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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bericht des Kommandanten S. M. Kreuzer „Falke" über Landungsplätze bei Kap Croß und an der Tsoakhaub-Mündung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Bericht des Kommandanten S. M. Kreuzer „Falke" über Landungsplätze bei Kap Croß und an der Tsoakhaub-Mündung.
  • Schriftwechsel des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika mit dem Wali von Tabora über die dortigen Verhältnisse.
  • Von der Expedition des Majors v. Wissmann.
  • Friedensvertrag mit dem Buëastamm.
  • Der Anschluß des Schutzgebietes Kamerun an das Telegraphennetz.
  • Gerichtshof zur Prüfung von Konzessionen im westlichen Theile der Kronkolonie Britisch-Betschuanaland.
  • Ueber die Entwickelung von Englisch-Nyassaland.
  • Zolleinnahmen Basutolands.
  • Die Expedition Descamp.
  • Verkehr zwischen Sansibar und Dar-es-Salám.
  • Uebersicht über die im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie ansässigen Deutschen und Fremden.
  • Waareneinfuhr nach Sansibar.
  • Uebersicht über die im deutschen Schutzgebiete der Marshall-Inseln am 1. Januar 1893 ansässigen Deutschen und Fremden.
  • Anwendung des Minimaltarifs auf die Erzeugnisse Madagaskars.
  • Aenderungen des Zolltarifs der Kolonie Sierra Leone.
  • Die Fead-Inseln und Inseln der Bougainville-Straße.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Morgenstunden, und 2. Februar verhältnißmäßig 
hohe Dünung stand (S. M. Krzr. „Falke" schlingerte 
fast beständig bis zu 25°). Erst in der Nacht vom 
2. zum 3. ließ die Dünung nach, so daß der Kreuzer 
ziemlich ruhig lag. Trotz dieser hohen Dünung war, 
wie bereits vorher gesagt, eine Landung gut zu be- 
werkstelligen, und es ist bei dem häufigen Anland- 
und Vonlandfahren niemals Wasser von dem Bran- 
dungsboot übergenommen worden, auch wurde der 
am 2. Februar für die Station bestimmte Proviant 
trocken an Land gebracht. 
ch halte die durch die Natur geschaffene Lande- 
stelle für vollständig genügend und vorläufig allen 
Anforderungen entsprechend, um eine Landungsstelle 
in größerem Stile einzurichten, besonders unter der 
Berücksichtigung des Umstandes, daß Trinkwasser 
stets zu haben ist, die Verkehrswege nach dem Hin- 
terlande gut sind und Futterplätze für das Vieh in 
genügender Zahl gefunden werden. Solange es 
möglich sein wird, auf der Tsoakhaub-Rhede Güter 
vom Schiff aus in ein Brandungsboot zu schaffen, 
wird auch das Brandungsboot im Stande sein, 
diese Güter an Land zu bringen. Der Vormann 
der schwarzen Bootsbesatzung, der schon viele Jahre 
an der Guineaküste als Bootssteuerer auf Dampfern 
Dienst gethan hat, sagte mir auf meine Frage, was 
er von dieser Landestelle hielte, daß es an der vor- 
genannten Küste, soweit wie er sie kenne, keinen so 
günstigen Landungsplatz gebe. 
Um diesen Bootshafen künstlich zu verbessern, 
mit anderen Worten, den durch die Natur gebildeten 
Wellenbrecher zu verlängern, um eine Landungsbrücke 
für Boote herzustellen, halte ich es für erforderlich, 
daß zunächst ein Wasserbautechniker diese Landestelle 
genau untersucht, da nicht ausgeschlossen sein dürfte, 
daß durch einfaches Hineinwerfen von Steinen zur 
Verlängerung des Wellenbrechers der durch die 
Natur gebildete Hafen verschlechtert wird, da die 
Brecher wohl im Stande sein dürften, einzelne der 
hineingeworfenen Steine in den Hafen selbst, der 
jetzt von Steinen frei ist, hineinzuwälzen. Der 
jetzige kleine Wellenbrecher erfüllt vor der Hand 
vollauf seinen Zweck, auch halte ich vorläufig die 
Anlage einer Brücke nicht für erforderlich, da die 
Güter, ebenso wie an der Togo-Küste, direkt am 
Strande gelandet werden können. 
Der Ankergrund auf der Rhede von Swachaub 
ist gut. Schiffe können bis auf eine Entfernung 
von 1000 m an den Strand herangehen. 
Das Brandungsboot nebst Inventar, sowie die 
schwarze Bootsbesatzung, bestehend aus 1 Vormann 
und 10 Mann, sind am 3. Februar dem Stations- 
umteroffizier an der Swachaub-Mündung übergeben 
worden. Da eine Verständigung zwischen den beiden 
auf der Station befindlichen Leuten der Schutztruppe 
und der schwarzen Bootsbesatzung unmöglich ist, 
so habe ich einen englisch sprechenden Matrosen der 
Besatzung S. M. Krzr. „Falke“ bis zur Rückkehr 
225 
  
des Kreuzers, Ende März d. J., zur Station 
Tsoakhaub kommandirt. 
Da die Station nicht genügend mit Proviant 
ausgerüstet war, habe ich auch eine Reihe von 
Proviantartikeln an die Station überwiesen. 
Dem stellvertretenden Kommissar für Südwest- 
afrika, Hauptmann v. Françgois, habe ich auf 
seinen Wunsch von dem Ergebniß meiner Unter- 
suchungen Mittheilung gemacht. 
  
Schriftwechsel des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika 
mit dem Wali von Tabora über die dortigen Verhältnisse. 
Uebersetzung. 
Durch die Gnadc des Allerhöchsten! 
An Seine Hochwohlgeboren den geliebten, sehr 
geehrten und befreundeken großen Herrn Gouverneur 
in Dar-es-Saläm, den Allah, der Erhabene, be- 
wahren möge; hiernach theilt Dir Dein unverbrüch- 
licher Freund Folgendes mit: · 
Herr Prince ist bei uns angekommen und am 
20. des Monats Jemad el Acher (den 9. Jannar) 
gegen Sike aufgebrochen, in der Nacht zum 23. hat 
er seine Boma gestürmt, ihn selbst getödtet und seine 
Ortschaften niedergebrannt; jetztt herrscht Frieden im 
Lande. Vollends hat er auch eine große Anzahl 
Anhänger Siles niedergemacht; die Karawanen gehen 
jetzt wieder und kommen, Niemand belästigt sie mehr. 
Die Sultanin Niasso, welche hier ortsamwesend 
ist, steht an der Spitze des Landes Chilu, nach dem 
Regen wird sie ihre Ortschaften wieder aufbauen, 
auch werden nach der Regenzeit die Karawanen 
wieder zur Küste kommen, nachdem der Mangel an 
Wanyamwesi in diesen Tagen groß gewesen ist, dies 
zu Deiner Kenniniß; nochmals Gruß von Deinem 
Freund Sef bin Sad bin Khamis. 
d. d. 7. Rajab 1310 (den 27. Januar 1893), 
geschrieben hat dies auf Befehl Gabr bin Said bin 
Hamed eigenhändig. 
Wir bitten Allah, er gebe, daß der Frieden lange 
währe im Lande, das ist bei Allah nicht schwer. 
Dies hat zur Bestätigung eigenhändig geschrieben 
Sef bin Sad. 
Ps. Die Brüder und Söhne Sikes sind ge- 
flüchtet, wohin, das weiß Allah am besten. 
Die Karawanen aus Ujisi kommen in der nächsten 
Zeit zur Küste. . 
Dar-es-Saläm, den 25. März 1893. 
Friede sei mit Dir und Segen Gottes des Barm- 
herzigen! 
Ich habe Dein Schreiben erhalten, welches Du 
am 7. Rahab 1310 an mich gerichtet hast, und danke 
Dir dafür. 
Ich habe mich über die guten Nachrichten gefreut, 
die aus Unyanyembe gekommen sind, und hoffe, daß
	        

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