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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Supplement

Title:
Beilage zu Nr. 20 des „Deutschen Kolonialblattes", IV. Jahrgang.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Chapter

Title:
Bericht über den Zustand und die Entwickelung des Schutzgebietes von Kamerun während des Zeitraums vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1893.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 20 des „Deutschen Kolonialblattes", IV. Jahrgang.
  • Bericht über den Zustand und die Entwickelung des Schutzgebietes von Kamerun während des Zeitraums vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1893.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Zuwei Expeditionen waren im Berichtsjahre behufs 
Erforschung des Hinterlandes unseres Schutzgebietes 
thätig. Die Nordexpedition unter Leitung des 
Dr. Zintgraff und die Südexpedition unter der 
Führung des Premierlieutenants v. Stetten. 
Während die Erstere über das Baliland hinaus 
nicht vorzudringen vermochte und deshalb zurück- 
gezogen wurde, hat die Letztere ihren Marsch über 
Edea, Balinga und Ngila in das Innere angetreten. 
Wenn Muth und Entschlossenheit des Leiters für 
das Schicksal einer Expedition entscheidend sind, sind 
der v. Stetten schen Expedition die erhofften Erfolge 
gewiß.*) Die Polizeitruppe hat sich aus den Be- 
ständen der aufgelösten Zintgraffschen Expedition 
nicht unerheblich verstärkt und das Ansehen der 
Regierung auch in den entfernteren Gegenden des 
Schutzgebietes erhöht. Sie war berufen, im Be- 
richtsjahre zwei Aufstäude niederzuwerfen, bei welchen 
es sich um Durchbrechung des von Eingeborenen 
mit rücksichtslosester Schroffheit durchgeführten 
Systems der Handelssperre und des von ihnen in 
starrköpfiger Weise beanspruchten Zwischenhandels- 
monopols handelte. Im Oktober v. Is. rückte die 
Polizeitruppe gegen die rebellischen Bakoko am 
mittleren Sannaga aus. Die Aufrührer wurden in 
zwölftägigem Kampfe niedergeworfen, ihr Hab und 
Gut vernichtet. Ein gleiches Schicksal traf im Süd- 
bezirke den sich offen gegen das Gouvernement auf- 
lehnenden Mabeavolksstamm, welchem binnen 17 Tagen 
so herbe Verluste beigebracht wurden, daß die Em- . 
pörer ihre Unterwerfung auf Gnade und Ungnade 
anboten. Der Haupträdelsführer, Häuptling Benga, 
wurde dem Tode durch den Strang überantwortet. 
Der seit Ende November 1891 feindliche Stamm 
der Buealeute hat im Berichtsjahre vom Gouverne- 
ment den Frieden erbeten und erhalten. Zur 
Sicherung der Südgrenze unseres Schubgebietes und 
seines östlich belegenen Hinterlandes hat sich ein, 
Unternehmen gebildet, welches zugleich die wirth- 
schaftliche Ausnutzung dieser Länder anzubahnen 
berufen ist. Die Nordgrenze des Schuhgebietes ist 
s 
*) Rach den inzwischen hier eingetrossenen telegra- 
phischen Nachrichten hat die Expedition v. Stetten die 
Landschaft Tikar und demnächst das Gebiet von Ngaundere 
durchzogen, ist von Yola den Benuß und Niger hinab- 
gefahren und Ende August in Akassa angelangt. 
18 
insoweit klargestellt worden, als das praktische Be- 
dürfniß im Interesse der Zollkontrole zunächst ver- 
langte. 
Durch Errichtung eines Hospitals unter der 
Leitung eines bewährten Arztes und der Assistenz 
opferfreudiger Schwestern und der Gründung eines 
allen Erfordernissen der Neuzeit genügenden Labo- 
ratoriums ist für die Hebung der sanitären Ver- 
hältnisse Kameruns gerade in letzter Zeit viel gethan. 
Wenn auf dem in dieser Hinsicht einmal betretenen 
Wege mit Energie weiter geschritten wird, dann 
werden die guten Früchte dieses Wirkens hier so 
wenig ausbleiben wie in so mancher alten englischen 
oder holländischen Tropenkolonie, welche ungesund 
war und jetzt gesund ist. Wenn die Gesundheits- 
verhältnisse auch im Berichtsjahre noch Vieles zu 
wünschen übrig gelassen haben, so liegt unzweifelhaft 
eine der Hauptursachen dafür in der Menge von 
äußeren Schwierigkeiten, welche sich bisher immer 
noch der Ausführung des seit lange erörterten Planes 
entgegenstellten, die Kolonie mit einer Gesundheits- 
station zu versehen. Wird der Beamte und Kauf- 
mann erst in die Möglichkeit versetzt sein, eine be- 
stimmie Zeit im Jahre in einem nahe gelegenen 
gesunden Ort zur Sammlung neuer Kräfte zu ver- 
weilen, dann wird unzweifelhaft eine wirkliche nach- 
weisbare und namhafte Besserung der Gesundheits- 
statistik die unmittelbare Folge sein, und in jedem 
Falle wird alsdann Kamerun zu den in sanitärer 
Hinsicht best ausgestatteten Kolonien der afrikanischen 
Weslküste gezählt werden dürfen. 
Die gnädigste Kritik über die Entwickelung der 
Kolonie hat ihr Kaiserlicher Schußzherr selbst aus- 
zuüben geruht, indem das an Allerhöchstdenselben 
bei Gelegenheit des Kabelanschlusses Kameruns an 
das bestehende Telegraphenneb abgesandte Huldi- 
gungstelegramm folgendermaßen erwidert wurde: 
„Ich danke der Kolonie für den telegraphischen 
Ausdruck ihrer Huldigung und begrüße die Kabel- 
verbindung als erfreuliches Zeichen des Auf- 
blühens Unseres Schutgebietes." 
Wilhelm I. R. 
Berlin, den 22. Februar 1893. 
Der slellvertretende Gouverneur. 
Leist. 
rauo— 
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchhandlung und Hoibuchdruckerei von E. S. Miltler & Sohn. Berlin SW/19, Kochstr. 68—70.
	        

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