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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Volume count:
6
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt. Neu ausgelegte Tonnen in der Kionga-Bucht.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

gebracht. Das stehende Gut ist aus verzinktem 
Drahtiau, das laufende Gut aus Manillahauf her- 
gestelt. Der Großmast trägt ein Gaffelsegel und 
der Fockmast ein Gaffelsegel und Stagsegel. Zwei 
Brandungsboote von je 6 m Länge und eine Jolle 
von 3,8 m Länge häugen in Davits an beiden Seiten 
des Schiffes. Ein Telegraph und eine Sprachrohr- 
leitung vermitteln den Verkehr von der Kommando- 
brücke nach der Maschine. 
Die Moschinengulloge besteht aus zwei vertikalen 
zweicylindrigen C schine 
mit Oberflächenkondensation von 310 UII’ in er- 
bindung mit zwei cylindrischen Röhrenkesseln, welche 
auf einen Arbeitsdruck von 10 Atm. konstruirt sind. 
Die beiden Maschinen arbeiten auf zwei Schrauben 
und können unabhängig voneinander in Betrieb gesetzt 
werden, ebenso die beiden Kessel, so daß im Falle 
einer größeren Maschinenhavarie das Schiss trotzdem 
noch möglichst gebrauchsfähig bleibt. Es kann danach 
der Fall eintreten, daß eine Maschine oder ein Kessel 
ganz außer Thätigkeit kommt; das Schifs wird als- 
dann aber noch mit der zweiten Maschine und mit 
halber Kesselanlage weiter gesahren werden können, 
wobei sich allerdings die Geschwindigkeit vermindert. 
Bei der achtstündigen Probefahrt bewährten sich 
Schisf und Maschinenanlage auf das Beslte. Die 
Maschinen indizirten über 440 IIU. Die Geschwin- 
digleit betrug über 11 Meilen mit beiden Kesseln, 
8½ Meilen mit einem Kessel. Die Manövorirsähig- 
keit des Schisfes sowohl als auch der taschinen war 
ausgezeichnet. Während der Fahrt wurde auch die 
Schnellladekanone, welche auf der Back angebracht 
ist, versucht. Die beiden anderen Geschütze, welche 
auf den beiden Seitenhäusern angebracht werden 
sollen, werden erst nach der Anlunft in Kamerun 
montirt werden. 
„Nachtigal“ hat inzwischen die Neise nach Kamerun 
angetreten und wird hoffentlich recht bald an ihrem 
Bestimmungsorte eintreffen. 
Der Dampfer ist am 12. Mai vormiltags in 
Cuxhaven in See gegangen. 
  
AMAAAAGGGGGGGGGGé“GAGAAAAAAAAA 
Tikterarische Besprechungen. 
Karl Mauch, Lebensbild einés Afrikareisenden von 
E. Mager. Mit einem Vorwort von Professor 
Dr. A. Leuze. tuttgart 1895. Kohlhammer. 
441 S. 80. 
Zwanzig Jahre nach seinem Tode wird dem 
ersten schon halbvergessenen utdecker der Goldselder 
im Samlesigebiete im obigen Buche öurch einen. 
Freund ein Denlmal errichtet. Mauch hat seine 
Laufbahn als Vollsschullehrer begonnen. Beseelt 
von einem glühenden Wissens= und Reisedrange eig- 
nete er sich in seinen freien Stunden in mühseligster 
Weise umfassende naturwissenschaftliche, geographische 
  
und sprachliche Kenntnisse an und suchte nach einer 
Gelegenheit, um an einer Afrikaexpedition theilnehmen 
zu können. Als eine solche Gelegenheit ausblieb, 
entschloß er sich, als einfacher Matrose nach Süd- 
afrika zu gehen und sich dort als Arbeiter durch- 
zuschlagen. Im Jannar 1865 betrat er in Durban 
afrikanischen Boden. Einige Empfehlungsbriese ver- 
schafften ihm hier freundliche Aufnahme. Er fand 
Mittel, sich vor der äußersten Noth zu schützen, und 
drang bald in Begleitung von Elefantenjägern ins 
unbekannte Innere vor. Der bekannte Geograph 
Dr. Petermann, der seiner Thätigkeit regen Antheil 
schenkte, sammelte nun nach Mauchs ersten Erfolgen 
für ihn in Eurova Mittel im Betrage von einigen 
Tausend Mark. Mit ihrer Hülfe begann er dann 
eine Neihe von Forschungsreisen auszuführen, deren 
siebente und letzte ihn im Sommer 1871 bis zu 
den merkwürdigen, erst in letzter Zeit näher gewür- 
digten Ruinen von Simbabye führte. Durch Fieber 
und Strapazen starl geschwächt, kehrte der Reisende 
1872 mittellos nach Deutschland zurück. Schon 
zwei Jahre später begleitete er einen Leipziger Natur- 
forscher auf einer wissenschaftlichen Reise nach Mittel- 
amerila. Nach der Rückkehr fand er eine Stellung 
an einer Cementfabrik, die ihm ein sorgenfreies Leben 
sicherte. Doch hat er diese uhe nicht lange genossen. 
Bei einem Ausflug im Frühling 1875 verunglückte 
Mauch durch einen Sturz aus einem Fenster. 
Die vorliegende Schrift schildert seine wechsel- 
reichen Schicksale meist an der Hand seiner Auf- 
zeichnungen in volksthümlicher Weise. Es ist zu 
wünschen, daß die Aufmerksamkeit besonders der her- 
anwachsenden Generation auf das Buch gerichtet wird 
und daß das unermidliche, selbstlose, tüchtige Schaffen 
Mauchs recht viele Nacheiserung findet. 
  
Die gesetzliche Regelung des Grunderwerbs 
in den englischen, frauzösischen und hollän 
dischen Kolonien von .Dr. Alfred Zimmer-= 
mann. Abdruck aus den Jahrbüchern für National 
ökonomie und Statistil. 1894, S. 885 bis 906. 
1895, S. 229 bis 246. 
Die Arbeit ist der ergänzte und etwas erweiterte 
Abdruck einer Denkschrift, welche dem Kolonialrath bei 
seiner letzten Tagung zugegangen ist. Es fehlte 
bisher an jeder auch nur einigermaßen erschöpfenden 
Behandlung dieser für die Kolonisationspolitik wich- 
tigsten Angelegenheit. Nur für die französischen 
Kolonien liegt neuerdings eine Zusommenstellung der 
Landgesetzgebung in dem Werke von G. Petit vor. 
Gerade die interessantesten Erfahrungen Frankreichs 
auf diesem Gebietc, die in Algier gemachten, fehlen 
aber darin, da Algier staatsrechtlich nicht mehr als 
Kolonie angesehen wird. Die lehrreiche Gesezgebung 
der englischen Kolonien ist in vielen, theilweise schwer 
zugänglichen Werken verstreut. Der Verfasser der 
obigen Arbeit ist vor der Hand nicht in der Lage 
gewesen, das gesammte Material für die englischen 
und holländischen Kolonien zur Stelle zu schafsen,
	        

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