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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der gegenwärtige Stand der Unternehmungen des Antisklavereikomitees.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Ueber die Niederwerfung des Bakoko-Aufstandes in Kamerun.
  • Ueber die Verhältnisse der Sklaven in Kamerun.
  • Missionen und Araberthum in Ostafrika.
  • Aus dem Wahehe-Gebiet.
  • Ueber eine Informations-Reise. [Aus dem Bericht des Regierungsarztes in Togo, Stabsarzt Wicke]
  • Deutscher Gottesdienst in Togo.
  • Der gegenwärtige Stand der Unternehmungen des Antisklavereikomitees.
  • Ein Vertrag mit dem Sultan Sike von Unyanyembe.
  • Wegen des Schicksals der Expeditionen Jacques, Joubert und Delcomune.
  • Die Versteigerung des von den Herren Sigl, Dr. Stuhlmann und Langheld zur Küste gebrachten Elfenbeins.
  • Eisenbahn Tanga---Korogwe.
  • Die klimatischen Verhältnisse in Mogador.
  • Das internationale maritime Büreau in Sansibar.
  • Der deutsche Frauenverein für Krankenpflege in den Kolonien.
  • Die Drogen-Sammlung der Firma Brückner, Lampe und Co.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

älterer Bruder, welcher Kaufmann und Reserveoffizier 
ist, begleiten. 
Kompagnieführer Langheld bleibt gleichzeitig zur 
Verfügung des Gouverneurs behufs Uebertragung 
eines Kommissoriums am Victoriasee und wird vor- 
aussichtlich von einem Offizier und einigen Soldaten 
der Schutztruppe begleitet werden. Er wird ver- 
muthlich noch im Monat Januar von der Küste auf- 
brechen und hofft in diesem Falle bis zum 1. April 
am See eintreffen zu können. 
Die beiden Hülfsexpeditionen Werther und 
Gemmer sind von den Wahehes unbehelligt geblieben. 
Die Expedition Werther befand sich am 12. Oktober 
bereits in Msanga, einige Tagemärsche hinter Mpwa- 
pwa, die Expedition Gemmer am 27. Oktober in 
Mpwapwa. Leßtere ist nach den neuesten Nach- 
richten am 14. November v. J. in Nyegesi am 
Victoria-Nyansa eingetroffen. Die Expedition Werther 
ist mit den versuchsweise mitgenommenen Karren nicht 
fortgekommen und hat dieselben einen nach dem 
anderen liegen lassen, ebenso einzelne Maschinentheile. 
Die Expedition Gemmer hat die entgegen- 
stehenden Schwierigkeiten jedoch zu überwinden ge- 
wußt und nicht nur ihre Karren mit Ausnahme 
einiger, welcher gebrochen waren, sondern auch die 
von der Expedition Werther zurückgelassenen bis 
Mpwapwo geschafft. Ebenso hat sie die zurückgelassenen 
Maschinentheile (Werkzeugsmaschine) mitgenommen. 
Indeß auch ihre Berichte ergeben, daß mit der 
Konstruktion der zweirädrigen Karren das Richtige 
noch nicht getroffen und die Herstellung eines Weges 
für die Benußung zweirädriger Karren zunächst un- 
bedingt erforderlich ist. Dagegen haben sich die von 
der Expedition Gemmer gleichfalls mitgenommenen 
eisernen einrädrigen Schubkarren bereits bewährt und 
den Beifall der Eingeborenen gefunden. Da mit 
diesen Karren bequem Doppellasten befördert werden 
können und der Preis der Karren ein sehr niedriger 
ist, so wird die Expedition Langheld die Versuche 
mit den Schubkarren in größerem Umfange fortsehen. 
  
Ein Vertrag mit dem Sultan Sike von Unyanvembe 
ist unter dem 2. Oktober v. J. durch den Stations- 
chef von Tabora, Dr. Schwesinger, abgeschlossen 
worden. Derselbe lautet wie folgt: 
1. Ich Sike bin Mkasiwa, Sultan von Unya- 
nyembe, unterstelle mich, meine Nachfolger, mein 
Land und meine Leute Seiner Mojestät dem 
Deutschen Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, 
und dessen Nachfolgern. 
2. Ich gebe die ausschließliche Entscheidung über 
Krieg und Frieden, das Recht, über Leib und 
Leben zu entscheiden, in die Hände des deutschen 
Regierungsvertreters in Tabora. 
3. Ich untersage Menschenraub und Straßenraub 
in meinem ganzen Lande und bringe darin 
Schuldige zur Bestrafung. 
  
20 — 
4. Ich unterstütze die Bestrebungen der deutschen 
Regierung zur Sicherung des Handels, der 
Karawanenstraßen und der Post. 
5. Ich erkläre das zwischen mir und dem Wali 
Abdalla bin Nassib, Wali des Sultans Said 
Bargasch von Sansibar, stipulirte Recht, Hongo 
zu erheben, für erloschen und verpflichte mich, 
keinerlei regelmäßige Abgaben von den mein 
Gebiet durchziehenden Karawanen zu erheben 
und mich auf das freiwillig gegebene Reise- 
geschenk (savati) zu beschränken. 
6. Ich verpflichte mich, niemals mehr ein Träger- 
verbot auszusprechen, den Feldbau zu verbieten 
und die Zufuhr zu dem Markte von Tabora 
zu untersagen. 
7. Ueber meiner Residenz hisse ich zum Zeichen 
der Freundschaft die deutsche Flagge. 
Der Vertrag ist von beiden Theilen unterzeichnet 
und durch mehrere in Tabora ansässige Araber 
beglaubigt. 
Wegen des Schicksals der Expeditionen Jacaues, 
Joubert und Delcomune 
hat man seit einiger Zeit schlimme Befürchtungen 
gehegt; glücklicherweise haben sie sich nicht verwirklicht. 
Nach einem Berichte Delcomunes vom 15. Septbr., 
welcher am 12. Dezember in Brüssel cingetroffen ist, 
war derselbe damals wohlbehalten in Rumbi am 
Tanganyika-See. Der Bericht, welcher in der Extra- 
Ausgabe des „Mouvement Géographique“ Nr. 31 
vom 14. Dezember auszugsweise wiedergegeben ist, 
giebt über den Verlauf der Expedition seit ihrem 
Aufbruch von Gongo-Lusele am oberen Lamani 
(13. Mai 1891) Auskunft, schildert die Erforschung 
des südlichsten Theiles des Kongostaates, das Zu- 
sammentreffen mit der Bia'schen Katanga-Expedition, 
den Zug zum Tanganyika-Sec und die gemeinsam mit 
Jacques und Joubert durchgeführten Kämpfe 
gegen die Leute der arabischen Sklavenhändler. Man 
hofft, daß es Jacques und Joubert gelingen wird, 
sich am See zu halten. Delcomune selbst beab- 
sichtigte, vom See aus entweder bei Bena-Kumbn 
(am Lomami) oder bei Lusambo (am Sankuru) den 
Anschluß an das für Dampfer schiffbare Kongosystem 
zu erreichen. 
Inzwischen ist auch ein Bericht des Kapitäns 
Jacques aus Albertville (Rutuku) vom 8. Septem- 
ber v. J. eingetroffen, welcher von schweren Kämpfen 
desselben in Gemeinschaft mit Joubert und Del- 
comune gegen Roumaliza und seine Verbündeten, 
die Wangwanas, Manyamuezis und Manyemas am 
26. August zu erzählen weiß. Da diese Kämpsfe mit 
dem Nückzuge der Expeditionstruppen vor der stark 
befestigten feindlichen Boma endeten, und die Entsatz- 
expedition Longs noch nicht eingetroffen war, so 
schließt der Bericht mit der Bitte um Zusendung 
eines gezogenen Geschützes. Diesem Wunsche soll so-
	        

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