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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 25.
Volume count:
25
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Botanische Centralstelle für die deutschen Kolonien am Königlichen botanischen Garten und Museum in Berlin.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Amtlicher Theil.
  • Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden.
  • Verordnung, betreffend das Schürfen im Schutzgebiet von Kamerun.
  • Bekanntmachumng, betreffend die Aufhebung der Schiffskontrole auf der Elbe.
  • Ernennung eines Stellvertreters des Gouverneurs von Kamerun zur Beurkundung des Personenstandes.
  • Aufgebot zur Anmeldung der Bergwerksgerechtsame in Südwest-Afrika. [s. Seite 647]
  • Botanische Centralstelle für die deutschen Kolonien am Königlichen botanischen Garten und Museum in Berlin.
  • Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schutzgebieten.
  • Personalien.
  • Schiffsbewegungen.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.

Full text

— 632 — 
es genügt, die eingeschlossenen Packete durch allmäliges Berieseln zu durchtränken. Darauf 
wird der Deckel auf die umgebogenen Ränder der Seitenwände so aufgelöthet, daß ein absolut 
luftdichter Verschluß hergestellt ist. Die Zinkkästen werden zum weiteren Versand zu mehreren 
in Holzkisten verpackt. Die Etiketten der Pflanzen, welche in dieser Weise konservirt werden, 
müssen mit Bleistift geschrieben sein, da Tinte verlöschen würde. Die hauptsächlichsten Vortheile 
dieser von Professor Dr. Schweinfurth zuerst angewendeten und namentlich in regenreichen 
Gebieten zu empfehlenden Methode liegen darin, daß der Sammler außerordentlich an Zeit 
spart, welche er sonst auf das Trocknen der Pflanzen verwenden muß, und daß die Pflanzen 
gegen Insektenfraß und Schimmel absolut geschünt sind. · 
Algen werden am besten in Schreibpapier gesammelt und dann unter Wasser mit 
Schreibpapier aufgefangen; dann werden die Papierstücke mit den aufgezogenen Algen in der 
Luft getrocknet und, wenn sie fast trocken sind, leicht gepreßt. 
Alle fleischigen Früchte und Pilze müssen in Alkohol konservirt werden. Als Auf- 
bewahrungsgesäse sind hier wiederum verlöthbare Zinkbüchsen oder gut verschließbare Glas- 
gefäße geeignet. Die Früchte müssen in den Gesäßen möglichst fest liegen, so daß gegenseitige 
Beschädigungen durch Schütteln ausgeschlossen sind. Bringt man Früchte verschiedener Art 
zusammen, so muß dafür Sorge getragen werden, daß die Etiketten, die auch hier mit Bleistift 
zu schreiben sind, nicht verwechselt werden können: sie werden an die Objekte festgebunden und 
die Letzteren außerdem in weiches Papier oder noch besser in Zeug (Gaze oder dünner Baum- 
wollenstoff) eingewickelt. · 
FriichtemittrockcncrScljalc,Samcn,.L)ol«s,abfchniltc,Rindcnftiickcwerdenintrockene-n 
Zustande verpackt, nachdem auch hier auf eine sorgsame Vefestigung der Etiketten geachtet 
worden ist. 
Samen, welche noch keimfähig scheinen, müssen durch die Post als Muster ohne Werth 
au die botanische Centralstelle möglichst bald gesandt werden, da die meisten tropischen Samen 
ihre Keimfähigkeit nicht lange behalten. Dasselbe gilt für frische Knollen und Zwiebeln, deren 
Versendung in Moos oder ähnlichem Packmaterial durch die Post zu empfehlen ist. 
Bei allen diesen Objekten ist es durchaus nothwendig, die Stammpflanze trocken oder 
in Alkohol mit einzusenden. Früchte, Samen, Hölzer, Wurzeln, Rinden u. s. w. sind ohne die 
Pflanzen, von denen sie entnommen sind, für die wissenschaftliche Untersuchung fasl werthlos, 
da man den Namen derselben nur ausnahmsweise wird feststellen können. 
Ferner ist es der botanischen Centralstellc sehr erwünscht, sonstige, dem Pflanzenreich 
angehörendc, von den Eingeborenen benutzte Gegenstände zu erhalten, z. B. Genuß und Heil- 
mittel, aus vegetabilischem Material hergestellte Faser= und Zeugstoffe, Gefäße, Werkzeuge u. s. w., 
wobei die einheimischen Namen beachtet und notirt werden und womöglich die Stammpflanzen 
eingesandt werden müssen. 
Auch Photographien und Stizzen von Bäumen oder ganzen Vegetationspartien werden 
dazu beitragen, unsere Kenntniß der Flora zu vermehren. 
Die botanische Centralstelle bittet alle in den Kolonien sich aufhaltenden Personen, an der 
botanischen Durchforschung mitzuwirken, indem sie hervorhebt, daß ein großer Theil der bisher 
aus dem tropischen Afrika eingesandten pflanzlichen Objekte von Personen gesammelt wurde, die 
nicht geschulte Botaniler waren, durch deren opferwillige Bemühungen aber der Wissenschaft 
wichtige und sie selbst ehrende Dienste geleistet wurden. Um eine Zersplitterung der Samm- 
lungen zu verhindern und eine einheitliche Bearbeitung derselben zu ermöglichen, ist es noth 
wendig, allcs gesammelte Material an die botanische Centralstelle zu senden; wünschen einzelne 
Sammler und Stationsleiter bestimmte andere Museen mit den eingesandten Gegenständen bedacht 
zu sehen, so wird bei der Vertheilung der Doubletten gern solchen Wünschen Rechnung 
getragen werden.
	        

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