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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1893
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893.
Volume count:
4
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Matumbi, das Hinterland von Samanga und die Landschaft Mohoro.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Ueber die Unterwerfung der aufständischen Häuptlinge am Kilimandjaro.
  • Ueber die Erstürmung der Haupttembe des Sultans Sinjangaro in Nondoa (Kanjenje).
  • Ueber den Heldentod des Lieutenants Ax in dem Gefecht vor Moschi.
  • [Aus] Einem Berichte des Kaiserlichen Kommissars Majors v. Wissmann.
  • Matumbi, das Hinterland von Samanga und die Landschaft Mohoro.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Die Landschaft Mohoro ist im laufenden Jahre 
sehr viel von Löwen heimgesucht worden, die viele 
Menschen und viel Vieh fortschleppten. Im Ganzen 
sind in diesem Jahre 7 Löwen dort geschossen. 
Der Akida Schech Amer bin Seleman ist von 
einem Löwen, den er angeschossen hatte, an beiden 
Beinen verletzt worden. Trotzdem die Wunden noch 
nicht vollsländig geheilt waren, war er am Tage 
unserer Ankunft bereits wieder auf Löwenjagd ge- 
gangen. 
Erwähnenswerth ist das heldenmüthige Verhalten 
einer Negerfrau einem Löwen gegenüber. Auf der 
Schamba Quimbo bei Mohoro stampfte eines Abends 
eine Frau hinter der Hütte Reis — bei ihr spielte 
ihr kleines Kind, als plötzlich ein Löwe erschien und 
das Kind faßte. Die Mutter ergriff das Kind an 
den Beinen und suchte es dem Löwen zu entreißen. 
Auf ihre Hilferufe eilten Leute herbei, die noch 
Gelegenheit hakten, den eigenartigen Streit mit anzu- 
sehen. Der Löwe ließ das todte Kind los und ent- 
lief. Die betrübte Mutter hatte in ihrem Schmerz 
wenigstens den Trost, die Leiche ihres Kindes der 
Sitte gemäß begraben lassen zu können. 
Die Inder bewohnen auf dem rechten Ufer des 
Mohoroflusses etwa 25 Minnten von dem auf dem 
linken Flußufer liegenden arabischen Dorfe entfernt 
die traurige, schmutzige und, da auf sumpfigem Boden 
erbaut, höchst ungesunde Ansiedelung Mohoro Gambo. 
Um das arabische Amvesen ist im Jahre 1891 durch 
das Bezirksamt mit Unterstützung der Araber eine 
Befestigung zum Schuß gegen die Einfälle der 
Wamatschonde gebaut und nach dieser der Ort Mohoro 
Boma genannt. Mohoro Boma liegt auf der 
höchsten Erhebung der Mohorolandschaft auf sandigem, 
leicht durchlässigem Boden und bildet im Vergleich 
zu Mohoro Gambo einen höchst gesunden Aufent- 
haltsort. In Mohoro Boma befindet sich der 
Polizeiposten, und ist auch die Erbauung des Hauses 
für den Europäer und die Telegraphenstation geplant. 
Die Ausübung einer polizeilichen Kontrole und- 
die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit 
wird bei dem augenblicklichen weiten Auseinander- 
liegen für die doch stels nur kleine Mohoro-Besatzung 
absolut unmöglich gemacht. Meines Erachtens ist 
eine Verlegung der gesammten indischen Ansiedelung 
vom rechten auf das linke Ufer in die unmittelbare 
Nähe von Mohoro Voma dringend nothwendig. 
Die dieserhalb wiederum neuerdiugs geführten 
Besprechungen mit den Indern haben insofern zu 
einem günstigen Ergebniß geführt, als sie zum größten 
Theil nunmehr einsehen, daß die Verlegung ihrer 
Ansiedelung allein nur Vortheile für sie bringt. 
Der von mir in Aussicht genommene Platz nahe 
der Boma bedingt durch die Nähe der Polizeitruppe 
und der Araber Sicherheit, ein gesundes Wohnen 
und, da angenblicklich noch nicht bebaut, die Möglichkeit 
der Anlage einer ordentlichen Ansicdelung mit geraden 
breiten Straßen und guten Häusern mit ausreichenden 
Höfen. Die Nähe eines grosien, stets Wasser führenden 
496 
  
Süßwasserkeiches gewährleistet gutes Trinkwasser. 
Der gerade vor dem Plabee tiefe und sich verbreiternde 
Fluß bildet einen geeigneten Anker= und Ladeplatz 
für die Dhaus. In unmittelbarer Nähe ermöglichen 
zwei Furten den Verkehr mit dem anderen Ufer. 
Bei Hochwasser ist es leicht, durch eine Vermehrung 
der Einbäume, sonst auch durch Einrichtung einer 
regelrechten Fähre die Verbindung zu unterhalten. 
Mit dem Araber Ebud bin Omar habe ich unter 
Hinzuziehung des Herrn John Schroeder und des 
Akidas Schech Amer bin Seleman als Zeugen vor- 
behaltlich der Genehmigung des Kaiserlichen Gower-= 
nements ein Abkommen getroffen, nach dem derselbe 
mir, als Bevollmächtigtem des Kaiserlichen Gouver= 
nements, seine an der Boma liegende Schamba zum 
Preise von 100 Dollar verkauft. 
Auf dieser Schamba habe ich zusammen mit 
Herr Schroeder die neue Ansiedelung abgesteckt: 
Längs des Flusses eine 16 m breite Straße von 
200 m Länge, an deren beiden Enden und in deren 
Mitte senkrecht je eine 16 m breite Straße mündet; 
parallel zur Uferstraße, mit 50 m Abstand von der- 
selben, schneidet die letzteren drei Straßen eine 16 m 
breite Straße, deren Lage und Richtung durch die 
Hauptstraße von Mohoro Boma gegeben war. Nach- 
dem ich das Terrain und namentlich die Straßen 
durch meine Träger hatte ausschlagen lassen, berief 
ich die Inder und erklärte ihnen den Bebaunngs- 
plan, der allgemeinen Beifall fand. 
Am 28. August traten Herr John Schroeder 
und ich über Samanga, Matumbati, eine fruchtbare 
von Wangindo und Wamatumbi bewohnte Land- 
schaft, wie über Mingumbi den Rückmarsch an und 
trafen am 31. August abends hier wieder ein. 
Ramernn. 
Aus den Berichten des Premierlieutenants v. Stetten 
(nNamerun J:nnt 1 XM. 42432 * 
' 
Ich habe am 23. März Balinga verlassen und 
bin am 25. März nach Watarc gekommen. Der 
Ngila-King befand sich eben im Kriegslager nördlich 
des Rdschim. Er versuchte mich mit allen Mitteln 
dahin zu locken, natürlich um, wie ich später auch 
sicher erfuhr, mich zu bewegen, ihn zu unterstützen. 
Ich blieb deshalb einfach in Watarc liegen. Endlich, 
nachdem Gesandte hin und her geschickt wurden, und 
er einsah, daß er mich nicht dazu bewegen könnte, 
zu ihm zu kommen, erklärte er sich bereit, mich nach 
Ngila zu führen. Am 28. März zog ich mit ihm 
dort ein. 
Das alte Ngila sicht nicht mehr; es wurde nach 
dem Tode des alten King verlassen. Die neue Stadt 
liegt 1⅞ Stunden östlich des alten Platzes in einem 
tiefen Kessel und dürfte etwa doppelt so groß wie 
Bali sein. " 
Der neue King Lionn ist ein habgieriger Trunken-
	        

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