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Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1894
Title:
Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 26.
Volume count:
26
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.

Full text

— 669 — 
unmittelbar an. Wenn man heute die paar Jahre 
kolonialer Entwickelung überfliegt, welche wir hinter 
uns haben, so wird man nicht leugnen können, daß 
oft Privatwünsche von der Regierung nicht haben 
erfüllt werden können. Wenn, wie es hier der Fall 
war, auf Grund sachlichster Erörterungen bestimmte 
Aufgaben sormulirt werden konnten, deren Erfüllung 
der kulturellen Entwickelung des Landes wichtige 
Dienste leistet, so ist zu hoffen, daß sich Ver- 
waltung und Privatinteressen hier begegnen. Man 
darf auf beiden Seiten das Bestreben voraussetzen, 
die koloniale Sache zu fördern und die Beiträge, 
welche dazu geliefert werden, auch wenn sie von der 
anderen Seite kommen, anzuerkennen. Darüber 
muß man sich doch von vornherein klar sein, daß 
beide Fakloren, Staat und Privatinitiative, aufein- 
ander angewiesen sind, daß keiner auf die Dauer für 
sich Politik machen kann. Wieweit derartige Fragen 
wie die hier angeregte sich dazu eignen, die absolut 
nothwendige Annäherung zu fördern, muß ich einer 
beiderseitigen nachsichtsvollen Kritik überlassen. Mein 
Standpunkt formulirt sich in dem Wunsche, daß die 
Privatthätigkeit in Fällen, die ihr schwierig erscheinen, 
sich vertrauensvoll an die Regierung wende, und 
daß diese solche Gelegenheiten verwerkhe, um ihren 
Kredit zu mehren. 
Um unserer Sache wieder näher zu kommen, so 
ist es für die kuliurelle Hebung des Landes un- 
zweifelhast wichtig, daß auf dem Gebiete des Binnen- 
verkehrs einmal ein bestimmter Versuch gemacht 
werde. Unser Fall scheint mir dazu besonders ge- 
eignet, weil er in verhälktnißmäßig engem Nahmen 
mit einer Mannigfaltigkeit von Faktoren zu rechnen 
hat, deren praktische Untersuchung ebenso anregend 
wie lehrreich ist. Kolonialwirthschaft kann nicht zu 
Hause auf Akademien studirt werden; dort können 
wir Erfahrungssätze auswendig lernen, die Andere 
entwickelt haben, aber ihre Verwerthung erfordert 
doch erst einen praktischen Kursus, für den sich nur 
draußen Gelegenheit bietet. Es ist ein Ding der 
Unmöglichkeit, ohne Weiteres Theorien auf die Praxis 
zu übertragen, derart daß man gleich an den Aus- 
bau eines weitläufigen Systems gehen könnte. Es 
ist schon so manches Kolonialprogramm aufgestellt 
worden, eines wechselt das andere ab, und doch 
sieht man keinen merklichen Fortschritt. Das ist eben 
der Beweis dafür, daß uns die praltische Schule 
abgeht, ohne welche alle Rentabililälsrechnungen 
Phantasiegebilde bleiben. Diese Schule müssen wir 
erst durchmachen, durch Schaden müssen wir erst 
klug werden, ehe wir ein Programm entwerfen 
können, welches Aussicht auf Bestand hat. Aber 
wir vermögen diese Lehrzeit, ohne die es einmal 
nicht geht, dadurch zu beschleunigen, daß wir die 
Augen nach allen Seiten hin öffnen, die bewährten 
Vorbilder anderer Nationen anerkennen und deren 
Erfahrungen verwerthen; indem wir ferner technisch 
von vornherein mit den vollkommensten Hülssmitteln 
arbeiten, die uns unsere Zelt an die Hand giebt. 
  
  
Dadurch können wir die Entwickelung abkürzen, 
welche andere Kolonialstaaten im langen Lauf der 
Zeiten durchgemacht haben, um ihre heutige Blüthe 
zu erringen. Der verhängnißvollste Fehler, welcher 
bei dem derzeitig intensiven Wettbewerb der Nationen 
gemacht werden kann, ist zweifelsohne der, daß man 
blind für die Erfahrungen Anderer den ganzen Ent- 
wickelungsgang mit allen Verstößen noch einmal 
wiederholen will, den unsere Konkurrenten längst 
abgeschlossen haben. Ist man, wie wir auf kolonialem 
Gebiete, einmal im Räückstande, so giebt nur eine 
zielbewußte Sammlung aller Kräfte die Möglichkeit, 
beizukommen! 
Man suche aus der Fülle der Aufgaben und 
Fragen, die uns der überseeische Besitz bielet, be- 
stimmte heraus und schrecke nicht vor kleinen Aus- 
gaben zurück, um daran Erfahrungen zu sammeln, 
die uns vor Mißgriffen im Großen schüten werden. 
Im Einzelding die Bedeutung zu erkennen, welche 
es für die Allgemeinheit besitzt, sollte der leitende 
Grundsaß aller derartigen Versuche sein. 
Deutsch-HSüdwelkafrika. 
von den BSondelzwarts. 
Der Oberkapitän des Hottentottenstammes der 
Bondelzwarts Willem Christian hat in einem an 
den Major Leutwein gerichteten Schreiben vom 
26. April d. Is. gelegentlich der Danksagung für 
die ihm ausgesetzte Jahressubvention von 2000 Mark 
seiner loyalen Gesinnung Ausdruck gegeben, indem 
er bittet, Seiner Majestät dem deutschen Kaiser seine 
achtungsvolle Ehrerbietung versichern zu dürfen. Des 
Weiteren betont er seinen festen Entschluß, in der 
Zukunft, ebenso wie er es bisher gethau, den Be- 
dingungen seines Vertrages mit der deutschen Re- 
gierung gewissenhaft nachzukommen. Es werde 
immer sein ernstes Bestreben sein, „sein Volk mit 
der civilisirten Herrschaft zu versöhnen und das 
Gedeihen des südwestafrikanischen Protektorates zu 
befördern“. 
Zum Schlusse erwähnt Willem Christian, daß 
die auf Uhabis zur Verhütung des Munitions- 
schmuggels und somit zur Beförderung des Friedens 
stationirten Mannschaften der Schutztruppe seines 
lebhaften Beistandes gewiß sein dürften. 
Frachtmengen der nach Deutsch-Lüdwestafrika in den 
Jahren 1895/94 von Damburg abgegangenen Dampfer. 
Die von der deutschen Kolonialgesellschaft in den 
Jahren 1893 und 1894 direkt nach Deutsch-Süd- 
westafrika gesandten Dampfer haben folgende Ladungen 
nach dorthin mitgenommen:
	        

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