölkerung im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika. Januar 1892.
  • Uebersicht über die im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika ansässigen Deutschen und Fremden. (Erwachsene männliche Bevölkerung.)
  • Deutsch-englische Grenzkommission in Ostafrika.
  • Gebührentarif für die Lastträger und für den Bootsdienst in Sansibar.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Expedition Stairs und Jacques.
  • Küstentelegraph in Ostafrika.
  • Nachrichten aus Unjamwesi und Usukuma.
  • Schaffung einer neuen Verwaltungsbehörde im Kongostaat.
  • Litterarische Besprechungen
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

178 
Bootsführern ungerechtfertigt hohe Forderungen 
für ihre Dienste gestellt wurden, 
Nachsfrage gerade eine große war. Diesem 
sofern die 
Uebelstande ist auf Anregung des englischen 
Residenten Mr. Portal unnmehr durch Ver- 
ordnungen des Sultans abgeholsen worden, 
welche einen festen Gebührentarif mit mäßigen 
Sätßen enthalten. 
Polizeilruppe in Kamernn. 
Die seit dem 16. November v. J. neu- 
gebildete Polizeitruppe für Kamerun besteht 
zur Zeit aus 5 Gefreiten und 51 Mannz sie 
ist aus 15 von Togo übersandten Polizei- 
soldaten, 21 von der Expedition Gravenreuth 
übernommenen Dahomeleuten sowie 20 meist 
aus Goruvernementsarbeitern 
Krn= bezw. Weyjungen zusammengesetz. 
Alle in die Polizeitruppe Aufgenommenen 
Karêma, den 20. Oktober 1891. 
Ich habe die Ehre, Sie davon in Kenntniß 
zu setzen, daß der letzte Theil meiner Reise 
ohne den geringsten Unfall verlaufen ist. 
In leinem Orte hat man mir Hongo 
(Durchgangszoll) abgefordert; auch konnte man 
ausgewählten 
haben sich auf zwei Jahre Dienstzeit ver- 
pflichtet. 
Die Ausbildung ist dem Sergeanten 
Lewonig übertragen, welcher sich seiner 
schwierigen Aufgabe mit vielem Geschick und 4 1 
Theil geworden ist. 
großer Geduld entledigt. 
Die Ausbildung kann bei der Verschieden- 
heit der Sprache der Relruten naturgemäß 
nur langsam vor sich gehen. Exerzirt wird in 
der Regel Vormittags von 6 Uhr 30 Minnten 
bis 8 Uhr 30 Minnien sowie von 9 Uhr 
30 Minnten bis 11 Uhr und Nachmittags 
von :# bis 5 Uhr. Danebenher geht kleiner Dienst, 
wie Appelle und Gewehr reinigen. 
werden die Nachtposten von den Polizeisoldaten 
gesiellt. Bisher wurde geübt: Stellung und 
Haltung ohne und mit Gewehr, Marschiren in 
Abtheilungen, einzelne Gewehrgriffe und An 
schlag. 
Leider kamen, namentlich unter den Dahome- 
leuten, viele Krankheitsfälle vor, welche das 
gleichmäßige Fortschreiten der Leute erschwerten. 
Die für die gemeinsame Unterbringung der 
Soldaten bestimmte Kaserne wird noch 
diesem Monak fertig gestellt und bezogen 
werden. 
Expedition Stairs und Jacques. 
Die Reisenden Stairs und Jacques 
sind wohlbehalten am Tanganjika angekommen 
und berichten, überall auf ihrer Reise gute 
Ausnahme und befriedigende Zustände gesunden 
zu haben. 
Kapitän Jacques 
Gonverneur ein Schreiben gerichtet, 
in Uebersetzung solgendermaßen lautel: 
hat an den Kaiserlichen 
welches 
Auch 
fertiggestellt. 
sich mit Lebensmitteln 
Preisen versorgen. Die benachbarte Gegend 
von Gougw ist ein wenig in Unruhe. Die 
Leute von Pimbonc würden den Karawanen- 
weg gern ablenken, um die Karawanen zu 
zwingen, bei ihnen zu passiren, damit sie 
Hongo verlangen können. 
Das ist der Grund, daß Pimboné Krieg 
mit Goungwé macht und salls diese Ortschaft 
verschwinden würde, hätte man einen Sumpf 
von 5 Tagen zu umgehen, auch könnte das 
eine Gefahr für die zukünftigen Karawanen im 
Gefolge haben. 
Bevor ich das sich unter deutschem Pro- 
leltorat befindende Gebiet verlasse, halte ich 
es für meine Pflicht, mich bei Euerer Excellenz 
nochmals bestens zu bedanken, für das Wohl- 
wollen, das Sie meiner Expedition entgegen- 
gebracht haben, für den guten Nath, der uns 
auf allen Plätzen Ihres Gouvernements zu 
zu sehr günstigen 
Der Kapitän der belgischen Antistlaverei- 
Expedition 
(gez.) Kapilän A. Jacques. 
Küstentelegraph in Ofstafrika. 
Nach einer telegraphischen Meldung aus 
Ostafrila ist die telegraphische Küstenlinie auf 
der Strecke zwischen Bagamoyo und Sadani 
Die Entfernung zwischen Tanga 
und Bagamoyo wird für Voten hierdurch von 
95 auf 70 km verkürgt. 
Lachrichten aus Unjamwesi und Usukuma. 
Aus Berichten der Station Tabora ist zu 
entnehmen, daß im Unjamwesi-Gebiet überall 
Ruhe herrscht, dagegen scheinen zwischen den 
Wahumba= und den Wasukuma-Lenten infolge 
von Blutrache Feindseligkeiten ausgebrochen 
zu sein, unter welchen der Händler Stokes, 
wenn auch nicht unmittelbar, zu leiden hatte. 
Schafsung einer neuen verwaltungobebörde im 
Nongostaat.") 
In weiterer Ausbildung der Verwaltung 
des Kongostantes, wie sie auf S. 323 des 
*) Vergl. D. Kol. Bl. 1892 S. 85
	        

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