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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 384 
letzten blutigen Kämpfen in der Nankluft an den 
Major Leutwein gerichtet hat. Es bildet die Ant- 
wort auf die an ihn gesandte letzte Aufforderung des 
Majors, sich zu ergeben und die Schußgewalt des 
Deutschen Reiches anzunehmen. Wir entnehmen dem 
umfangreichen, in holländischer Sprache geschriebenen 
Briefe folgende für die Denkweise Hendrik Witboois 
charalteristische Stelle: 
Mein lieber Hochedler Herr Leutwein, Major! 
Sie sagen ferner, daß es Ihnen leid thut, daß 
ich den Schuß des deutschen Kaisers nicht anerkennen 
will und daß Sie mir dies als Schuld aurechnen 
und mich mit Waffengewalt strafen wollen. Dies 
becantworte ich so: Ich habe den deutschen Kaiser in 
meinem Leben noch nicht gesehen und er hat mich 
auch noch nicht in seinem Leben gesehen, deshalb 
habe ich ihn auch noch nicht erzürnt mit Worten 
oder Thaten. Gott, der Herr, hat verschiedene König- 
reiche auf die Welt gesetzt, und deshalb weiß und 
hlaube ich, daß es keine Sünde und kein Verbrechen 
ist, daß ich als selbständiger Häuptling meines Landes 
und Volkes bleiben will, und wenn Sie mich wegen 
meiner Selbständigkeit über mein Land ohne Schuld 
tödten wollen, so ist das auch keine Schande und 
kein Schade, denn dann sterbe ich ehrlich über mein 
Eigenthum. Es ist wahrlich keine Schuld, daß ich 
Ihnen nicht stehen will, denn ich habe wahrhaftig 
leine Schuld an all den Sachen, welche Sie mir in 
Ihrem Briese als Verbrechen vorgetragen haben und 
welche Sie als Gründe gebrauchen, um über mich 
ein Todesurtheil zu sprechen. Denn das sind Ihre 
eigenen Gedanken, die Sie zu Ihrem Vortheil aus- 
gesonnen haben, die Sie selber ausgedacht haben, um 
vor der Welt die Ehre, das Recht und die Wahrheit 
auf Ihrer Seite zu haben. Aber ich sage Ihnen, 
lieber Freund, ich bin wahrhaftig frei und ruhig in 
meinen Gedanken, weil ich weiß, daß ich wahrhaftig 
unschuldig bin und weiß auch, daß Sie wissen, daß 
ich vor Ihnen unschuldig bin. Aber Sie sagen, 
Macht hat Recht, und nach diesen Worten handeln 
Sie mit mir, weil Sie mächtig in Waffen und allen 
Bequemlichkeiten sind, darin stimme ich überein, daß 
Sie wirklich mächtig sind und daß ich nichts gegen 
Sie bin. Aber, lieber Frcund, Sie kommen zu mir 
mit Wassengewalt und haben mir erllärt, daß Sie 
mich beschießen wollen. So denke ich dicsmal auch 
wieder zu schießen, nicht in meinem Namen, nicht in 
meiner Kraft, sondern in dem Namen des Herrn 
und in Seiner Kraft, und mit Seiner Hülfe werde 
ich mich wehren. Weiter sagen Sie auch, daß Sie 
unschuldig sind an diesem Blutvergießen, welches nun 
geschehen soll, und daß Sie die Schuld auf niich 
legen; aber das ist unmöglich, daß Sie so denken 
können, da ich Ihnen gesagt habe, daß ich Ihnen 
den Frieden geboten habe und daß durch mich kein 
Blutvergießen geschehen soll. So liegt die Rechen- 
schaft über das unschuldige Blut, das vergossen 
werden soll von meinen Leuten und von Ihren 
  
Leuten, nicht auf mir, deun ich bin nicht der Urheber 
dieses Krieges. Ich ersuche Sie, lieber Freund, 
nochmals! Nehmen Sie den wahren und aufrichtigen 
Frieden, den ich Ihnen geboten habe, und lassen Sie 
mich stehen in Ruhe. Gehen Sie zurück, nehmen 
Sie Ihren Krieg zurück, gehen Sie von mir weg, 
dies ist mein ernstliches Ersuchen an Sie. Zum 
Schlusse grüßt Sie 
Ihr Freund und Kapitän gez. Hendrik Witbooi. 
  
Hus dem Bereiche der Missionen und 
der Kntiskklaverei-Bewegung. 
Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulates 
in Sansibar ist das Sitzungslokal des Internatio- 
nalen maritimen Bürcaus daselbst aus dem Hause 
des deutschen Konsulates, wo es sich bisher provi- 
sorisch besand, in ein für die Zwecke des Büreaus 
von einem Inder gebautes und von diesem gemie- 
thetes Haus übergesiedelt. 
  
Das Kaiserliche Gonvernement in Kamerun ist 
angewiesen worden, den im Schutzgebiete ansässigen 
christlichen Missionsgesellschaften eine Zollermäßigung 
für die von ihnen unmittelbar eingeführten zollpflichtigen 
Waaren insofern zu gewähren, daß jeder Missions- 
gesellschaft die von ihr gezahlten Zölle bis zur Höhe 
von 1000 Mark jährlich rückvergütet werden. 
  
Die Baseler Missionsgesellschaft hat ihre Vertreter 
in Kamerun angewiesen, sich in Zukunft sowohl des 
Verkaufs zollpflichtiger Waaren als des Einkaufs 
von Ausfuhrwaaren zu enthalten. 
Die Rheinische Mission hat die durch einen 
Wolkenbruch im Oktober 1890 zerstörte Station 
Keetmanshoop wieder aufgebaut, und der Missionar 
Feuchel hat am 8. Mai d. Is. die dortige neue 
Kirche eingeweiht. 
Herrscht in Keetmanshoop, als Sitz der deutschen 
Regierung für den Südbezirk des südwestafrikanischen 
Schutzgebietes, auch schon für gewöhnlich ein reger 
Verkehr, so steigerte sich derselbe, schreibt die „Süd- 
afrikanische Zeitung“ darüber, in diesen Tagen zu 
nie gesehener Höhe. Von Nah und Fern hatten sich 
die Weißen eingesunden, und da die Kirchweihe und 
Jahreskonserenz der Namamission vereint geseiert 
werden sollten, waren auch alle Missionare des Nama- 
landes zugegen. Von den benachbarten Namagemein- 
den Berseba und Bethanien fand eine reine VBölker- 
wanderung nach Keetmanshoop statt. Das war ein 
Getriebe, wie es Namaland wohl noch nie gesehen. 
Hier schlugen die Laute unserer Muttersprache an 
unser Ohr, dort ertönte die englische Sprache, weiter- 
hin die „afrikanse taal“. Hier das Geklix und Ge- 
llax der Hottentottensprache, dort erklang das dahin-
	        

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