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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Nyassasee im Interesse des Friedens und der Be- 
sreundung der Eingeborenen mit den eingewanderten 
Deutschen hervor. 
Die Station Runguc befindet sich, sowohl was 
ihre Kirchen-, Wirthschaftsbauten und Gartenanlagen 
betrifft, als auch in ihrem segensreichen Wirken den 
Eingeborenen gegenüber in erfreulicher Entwickelung. 
An befreiten Sklaven befinden sich dort 6 Frauen, 
8 Knaben und 9 Mädchen unter der Hut der 
Missionare. 
  
Nach einer in der Zeitschrift „Die katholischen 
Missionen“ abgedruckten Statistik zählten Ende 1894 
die beiden in dem deulschen, südlich vom Viktoria- 
Nyanza belegenen Gebiet errichteten Stationen der 
Weißen Väter „Marienberg“ und „Unserc liebe Frau 
vom Kamoga“ 408 Neophyten, 1005 Katechumenen, 
70 Schulkinder, 4 Kapellen. Es wurden im Jahre 
1893/94 320 Eingeborene getauft und 69 450 
Kranke gepflegt. 
Ueber die Thätigkeit des deutschen Frauen- 
vereins für Krankenpflege in den Kolonien 
in dem Zeitraum vom Mai 1894 bis April 1895 
berichtet „Unter dem rothen Kreuz“ Folgendes: 
Der Vorstand, wie er aus den Wahlen vom 
Moi 1894 hervorgegangen isl, hatte im Inni den 
Tod eines seiner ältesten Mitglieder zu bellagen, des 
Grafen Behr-Bandelin. Der Gesandte a. D. 
Herr v. Kusserow hat die erneute Wiederwahl 
nicht annehmen zu können erklärt. 
Es wurden im Ganzen zehn Vorslandssitzungen 
abgehalten. 
Die Gesammtzahl der Mitglieder ist unverändert 
1420 geblieben, da die Abgänge durch eben so viele 
Zugänge ausgeglichen wurden. 
Die Zahl der Abtheilungen ist mit Windhoek, 
das sich unter Frau Dr. Nichters Vorsictz uns er- 
schlossen hai, auf 16 gestiegen. Durch den Nücktrilt 
des Freiherrn v. Schele vom Amte als Gonverneur 
von Ostafrika hat Frau v. Schele den Vorsitz der 
Abtheilung „Sansibar und Dar-es, Saläm (Deutsch- 
Oslofrika)“ aufgegeben, was den Vorstand mit leb- 
hastem Bedauern erfüllt, da diese Abtheilung im letzten 
Jahre eine sehr erfolgreiche und dankenswerthe Thätig- 
leit entwickelt hat. Den Vorsic in der Abtheilung 
Düsseldorf hat für Fräulein Möhlau, die aus Ge- 
sundheitsrücksichten zurückgetreten ist, Frau Rechts- 
anwalt Lohe übernommen. 
In der Verwendung der Schwestern hat auch 
in diesem Jahre ein mannigsacher Wechsel statt- 
hesunden. 
In Oslafrila ist Schwester Lilly jetzt in Lindi 
thälig. 
In Westafrika — Kamerun — ist die für die 
verstorbene Schwester Uredat hinausgesandte Schwester 
Wilhelmine Hagist durch ein schweres Magenleiden 
gezwungen worden, heimzukehren. An die freigewor- 
dene Stelle ist die Schwester Karoline Graupner 
  
275 — 
aus dem Vereinshospital vom rothen Kreuz in Ham- 
burg nach Kamerun entsandt worden. 
Auch die für die Schwester Margarethe Leue 
im vorigen Jahre eingetretene Marie Bauschlicher 
hat krankheitshalber vor Ablauf ihres Vertrages zu- 
rückgerufen werden müssen. An ihre Stelle ist die 
Schwester Leonore Zander, die in dem Marienheim 
in Teltow, später in der Klinik des Dr. Magnussen 
mit sehr gulem Erfolge gepflegt hat, vom Vorstande 
hinausgesendet worden. 
In Südwestafrika — Windhoek — ist die 
erst kurze Zeit dort anwesend gewesene Schwester 
Marianne Bohler auf Wunsch des Landeshaupt- 
manns aus dem Vereinsverbande entlassen worden; 
dieselbe ist in den Dienst der dortigen Regierung als 
Gemeindeschwester und Lehrerin für Eingeborene 
getreten und in Windhoek verblieben. Statt ihrer 
ist die Wirthschaftsschwester Ernestine Gerspach aus 
Karlsruhe eingetreten. 
Nach Westafrika — Togo — sind nach Fertig- 
siellung des Nachtigal-Lazareths die Schwestern Bertha 
Biendora und Helene Kliever entsendet. 
In Neu-Guinea ist aus Wunsch der Neu- 
Guinea-Kompagnie die zurückgelehrte Schwester Emma 
Kubanke durch eine andere nicht ersetzt worden. 
Der Gesundheitszustand in dieser Kolonie hat sich so 
verbessert, daß wochenlang im Krankenhause keine 
Kranken waren, so daß die bewährte Schwester Auguste 
Hertzer allein die Pflichten der Pflege zu erfüllen 
im Stande ist. 
Für den Verein sind somit neun Schwestern in 
den Kolonien thätig. 
Aus dem über die Schwestern Gesagten geht 
also hervor, daß der lange erstrebte Zustand nunmehr 
endlich erreicht ist, daß nämlich in allen unseren 
Kolonien die Krankenpflege unter der Leitung von 
Aerzlen durch die von unserem Verein ausgesendeten 
Schwestern ausgeübt wird. 
Der Vorstand hat auf Auregung der Schwestern 
in Windhoek den Versuch gemacht, deutsches Feder- 
vieh in dieser Kolonie einzubürgern. Mit Unter- 
stützung der Direktion des Zoologischen Gartens und 
des Vereins „Cypria“ konnte eine sehr stattliche Zahl 
Hühner, Enten und Tauben zur Zucht hinausgesendet 
werden. Die glückliche Ankunft ist dem Vorstande 
bereits gemeldet. 
Rus fremden RKolonien. 
Beförderung von Passagleren auf Dampfern aus 
niederländischen Däfen. 
Allgemeine Vorschriften. 
Art. 1. Jedes Dampsschiff, bestimmt, in Häfen 
Niederländisch-Indiens Personen zur Beförderung nach 
anderen Häsen in Niederländisch-Indien oder nach 
dem Auslande an Bord zu nehmen, muß den folgen- 
den Anforderungen entsprechen:
	        

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