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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bericht über die bisherige Thätigkeit der für die deutschen Kolonien im Königlichen botanischen Garten und Museum begründeten botanischen Centralstelle.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für das südwestafrikanische Schutzgebiet.
  • Bericht über die bisherige Thätigkeit der für die deutschen Kolonien im Königlichen botanischen Garten und Museum begründeten botanischen Centralstelle.
  • Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 597 — 
ganz unmöglich gemacht ist. An die auf größeren Expeditionen gemachten Sammlungen können 
zwar, bei den Schwierigkeiten, die dabei der Sammelthätigkeit der Reisenden entgegenstehen, 
nur geringere Anforderungen gestellt werden: aber bei den in der näheren Umgebung der 
Stationen ausgenommenen Pflanzen kann sehr wohl von dem Sammler Alles das berücksichtigt 
werden, was zur besseren und schnelleren Bestimmung der Objekte und zur Kenntniß der 
Pflanzenphysiognomie unserer Kolonien nothwendig ist. Bei den der botanischen Centralstelle 
übersandten Früchten, Samen, Zweigstücken, Holzproben, Holzabschnitten wird nur allzu oft 
versäumt, die Stammpflanzen im getrockneten Zustande einzusenden; ohne diese sind 
aber derartige Objekte völlig werthlos. Um die Thätigkeit solcher botanisch nicht geschulier 
Sammler in die richtigen Bahnen zu lenken, ist eine besondere an die Beamten der 
Stationen, an Gärtner, Pflanzer, Reisen de und an alle Personen, die sich für 
den Gegenstand interessiren, zu vertheilende Instruktion ausgearbeitet worden. Es 
wird dadurch gewiß das Interesse mancher unserer Landsleute in den Kolonien angeregt werden. 
Ebenso würde es für die Förderung des Plantagenbaues sehr förderlich sein, wenn die 
nach denselben gehenden Beamten angewiesen würden, die Sammlungen des 
botanischen Museums zu besichtigen. Von Seiten der Direktoren wird diesen Herren 
sehr gern die Erlaubniß zu längerem Besuch ertheilt werden. 
Die wissenschaftliche Untersuchung der gesammelten Pflanzen schreitet unausgesetzt vorwärts. 
Die Beamten des botanischen Museums und Gartens haben zur besseren Konzentrirung ihrer 
Arbeiten den Stoff in der Weisc unter sich vertheilt, daß jeder Einzelne die Bearbeitung 
gewisser Familien übernommen hat, in deren Kenntniß er allmälig tiefer eindringt: 
auch ist für diese Arbeiten außer den Beamten die Mitwirkung einiger anderer Botaniler 
gewonnen worden. Dabei ist zunächst nur eine Beschreibung der neuen Arten und Formen, 
sowie die Publikation wichtigerer Fundorte schon bekannter Pflanzen in Aussicht genommen, 
an die sich dann, sofern die dazu nöthigen Mittel zur Verfügung gestellt 
würden, eine Darstellung der gesammten Flora des tropischen Afrika in einer 
auch für Kolonialbeamte, Gärtner, Pflanzer und Kolonisten verstän dlichen 
Form anschließen könnte. Bei der Bearbeitung werden auch die früher von den Reisenden 
der Deutsch-Afrikanischen Gesellschaft gesammelten, sowie die sonst im botanischen Museum 
vorhandenen Pflanzen des tropischen Afrika, ferner auch zum Theil die im Herbar des 
Herrn Professor Schweinfurth befindlichen Sammlungen berücksichtigt und beschrieben. Die 
Publitationen erscheinen unter dem Titel: „Beiträge zur Flora von Afrika. Unter 
Mitwirkung der Beamten des Königlichen botanischen Museums und des Königlichen botanischen 
Gartens zu Berlin, sowie anderer Botaniker herausgegeben von A. Engler“ in den 
Botanischen Jahrbüchern für Systematik, Pflanzengeschichte und Pflanzengeographie. Außerdem 
ist aber auch in mehreren anderen Veröffentlichungen der Beamten des botanischen Museums 
und Gartens das vorhandene Herbarmaterial verarbeitet worden. Ueber diese Arbeiten giebt 
Anlage E eine Uebersicht. 
Von den gesammelten Objekten sind, wie schon oben erwähnt, nur in sehr geringem 
Maße Doubletten vorhanden; dieselben wurden an diejenigen botanischen Inslitute der 
deutschen Staaten, die um Uebersendung von Doubletten ersucht hatten, verlheilt. In Anlage F 
sind diese Institute sowie die Anzahl der abgegebenen Exemplare aufgeführt. 
Auch war die Centralstelle nach besten Krästen bemüht, zur Kenntniß der Kolonial. 
verhältnisse beizutragen, indem sie auf direkte Anfragen der Kolonialbehörden in Bezug 
auf Nutpflanzen Auslunft gab oder solche Anskunft von anderen maßgebenden Stellen 
vermittelte. 
ad III. Um die Kenuntniß tropischer Nutzpflanzen und ihrer Produkte in weiteren 
Kreisen, die an der kolonialen Entwickelung Deutschlands Interesse nehmen, verbreiten zu 
lönnen und besonders den nach den Kolonien gehenden Verwaltungsbeamten oder Kolonisten
	        

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