Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Volume count:
6
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Vertheilungsplan der Schutztruppe und Landespolizei von Deutsch-Ostafrika am 1. Dezember 1894.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Togv. 
Vom Togohinterland. 
Ueber eine Reise, welche Premierlieutenant 
v. Doering im Mai und Juni in das Gebiet 
nördlich von Bismarckburg unternommen hat, sind 
kürzlich ausführliche Nachrichten hier eingetroffen. 
Der genannte Offizier, welcher sich durch mannigfache 
Expeditionen in die weitere Umgebung der Adeli- 
landschaft und durch seine kartographischen Aufnahmen 
verdient gemacht hat, brach am 26. Mai mit 
14 Trägern von Bismarckburg auf und marschirte 
nach Fasugü, wo er von dem Häuptling, einem alten 
Freunde der Station, überaus herzlich ausgenommen 
wurde. Obwohl er auf das Dringendste gewarnt 
wurde, weiter nördlich nach Bassari vorzudringen, 
da er dort kaum mit dem Leben davon kommen 
würde, brach v. Doering auf und gelangte, direkt 
nach Norden marschirend, in einem starken Tage- 
marsch durch reich angebaute Gegend über das Dorf 
Aggele und den Kamassifluß nach dem Dorfe 
Kwalwamuri in der Landschaft Bossu. Ihre Be- 
wohner smd aus Yendi eingewandert. Ihr Ober- 
herr ist der mächtige Häuptling von Todji (zwischen 
Sürnku und Fasugü), der schon 1890 dem Haupt- 
mann Kling feindlich gegenübertrat und den 
Fremden abgeneigt ist. Der Besit des etwa 300 
Hütlen umfassenden Dorses an Rindern, Schafen, 
Ziegen, Schweinen, Hunden und — meist weißen — 
Perlhühnern war beträchtlich. Es gelang dem Führer 
der kleinen Karawane, trotz des feindlichen Verhaltens 
der Bewohner seinen Marsch fortzusetzen und nach 
zwei Tagereisen am Abend des 2. Juni Bassari zu 
erreichen. Dasselbe besteht aus mehreren dicht neben- 
einander gelegenen Ortschaften, so daß es fast wie 
eine große Stadt aussieht; es mag wohl 10 000 
Hütten mit gegen 40 000 Einwohnern zählen. 
Bassari gehörte ursprünglich zu Yendi, hat sich aber 
in langen Kämpfen seine Unabhängigkeit erstritten. 
Es bildet einen Hauptplatz für Eisengewinnung und 
Bearbeitung, der Blasebalg steht hier keinen Augen- 
blick still, so daß man selbst nachts das durch Zer- 
schlagen eisenhaltiger Felsstücke hervorgerufene lante 
Pochen hört. Fortwährend werden Wassen herge- 
stellt. Auch Ackerbau und Rindviehzucht werden 
lebhaft betrieben; Butter und Käse wurde vielfach 
ausgeboten, was Lieutenant v. Doering bisher 
nirgends im Hinterland von Togo beobachtet hatte. 
Auch hier verhielten sich die Eingeborenen an- 
jangs sehr feindlich.') Doch gelang es dem Geschick 
des Lieutenants v. Doering, alsbald einen Umschlag 
zu seinen Gunsten herbeizuführen, so daß der Ober- 
häuptling Tagbä sich dem deutschen Schutz unter- 
stellte und um die deutsche Flagge bat. Am 10. Juni 
verließ Lieutenant v. Doering Bassari und trat 
  
*) vassari ist bereits im Dezember 1891 von Haupt- 
mann Kling besucht worden, der damals von Osten kam. 
Es scheint sich seitdem 1ue cröher zu haben (vergl. „Mit- 
theilungen“ 1893, 28.) 
  
10 
auf dem Wege, den er gekommen, den Rückmarsch 
an. Unterwegs wurde auch in Kwakwamuri die 
deutsche Flagge gehißt. 
Deutsch-Südwelkafrika. 
Regelung der Besltzverhältnisse. 
Wie der stellvertretende Landeshauptmann im 
südwestafrikanischen Schutzgebiet Major Leutwein 
berichtet, hat er auf Grund von Verträgen mit dem 
Kapitän der Hereros Samuel Maharero, dem 
Kapitän der Rehobother Bastards Hermann van 
Wyk und dem Kapitän des rothen Volkes (Hoachanas= 
Hottentotten) Manasse Noreseb über dice Aus- 
dehnung ihrer Stammesgebiete, ein größeres Gebiet 
zu Kronland erklärt. Dasselbe wird begrenzt: im 
Norden von der Südgrenze des Hererolandes, im 
Osten von dem Schafsfluß, im Süden durch die 
Wasserstellen Ougas, Guyas und Nugoais (Zwart- 
modder), im Westen von dem Nosob. Hierdurch hat 
indessen lediglich der Besitzstand an Grund und 
Boden gegenüber den benachbarten Eingeborenen- 
stämmen eine endgültige Regelung erfahren, während 
die etwa dort vorhandenen wohlerworbenen Rechte 
nchteingehorencr dritter Personen nicht berührt werden. 
Die Schaffung weiterer Kronländereien hat 
Major Leutwein in Aussicht gestellt. Dabei werden 
jedoch die Grenzen der Gebiete der Bondelzwarts, 
der Feldschuhträger und von Keetmanshoop unver- 
ändert bleiben. Auch das Gebiet von Bersaba soll 
vorläufig in seinem bisherigen Umfange belassen 
werden, bezüglich der Abgrenzung der Reservate in 
den Gebieten von Gibeon, in welchem bekanntlich 
Hendrit Witbooi der dauernde Wohnsitz an- 
gewiesen worden ist, und der Simon Kopper (Franz- 
manns-) Hottentotten werden mit den betreffenden 
Kapitänen demnächst Verhandlungen gepflogen werden. 
Aus Omarurn. 
Nach Meldungen aus Südwestafrika haben Ein- 
geborene von Omarurn einen dort seit längerer Zeit an- 
sässigen Engländer, Mr.Christie, welcher einen Bastard- 
mam angeblich in der Nothwehr niedergeschossen 
hat, überfallen und getödtet. Eine Untersuchung des 
Vorfalles durch den Landeshauptmann ist eingeleitet. 
Marlsall-Inseln. 
Neise des Kaiserlichen Kommissars der Marlshall-Inseln 
nach der Insel Nauru (früher pleasant Island). 
Am 17. August 1894, nachmittags 3 Uhr, verließ 
der „Archer“ die Jusel Ebon, um nach Nauru zu 
dampfen. Zwei Tage später, am 19. um Mittag, 
kamen die drei Bergspitzen der Insel zuerst in Sicht, 
und um 3 Uhr brachte uns ein Brandungsboot 
durch die hochgehende See an das Land und zum 
Amtsgebäude des kommissarischen Bezirksamtmannes 
Jung. Einen Hafen besitzt Nauru nicht, so daß 
Seeschiffe nicht ankern können, sondern in Fahrt auf
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.