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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Ramrrun. 
Bericht des Rittmeisters v. Stetten über seinen Marsch 
von Balinga nach Vola. 
(Schluß.) 
Wenn auch die Landstriche, welche ich seit Be- 
treten der Wutéländer durchmessen habe, insofern zu 
Adamaua zu rechnen sind, als sie im Tributär= oder 
selbst im Unterthanenverhältniß zu den Fullahfürsten 
stehen, so dürfte die eigentliche Südgrenze dieses 
Landes doch der mächtige Gebirgszug bilden, der, 
südwestlich von Banyo beginnend, sich in nordöstlicher 
Richtung zu den Bubandjidabergen fortsetzt. Nach 
Nordwest zieht sich dieser Höhenzug bis zum mäch- 
tigen Kamerungebirge und dürfte gleich diesem, wie 
sich aus häufig auftretenden Kegeln mit krater- 
ähnlichen Oeffnungen schließen läßt, vulkanischen 
Ursprungs sein. Das Land wurde um 1825 von 
Mallem Adama, einem Heerführer des Sultans Bello 
von Sokoto, erobert und ein neues mohammedanisches 
Reich auf den Trümmern kleiner Heidenstaaten er- 
richtet. Damals war die Südgrenze dieses Reiches 
der Südrand des oben erwähnten Gebirgszuges; 
im Westen grenzte es an das schon in Auflösung 
begriffene, große heidnische Königreich Kororofa, an 
die noch heute unabhängigen Bassama und an 
Bautschi, im Norden an Bornu, Marghi und Logga, 
im Oslten an Bagirmi. 
Dieses so begrenzte Gebiet konnte natürlich nicht 
mit einem Schlage vollkommen erobert werden, und 
die Fullahs beschränkten sich anfänglich darauf, größere 
Niederlassungen in Besitz zu nehmen oder anzulegen, 
während das zwischenliegende Land noch im Besitze 
der heidnischen Urbevölkerung war. Erst im Laufe 
der Zeit wurde diese in fortwährenden Kämpfen 
theils zu Sklaven gemacht, theils verdrängt; es fällt 
in die Zeit vor 40 bis 50 Jahren der Zug dieser 
Nigritier nach Westen und Südwesten, indem sie 
wieder ihrerseits die dort ansässigen Bantuneger näher 
zur Küste drängten; doch bestehen im Herzen Ada- 
mauas noch unabhängige Heidenreiche, welche, wie 
z. B. das von Galim im Geoderogebiet, alle Ver- 
suche der Fullahs, sie unter ihr Joch zu zwingen, 
blutig zurückgewiesen haben. Während Mallem 
Adama in Gurum, nahe der Mündung des Faro in 
den Benus, eine neue Hauptstadt gründete und be- 
müht war, das umlicgende Land vollkommen unter 
seine Botmäßigkeit zu zwingen, zogen seine Unter- 
feldherren weiter und gründeten im Süden und Osten 
neue Städte und Staaten, deren mächligste die von 
Rei Buba, Ngaundere, Tibati und Banyo waren. 
Während nun der Herrscher der Bubandjida in Rei 
Buba es verstanden hat, sich bald von seinem Ober- 
herrn ganz unabhängig zu machen, erkennen die 
übrigen Lamidas gewissermaßen die Oberhoheit des 
Emirs von Mola, wohin bald die Residenz von Gurim 
verlegt wurde, als Lehnherren an, wenn auch das 
Verhältniß kein übermäßig festes zu nennen ist. Es 
beschränkt sich auf jährliche Lieserungen von Sklaven 
180 
  
und Elfenbein, wie solche auch seitens des Emirs 
von Yola an den Sultan von Sokoto, der als Be- 
herrscher der Gläubigen des Westens gilt, geschehen. 
Die Statthalter von Ngaundere, Tibati und Banyo 
haben ihre Macht nach Süden weiter ausgedehnt, 
und Ersterer hat sich des Landes der Baya östlich 
des oberen Sannaga bis Gasa bemächtigt; Tibati 
machte sich die östlich des Mbam liegenden Staaten 
bis zum Mittellauf des Sannaga tributär, während 
Banyo Tikar und einen Theil von Kororofa unter 
seine Herrschaft brachte. 
Die herrschende Rasse Adamauas sind die Fullahs, 
welche im Hauptbesitz des Grund und Bodens auf 
dem Lande als Ackerbauer, im Gebirge als Hirten 
leben und am Hofe des Fürsten die ersten Stellen 
innchaben; nur im Tibatireiche scheinen die Ein- 
geborenen aus diesen Stellen durch die herrschende 
Kaste noch nicht völlig verdrängt zu sein. 
Adamana ist sicher eines der gesegnetsten Länder 
Centralafrikas. Dem bevölkerten, mit üppigen Weiden 
geschmückten Gebirge entströmen eine Anzahl theil- 
weise sehr bedeutende Gewässer, welche befruchtend 
die größtentheils bebauten Strecken der Ebene durch- 
ziehen. Am meisten werden Mais, Sorghum, Erd- 
nüsse, Bohnen, Yams, Koko, Kassada und süße 
Kartoffeln angebant, doch habe ich speziell in den 
Niederungen des Faro und Mao Deo große Reis- 
selder getroffen; in geringerer Qualität wird der 
Reis auch südlich des Gebirges geerntet. Baumwolle 
wird ebenfalls in ansehnlicher Menge, besonders um 
Krabsha, angebaut. Von Nußbäumen ist es beson- 
ders der Butterbaum (Bassia Parkil), welcher 
nördlich des Gebirges in großer Menge vorkommt; 
die grünen Früchte desselben haben unter einer dünnen, 
nicht unangenehm schmeckenden Fleischschicht einen 
kastanienartigen Kern, aus welchem die Eingeborenen 
vegetabilische Butter gewinnen, welche die Stelle des 
Palmöls vertritt und in den Faktoreien des Benus 
wohl Beachtung verdienen dürfte. Den Affenbrotbaum 
— die Kuka —, welcher sich im ganzen Kamerun- 
gebiete südlich des Gebirges nirgends vorfindet, trifft 
man nördlich desselben in herrlichen Exemplaren an. 
Die Oelpalme ebenso wie die beiden Arten der 
Bananen sind im nördlichen Theile selten. 
An Hausthieren ist neben Hühnern und Schafen 
vor Allem das Zeburind zu nennen, welches haupt- 
sächlich im Gebirge in großen Herden vorkommt und 
neben Sklaven den Hauptreichthum der Fullahs 
bildet. Die aus dem Norden eingeführten Pferde 
sind an Größe und Nasse sehr verschieden. Im 
Lause der Zeit habe ich drei Gattungen unterschieden. 
Die der ersteren sind kaum 1,40 m groß, mit dickem 
Halse und plumpen Köpfen ohne jeglichen Adel, je- 
doch äußerst ausdauernd und genügsam und infolge- 
dessen und um ihres Phlegmas willen am besten 
geeignet, die Strapazen langer Reisen auszuhalten. 
Die zweite Gattung hat mit dem Vollblutpferde 
große Aehulichkceit. Auf nicht selten vollkommen 
proportionirtem Körper erhebt sich ein langer schlanker
	        

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