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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Hafen von Kamerun und seine nördliche Fortsetzung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Friedensschluß mit den Bakokos in Kamerun.
  • Die Handelsverhältnisse am Victoria-Nyansa. Von Lieutenant Herrmann, Stationschef in Bukoba.
  • Die gegenwärtige Lage am Victoria-Nyansa.
  • Bericht des Lehrers Barth über die deutsche Schule in Tanga.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
  • Bericht über eine im April und Mai 1892 an Bord S. M. Kreuzer „Bussard" im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie ausgeführte Dienstreise. Von dem früheren Kommissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Herrn Regierungsrath Rose.
  • Erfolge der deutschen Waffen in Ostafrika.
  • Zu der augenblicklichen Lage am Kilimandjaro.
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Kolonien.
  • Bekämpfung der Sklaverei.
  • Der Hafen von Kamerun und seine nördliche Fortsetzung.
  • Die Handelskammer in Sansibar.
  • Das Government von Sansibar.
  • Das Neben-Zollamt Moa.
  • Verkauf von Munition in Betschuanaland.
  • Im Bereiche des Schutzgebietes der Marshall-Inseln.
  • Der Etat des Kongo-Staates.
  • Erklärung englischer Schutzherrschaft über Jebu.
  • Zululand im Jahre 1891.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 96 
Den Kai auch abwärts bis zur Joß-Bake 
weiterzuführen und dadurch nicht allein den heute 
dort bestehenden Morast aus der Welt zu schaffen, 
sondern auch dem Gouvernement ein bedeutendes 
Grundstück zu Bauten und Gartenanlagen zu ge- 
winnen, wird die Aufgabe der nächsten Jahre sein. 
  
Die Dandelskammer in Sansibar, 
welche, wie seiner Zeit gemeldet wurde, im August 
v. J. gegründet worden ist, ist in ihrem weiteren 
Bestehen durch den Austritt der deutschen und meh- 
rerer bedeutenden englischen Firmen stark gefährdet 
worden. Den Grund für den Austrikt dieser Firmen 
bilden gewisse Unregelmäßigkeiten, welche sich der 
Vertreter der Firma Forwood Bros. & Co. bei 
der Neuwahl des Präsidiums hatte zu Schulden 
kommen lassen, indem er das Gros der indischen 
Händler für sich zu gewinnen wußte. 
  
Das Government von Sanslbar. 
Unter dem 11. Jannar d. J. hat der stellver- 
tretende englische diplomatische Agent und General- 
konsul in Sansibar Mr. Rennell Rodd dem 
Kaiserlichen Konsul daselbst die durch Seine Hoheit 
den Sultan von Sansibar erfolgte Einsetzung eines 
aus vier ausführenden Beamten (executive ollicers) 
als Leiter der verschiedenen Departements beslehenden 
„Government“ amtlich bekannt gegeben und über 
Zusammensetzung, Organisation und Zuständigkeit 
dieser Centralbehörde Mittheilungen gemacht. 
Danach erfolgt die Leitung der answärtigen Be- 
ziehungen des Sultans ausschließlich durch den Ver- 
treter der britischen Regierung, das Government ist 
aus vier Engländern zusammengesetzt. Zum ersten 
Minister ist der General Mathews ernannt, welchem 
gleichzeitig das innere Verwaltungsdepartement unter- 
stcht und insbesondere die Befugniß zur Ertheilung 
sämmtlicher Zahlungsanweisungen übertragen ist. Der 
General Hatch ist mit der Leitung der Polizei und 
dem Kommando über die regulären Truppen des 
Sultans, der Commander Hardinge mit den Funk- 
tionen eines Hafenoffiziers betraut, während dem 
Zolldirektor Strickland das Departement der Zoll- 
und sonstigen öffentlichen Abgaben unterstellt ist. 
Diese vier höchsten Beamten, deren Ernennung durch 
den Sultan mit Zustimmung der Großbritannischen 
Regierung als Protektoratsmacht erfolgt ist, sind ans- 
schließlich zur Theilnahme an den „Ministerial 
Councils“ berufen. Denselben steht eine Reihe von 
Hülfsbeamten zur Seite. 
Der General Mathews verfügt über zwei ein- 
heimische- Subalternbeamte (einen „Registrar and 
Auditor“ und einen „Magistrate"), außerdem über 
einen indischen Architekten, welcher das Departement 
der öffentlichen Arbeiten leitet, sowie über den englischen 
  
  
Arzt Dr. Charlesworth als Medizinalbeamten. 
Dem General Hatch untersteht als Stellvertreter im 
Kommando ein zweiter englischer Offizier im Haupt- 
mannsrange, ferner ein aus Malta gebürtiger Polizei- 
meister. Unter den Befehlen des Kapitäns Hardinge 
steht ein eingeborener erster Assistent für den Hafen- 
dienst, während zu dem Ressort des Zolldirektors 
Mr. Strickland ein Bureauvorsteher und zwei 
Kassirer gehören. 
  
Das NebenSdollamt Moa 
im Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika ist seit dem 
10. November v. J. für den Zollverkehr eröffnet 
worden. 
  
verkauf von Munition in Betschuanaland. 
Durch Erlaß des Oberkommissars für Englisch- 
Südafrika vom 31. Dezember v. J. hat die Ver- 
fügung desselben vom 4. Oktober v. J., betreffend den 
Munitionsverkauf an Eingeborene im englischen 
Schutzgebiet von Betschuanaland, eine Aenderung 
dahin erfahren, daß an Stelle der Worte „drei Pfund 
Schießpulver“ fortan „fünf Pfund Schießpulver“ zu 
setzen ist. (Vergl. D. Kol. Bl. 1892 S. 585.) 
  
Im Gereiche des Schutzgebictes der Marsball-Inseln 
ist nach einem Berichte des Kaiserlichen Kommissars 
Dr. Schmidt aus Jaluit vom 6. Dezember in der 
letzten Zeit nichts Bemerkenswerthes vorgefallen. 
Vielmehr fahren die Verhältnisse fort, sich in ruhiger 
und ersprießlicher Weise zu entwickeln. Der bisherige 
Sekretär Brandeis, welcher im November v. J. 
mit S. M. Kreuzer „Sperber“ eine Rundreise durch 
das ganze Schuhgebiet gemacht hat, hat sich am 
10. Dezember v. J. auf seinen neuen Posten als 
kommissarischer Richter nach Herbertshöh begeben. 
An seine Stelle ist der bisherige Beamte in Naurn 
Johannsen getreten. 
  
Der Etat des Rongostaates 
beziffert sich auf die Summe von 54440 681 Frcs., 
wobei der belgische Zuschuß mit 2000 000 Frcs. und 
der des Königs mit 900 000 Frcs. bereits einbe- 
zogen ist. Die Gesammteinnahmen au5 Ein= und 
Ausfuhrzöllen betragen 922 315 Frcs. Die Aus- 
gaben für den Dienst in Europa belaufen sich auf 
97 600 Frcs., es sind dabei aber die bedeutenden 
Ausgaben der Departements der Finanzen, der Justiz, 
und des Aeußeru nicht mit eingerechnet. Die Aus- 
gaben für die afrikanische Verwaltung sind mit 
624 985 Frcs., die der Schutztruppen auf 2126470 
Frcs. und die der öfsentlichen Arbeiten auf. 509853 
Frcs. angesetzt.
	        

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