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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zur Handelsstatistik Sansibars nach Eröffnung des Freihafens.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Missionsthätigkeit in den Deutschen Schutzgebieten.
  • Zur Handelsstatistik Sansibars nach Eröffnung des Freihafens.
  • Ueber die Gründung einer Handelkammer in Sansibar.
  • Über die neue Station Kisaki und die augenblickliche dortige Lage. [Bericht von Lieutenant Prince, 10. Juni d. J.]
  • Bericht des Lehrers Koebele über den Stand der deutschen Schule in Togo.
  • Zur Neuordnung der Verwaltung der Kolonie Mosambique.
  • Mafitieinfälle.
  • Gravenreuth-Denkmal. [s. auch S. 427 f.]
  • Die Gesundheitsverhältnisse in Kamerun.
  • Gründung einer Niederlassung in Neuland bei Neiße zwecks Ausbildung deutscher Missionare.
  • Erklärung des Englischen Protektorats über die Gilbert-Inseln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Für das dem gefallenen Hauptmann Freiherrn v. Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal eingegangene bezw. zugesagte Beiträge.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

eigentlichen außerafrikanischen Einfuhr Sansi- 
bars aufnimmt, und welchen sie zu der Aus- 
fuhr afrikanischer Erzeugnisse von Sansibar 
aus beiträgt, läßt sich leider auf Grund der 
englischen Veröffentlichungen nicht treffen; 
derselbe dürfte jedoch nach sachverständiger 
Schätzung noch auf etwa 50 pCt. zu veran- 
schlagen sein. Diese Ziffern zeigen deutlich, 
ein wie wesentliches Element für die Handels- 
bilanz Sansibars unser deutsches Schutgebiet 
bildet, und wie innig der Handel daselbst mit 
dem der dahinter liegenden ostafrikanischen Küste 
verquickt ist. Das gesammte, unter der Ver- 
waltung der Imperial British East Alrica Co. 
stehende englische Gebiet hat für Sansibar keine 
auch nur annähernd ähnliche Bedeutung. Sein 
Antheil an der Einfuhr afrikanischer Erzeug- 
nisse hielt sich während der Monate Februar 
und April, für welche die englischen Ausweise 
vorliegen, in den bescheidenen Zissern von 
16 pCt. und 20 pECt., während seine Betheili- 
gung an der Ausfuhr Sansibars nach dem 
afrikanischen Festlande nebst Inseln im März 
11 pCt. und im April sogar nur 10 PéCt. 
betrug. Freilich werden alle solche Angaben 
über die Handelsbewegung Sansibars erst bei 
erheblich längeren Beobachtungen, als diejenigen 
sind, welche den englischen Veröffentlichungen 
zu Grunde liegen, von dauerndem statistischen 
Werth sein können. Man wird demnach gut 
thun, aus der augenblicklichen Handelsbilanz 
Sansibars keinc voreiligen Schlüsse für die 
Zukunft zu ziehen. 
Ueber die Gründung einer Handelskammer 
in Sansibar 
wird berichtet: 
Auf Einladung Mr. Portals versammel- 
ten sich am 25. Juni die Vertreter der bedeu- 
tenderen in Sansibar ansässigen Handelsfirmen 
aller Nationalitäten in dem Gebäude der bri- 
tischen Vertretung, um sich über die Frage der 
Errichtung einer Handelskammer ins Benehmen 
zu setzen. Man nahm eine Resolution des 
Inhalts an, daß die Bildung einer Handels- 
kammer im Interesse des Sansibarhandels 
wünschenswerth sei, und wählte eine aus 6 Per- 
sonen (3 Eugländer, 1 Deutscher, 1 Franzose 
und 1 Amerikaner) bestehenden Ausschuß, um 
mit den breiteren Handelskreisen, und zwar 
sowohl den europäischen wie den einheimischen, 
wegen des etwaigen Beitritts zu einer Handels- 
kammer in Fühlung zu treten. 
Am 29. Juni fand demnächst im Zollhause 
eine zweite Versammlung statt, bei welcher 
17 europäische Firmen und 13 einheimische 
(indische) Häuser vertreten waren. Nach dem 
  
420 — 
Bericht des Ausschusses über das Resultat der 
angestellten Erhebungen wurde auf Antrag von 
Mr. Portal die Bildung einer Handelskammer 
einstimmig beschlossen und zur Wahl des aus 
2 englischen, 2 deutschen, 1 amerikanischen, 
1 französischen und 4 indischen Vertretern be- 
stehenden Vorstandes geschritten. Zum Vor- 
sitzenden und stellvertrelenden Vorsibenden, 
welche beide Europäer sein müssen, wurden 
die Herren W. J. W. Nicoll, Vertreter der 
Firma Smith, Mackenzie & Co., und C. We- 
gener, Vertreter von Hansing & Co., gewählt. 
Die Statuten werden sich im Wesentlichen 
au diejenigen der Handelskammer zu Bombay 
anlehnen. Da jedoch die Engländer bei der 
Zusammensehung des Vorstandes im Verein 
mit den Vertretern des indischen Handels stets 
über die Majorität verfügen, so ist auf fran- 
zösische Anregung eine Klausel in das Statut 
aufgenommen worden, welche die Erörterung 
aller, auf die Abänderung der bestehenden 
Handelsverträge bezüglichen Fragen von vorn- 
herein ausschließt. Es sollte dadurch vermieden 
werden, daß sich dic englische Regierung für 
einen die Verträge betreffenden Abänderungs- 
vorschlag auf einen durch Majorisirung der 
Vertreter des fremdländischen Handels zustande- 
gekommenen Beschluß der Handelskammer solle 
stützen können. 
Ueber die erste Versammlung vom 25. Juni 
brachte die amtliche „Gazette“ einen ausführ= 
lichen Bericht. Danach soll die Handelskammer 
zur Verständigung in allgemeinen, den Handel 
betreffenden Fragen dienen, bestehende Miß- 
bräuche abschaffen, über Handelsangelegenheiten 
Auskuuft geben, eintretendenfalls Streitigkeiten 
schlichten und ähnliches mehr. 
Mr. Portal motivirte die Nothwendigkeit 
einer Handelskammer hauptsächlich mit dem 
bedeutenden Aufschwung, den der Handel 
Sansibars ungeachtet der Entwerthung des 
Silbers seit der Aufhebung der Einfuhrzölle 
genommen und führte als Merkmal dafür den 
Unterschied der Import- und Exportziffern des 
Mai, verglichen mit denjenigen des Monats 
April, an. Der Import sei im Mai gegen 
den April um 600 000 Rupien und der Export 
um 300 000 Nupien gewachsen. 
Nach der offiziellen Statistik trifft diese 
Angabe zwar ziffermäßig zu. Es betrug 
nämlich in Rupien ausgedrückt: 
im April im Mai 
a) der Import: 1170 045 1 823 307 
b) der Export: 1 156 074 1 446 731. 
Eine nähere Prüfung der Einfuhrliste er- 
giebt jedoch, daß ausschließlich der Import
	        

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