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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
  • Ein neues Verwaltungsgebäude in Kamerun.
  • Bericht des Lehrers Betz über den Stand der Regierungsschulen in Kamerun von Anfang August bis Ende November 1891.
  • Untergang des Dampfers „Zehdenick" in Kamerun.
  • Errichtung eines Bezirksamtes im südlichen Theile Kameruns.
  • Eine neue Erwerbsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika.
  • Aus Südwestafrika.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Aufhebung der Station Hatzfeldthafen (Kaiser Wilhelmsland.)
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Verlegung des Kommissariats für Südwestafrika nach Windhoek.
  • Astrolabe-Bay.
  • Tod des Sultans Mandara von Moschi.
  • Tod des Paters Schynse.
  • Errichtung einer Zollstelle am Kampo-Fluß (Kamerun).
  • Postverbindung mit dem Viktoria-See.
  • Anwerbungen für die ostafrikanische Schutztruppe.
  • Die Astrolabe-Kompagnie.
  • Von den Komoren.
  • Zur Karte des Küstenplatzes Lome (Togogebiet). [Karte voranstehend. Ist derzeit nicht vollständig!]
  • Vom Deutschen Frauenverein.
  • Von der botanischen Centralstelle für die Kolonien.
  • England und die Kolonialerwerbungen fremder Staaten.
  • Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
  • Kongostaat. Verwaltungsmaßregeln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Alte Besatzung. 
Neue Vesatzung. 
Muanza: 
Feldwebel Hoffmann 
Ihmich Sudanesen kommen zurick. 
10 Suln 
13 dort angeworbene Asikaris (bleiben oben). 
Bei Dr. 
— 
16 Mann 
Ueberz. Feldwebel Hartmann 
4 Ombaschas - 
Sudanesen. 
Emin-Pascha: 
Lieutenant Stuhlmann. 
Anzahl der mitgenommenen und im Seengebict angeworbenen Asikaris unbekannt. 
Daressalam, den 26. November 1891. 
Der Ueberbringer dieses Erlasses ist der zu 
Ihrer Ablösung bestimmte neue Stationschef 
von Bukoba, Herr Lieutenant Herrmann, 
an den sie denmach die Geschäfte übergeben 
wollen. Diese Uebergabe hat in einer durch 
beide Herren zu unterzeichnenden und in einem 
Exemplar nach hier einzusendenden Verhandlung 
zu erfolgen, der gleichzeitig ein genaues In- 
ventar über die der Station gehörigen Gegen- 
stände (einschließlich Häuser u. s. w.) beizufügen 
ist. In derselben Weise ist in Muanza zu 
verfahren, woselbst der Feldwebel Hartmann 
zum Nachfolger des Feldwebels Hosfmann I1I 
bestimmt ist. Nach Uebergabe der Geschäfte 
und nachdem Sie Herrn Lieutenant Herrmann 
mit den dortigen Verhältnissen genügend ver- 
traut gemacht haben, wollen Sie alsbald mit 
dem Ihnen unterstellten Theil der Expedition 
„Emin Pascha“ nach der Küste zurückkehren. 
Diese Expedition ist von nun ab als aufgelöst 
zu betrachten, wie Sie aus einem von mir an 
Dr. Emin gerichteten, Herrn Lieutenant Herr- 
mann mitgegebenen Schreiben, das zu Ihrer 
Einsicht steht, entnehmen wollen; dieses Schreiben 
ist, wenn immer möglich, an den Adressaten 
weiter zu befördern. 
Der Befehl zur Rückkehr gilt für sämmt- 
liche Mitglieder der Expedition; er ist meiner- 
seits an Euer Hochwohlgeboren gerichtet, da 
nach den bisherigen Erfahrungen wenig Aus- 
sicht vorhanden zu sein scheint, daß ein un- 
mittelbar an Dr. Emin gerichteter Befehl 
denselben erreichen würde. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
hez. Freiherr v. Soden. 
  
An Herrn Lieutenant Langheld, Stations- 
chef in Bukoba. 
  
Anlage 3. 
Dareössalam, den 6. Dezember 1891. 
Nachdem ich Euer Hochwohlgeboren als 
Nachfolger des Licutenants Sigl in Tabora 
zum dortigen Stationschef bestimmt habe, gebe 
ich Ihnen für Ihre künftige amtliche Thätig- 
keit, soweit sie nicht rein militärischer Natur 
ist und demgemäß durch das Kommando der 
rche Schubtruppe“ gerchelt- wird, die 
  
Ö 
Schon duch die gerugsi#iurn der zu 
Gebote stehenden pekuniären und militärischen 
Mittel ist die Rolle, 
welche Sie den Ein- 
geborenen gegenüber zu spielen haben, bis zu 
einem gewissen Grade vorgezeichnet; sie ist 
nothgedrungen zunächst mehr eine diplomatisch- 
bvermittelnde als eine militärisch diktatorische. 
Demgemäß empfiehlt es sich, niemals mehr zu 
verlangen, als nach Maßgabe der verfügbaren 
Kräfte nöthigenfalls auch wirklich erzwungen 
werden kann, und durch persönliche Langmuth, 
Schonung berechtigter Eigenthümlichkeiten und 
sonstiges Entgegenkommen Verwickelungen sern- 
zuhalten. 
Bis auf Weiteres wollen Euer Hochwohl- 
geboren hiernach Ihre Aufgabe als erfüllt 
betrachten, wenn es Ihnen gelingt, bei Ver- 
meidung aller kriegerischen Verwickelungen unser 
Ansehen in Uniamwesi, sowie die Sicherheit 
des dortigen Platzes und der von der Küste 
nach den Seen führenden Karawanenstraßen 
in der bisherigen Weise aufrecht zu erhalten. 
Dies wird wohl am besten erreicht, indem 
das bislang von Ihrem Vorgänger, Lieutenant 
Sigl den Eingeborenen gegenüber beobachtete 
Verfahren auch serner beibehalten wird, das 
mir, soweit ich aus der Entfernung die dortige 
Sachlage zu beurtheilen vermag, nach Maß- 
habe der gegebenen Verhälltnisse zunächst das 
einzig richtige erscheint und wovon ich auch 
ohne besondere Gründe und ohne meiner per-
	        

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