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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
3
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bezeichnung geographischer Namen in Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Jahresbericht, betr. die Entwickelung des Schutzgebietes Kamerun im Jahre 1891.
  • Postanstalt in Daressalam.
  • Uebersicht über die im Schutzgebiete von Kamerun ansässigen Deutschen und Fremden.
  • Bericht des Hauptmanns v. François über eine Reise in den südlichen Theil des südwestafrikanischen Schutzgebietes.
  • Von der südwestafrikanischen Schutztruppe.
  • Otjimbingue.
  • Grabdenkmäler auf dem Kirchhofe in Lagos für Hauptmann Zeuner, Dr. Zahl und Lehrer Flad.
  • Die Sperrung der Handelsstraßen im Hinterlande von Lagos.
  • Abtretung von Land an die Kilimandscharo-Station.
  • Bezeichnung geographischer Namen in Ostafrika.
  • Verbot der Viehausfuhr aus dem unter Verwaltung der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft stehenden Gebiet.
  • Vom deutschen Frauenverein.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
  • Ausbildung von Negern als Handwerker.
  • Gemüsebau am Kilimandscharo.
  • Festlegung der Grenze zwischen dem Kongostaat und dem Nyassa-Gebiet.
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Kupfererz aus dem Gebiet südlich von Udschidschi.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Kaiserliche Gouverneur von Ostafrika augeordnet, 
bei etwaigen Angaben die neuesie Kiepert'sche 
Karte (3. Aufl. Verl. von D. Reimer) zur 
Richtschnur zu nehmen, nicht verzeichnete 
Ortschaften ꝛc. aber auf derselben 
späterer Vervollständigung einzutragen. 
213 
behufs 
Be- 
zeichnungen in der Landessprache, welche zwar 
in Ostafrika jedem verständlich, in der Heimath 
aber weniger bekannt sind, wie rugaruga, 
wachenzi, msungn rc. nach Möglichkeit durch 
deutsche zu ersctzen oder doch wenigstens durch 
Beifügung solcher (in Klammern) zu erläutern. 
verbot der viebausfuhr aus dem unter ver- 
waltung der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft 
stebenden Gebiet. 
Nach einer Bekanntmachung des englischen 
diplomatischen Agenten und Generalkonsuls in 
Sansibar vom 26. Februar d. J. ist in Wanga 
und Lamu die Ninderpest wieder aufgetreten 
und infolge dessen die Viehausfuhr aus den 
Häsen des unter Verwaltung der britisch- 
ostafrikanischen Gesellschaft stehenden Gebietes 
von neuem untersagt worden. 
vom deutschen Frauenverein.“") 
In Ostafrika ist der Gesundheitszustand 
der Schwestern ein guter. Die Schwester Lies 
Bader ist daselbst angekommen, die Schwester 
nach zweijährigem Aufenthalt zurückkehren. 
In Neu-Guinea hat sich die Gesundheit 
der Schwester Hedwig Saul erfreulicher- 
weise gebessert. 
zweier neuer Schwestern nach Friedrich-Wil- 
helmshafen hat noch bis Ansang Mai ver- 
schoben werden müssen, du die geeigneten Per- 
guter Belohnung nichts 
den brennendsten Hunger gestillt, 
Kraft dafür einstellen. 
sönlichkeiten noch nicht gesunden werden konnten. 
Herr Premierlicutenant Morgen hat dem 
Verein 2728 Mark für das Krankenhaus in 
Kamerun überwiesen, welche Summe von Ein- 
trittsgeldern bei den von ihm gehaltenen Vor- 
trägen eingekommen war. 
Landwirthschaftliche Station 
im südwestafrikanischen Schutzgebiet.“) 
Von der Versuchsstation des Landwirths 
E. Hermann in Kubub liegen mehrere Be- 
richte vor, denen wir Folgendes entnehmen: 
Während seiner Reise nach Kapstadt hatte 
Bermann in Kubub 14 Pferde, 65 Rinder, 
ergl. D. Kol. Vl. 1892, S. 83. 
*) dehl- D. Kol. Bl. 1891 S. 487. 
üüberliesen. 
54 Ziegen und sein leicht verschlossenes Haus 
in der ausschließlichen Obhut von Hottentotten 
zurückgelassen. Er fand die Thiere bis auf 
einige zur Ernährung geschlachtete Hammel 
vollzählig und in vorzüglichem Futterzustande 
wieder vor. Von seinem Hause hatte der 
Sturm einen Theil des Daches weggerissen. 
Die Leute hatten das Dach, so gut sie konnten, 
wiederhergestellt; von den unverschlossen auf- 
bewahrten Sachen, wie Kleidungsstücken, Pa- 
tronen, Eßwaaren, Tabak sehlte nichts. Weniger 
lobenswerth als die Ehrlichkeit ist die Arbeiks- 
lust der Eingeborenen, da sie von den ihnen 
auigetragenen Arbeiten trotz des Versprechens 
ausgeführt hatten. 
Ueber die Arbeitsverhältnisse schreibt Hermann 
weiter: 
Ich habe durchaus leinen Mangel an 
Arbeitern, im Gegentheil, es bieten sich mir 
mehr Menschen an, als ich brauchen kann, 
meist durch Hunger und das Verlangen nach 
europäischen Kleidern getrieben. Die Menschen 
verstehen aber gar keine Arbeit, es muß ihnen 
jeder Handgriff gezeigt werden. Ist nun ein 
Mann annähernd angelernt, so hat er inzwischen 
hat Hemde, 
Hose und Kopftuch verdient, und wird nun 
entsetzlich jaul. Mit vollem Magen dentt er 
mit Sehnsucht an die Zeit des süßen Nichts- 
thuns. Schließlich muß ich ihn entlassen und 
eine frische, noch hungrige, nackte und ungeübte 
Doch dies bringt die 
Lily Gräfin Pückler wird Mitte dieses Jahres Natur der Sache mit sich: es wäre wunderbar, 
wenn es anders wärc. 
elwa 5 PCt. 
Dies bezieht sich jedoch nur auf wirkliche 
Ausnahmen giebt es, 
Die beabsichtigte Entsendug Arbeit; das Beaufsichtigen der Thiere ist den 
Leuten eine bekanntere und geläufigere Sache, 
man stößt dabei weit weniger auf Schwierig- 
keiten. Immerwährende Kontrolc und Auf- 
sicht ist aber auch hier nothwendig. 
Es ist hier Landessitte, daß Schafe und 
Ziegen von Kindern gehütet werden; so hakte 
ich einige Schwierigkeiten, es durchzusetzen, daß 
die zum Hüten gemietheten Männer selber mit 
ins Feld gingen und nicht ihren Kindern dies 
Die eingeborenen Schäfer sind noch 
weit entfernt davon, es einem europäischen an 
Lach seinem Wunsch im Werthe von 2 
Liebe und Aufmerksamkeit für das ihnen an- 
vertraute Vieh gleichzuthun; doch läßt sich er- 
warten, daß durch geduldige Erziehung, stele 
Aussicht und Auswahl der besseren Personen, 
zuverlässige Schäfer herangezogen werden 
können. 
Verluste durch Diebstahl habe ich bis jetzt 
nicht zu beklagen. 
Ein Schäfer erhält für den Monat Waaren 
Pfund
	        

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