Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1892
Title:
Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892.
Volume count:
3
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
  • Ein neues Verwaltungsgebäude in Kamerun.
  • Bericht des Lehrers Betz über den Stand der Regierungsschulen in Kamerun von Anfang August bis Ende November 1891.
  • Untergang des Dampfers „Zehdenick" in Kamerun.
  • Errichtung eines Bezirksamtes im südlichen Theile Kameruns.
  • Eine neue Erwerbsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika.
  • Aus Südwestafrika.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Aufhebung der Station Hatzfeldthafen (Kaiser Wilhelmsland.)
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Verlegung des Kommissariats für Südwestafrika nach Windhoek.
  • Astrolabe-Bay.
  • Tod des Sultans Mandara von Moschi.
  • Tod des Paters Schynse.
  • Errichtung einer Zollstelle am Kampo-Fluß (Kamerun).
  • Postverbindung mit dem Viktoria-See.
  • Anwerbungen für die ostafrikanische Schutztruppe.
  • Die Astrolabe-Kompagnie.
  • Von den Komoren.
  • Zur Karte des Küstenplatzes Lome (Togogebiet). [Karte voranstehend. Ist derzeit nicht vollständig!]
  • Vom Deutschen Frauenverein.
  • Von der botanischen Centralstelle für die Kolonien.
  • England und die Kolonialerwerbungen fremder Staaten.
  • Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
  • Kongostaat. Verwaltungsmaßregeln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

sönlichen Zustimmung sicher zu sein, deshalb 
vorerst nicht abzuweichen bitte. 
Ich bemerke noch, daß auf meine Ent- 
schließung, Sie zum Stationschef in Tabora- 
zu ernennen, die Rücksicht auf Ihren Beruf 
nicht ohne Einfluß gewesen ist, da ich mich 
der Hoffnung hingebe, daß die Ausübung und 
geschickte Verwerthung 
nisse nicht wenig dazu beitragen wird, Ihnen 
die Durchführung einer friedlichen Politik unter 
den Eingeborenen zu erleichtern, auch bin ich 
gern bereit, zu diesem Zwecke einige außer- 
ordentliche Mittel auf Ihren Vorschlag zu 
bewilligen. Abgesehen von diesen allgemeinen 
Verhaltungsvorschriften, ertheile ich Euer Hoch- 
wohlgeboren noch die nachstehenden besonderen 
Aufträge, deren baldige Erledigung Sie sich 
angelegen sein lassen wollen: 
1. Der Führer des Ablösungskommandos, 
Herr Licutenant Herrmann, hat den Auf- 
trag, einen zwischen Mpapua und Tabora in 
der Landschaft Ugogo liegenden Ort, voraus- 
sichtlich bei dem Häuptling Makenge (von den 
französischen Missionen wird namentlich ein 
Ort Mdabura als hierzu geeignet bezeichnet), 
behufs Errichtung einer künftigen Station auf- 
zusuchen und Sie bei der Auswahl des Platzes, 
soweit die sanikäre Lage, Wasserverhältiisse 
u. dergl. in Frage kommen, zu Rathe zu ziehen. 
Ihr hierauf bezigliches Gutachten ist dem 
von Herrn Lieutenant Herrmann von Tabora- 
aus abzusendenden Berichte anzuschließen. 
2. Der Stationschef von Mpapua, Lieutenant 
v. Elpons, ist über den Gebrauch und die 
Aufstellung des für die Station bestimmten, 
dem Ablösungskommando mitgegebenen Nor- 
tou'schen Bohrbrunnens zu belehren. 
3. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in 
Tabora wollen Sie sich die Geschäfte von Ihrem 
Vorgänger, Lieutenant Sigl, übergeben lassen; 
hierüber ist eine Uebergabeverhandlung auf- 
zunehmen und in Abschrift hier einzusenden; 
auch ist über sämmtliches bewegliches und un 
bewegliches Jnventar der Station ein genaues 
Verzeichniß zusammenzustellen und der obigen 
Verhandlung beizusügen. Herr Lieutenant Sigl 
ist berechtigt, nach der Küste zurückzukehren, 
sobald diese Uebergabe stattgefunden und er 
Sie in die erien Geschäfte so weit eingeführt 
hat, daß Sie zur alleinigen Weiterführung 
derselben im Stande zu sein glauben. 
Im Uebrigen verweise ich hier noch auf 
Nr. 7 der dem Herrn Licutenant Herrmann 
für Tabora ertheilten Instruktionen. 
1. Was die künftige Kassen= und Rechnungs- 
führung betrifft, so geben hierüber die in dem 
— 
Ihrer ärztlichen Kennt- 
  
Erlaß vom 28. November enthaltenen Be- 
stimmungen näheren Ausfschluß, deren gewissen- 
hafte Beobachtung ich nochmals ans Herz lege. 
5. Mit der Firma Schülke & Mayr 
ist ein Postvertrag abgeschlossen, wonach die 
selbe sich verpflichtet, monatlich eine regel- 
mäßige Post nach sämmtlichen Stationen des 
Innern abgehen zu lassen; Abschrift dieses 
Postwertrages, sowie weitere auf die Ein- 
richtung dieses Postbetriebes bezügliche An- 
weisungen werden der Station demnächst zu- 
gehen. 
6. Für die Station Tabora wird gleich- 
falls ein Norton'scher Bohrbrunnen mitgegeben, 
über dessen Aufstellung und Brauchbarkeit bald- 
möglichst zu berichten ist. 
7. Auch über den Zustand der zur Station 
gehörigen Häuser, Kasernen u. s. w. sehe ich 
einer baldigen Berichterstattung entgegen, sowie 
einer Aeußerung darüber, ob diese unter Um- 
ständen auch zur Aufnahme einer größeren Be- 
satzung ausreichen oder doch mit wenigen 
Kosten hierzu eingerichtet werden könnten. 
8. Endlich wollen Euer Hochwohlgeboren 
nach näherer Bekanntschaft mit den dortigen 
Verhältnissen, im Lause der Zeit die nach 
stehenden Fragen beantworten: 
a) Wie groß müßte etwa die Besaßung sein, 
um, ohne geradezu Eroberungspolitik zu treiben, 
doch immerhin eine dominirende Stellung in 
Tabora einnehmen, zugleich die Sicherheit der 
Karawanenstraße unbedingt gewährleisten, den 
Frieden unter den umwohnenden Häuptlingen 
aufrecht erhalten oder doch jeden Friedens- 
bruch mit Erfolg bestrafen zu können, und wie 
weit könnte diese Besatzung aus einheimischen 
Kräften gestellt werden? 
b) Ist eine kriegerische Verwendung der 
Wangoni-Leute außerhalb des dortigen Bezirks, 
an der Küste, oder an sonstigen Orten des 
Schutgebietes denkbar? 
c)In welchem Zustande befindet sich 
die frühere Missionsstation der algerischen 
Brüder Kipallapalla und wäre dieselbe 
vielleicht für militärische oder sonstige Zwecke 
benupbar, vorausgesetzt, daß die algerische Mission 
zur Ueberlassung bereit sein sollte? 
Der Kaiserliche Gouverneur 
gez. Freiherr v. Soden. 
An den 
Arzt der Kaiserlichen Schutztruppe 
Herrn Dr. Schwesinger. 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.