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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Volume count:
6
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Marshall-Inseln.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Vertheilungsplan der Schutztruppe und Landespolizei von Deutsch-Ostafrika am 1. Dezember 1894.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

niemals staktgesunden. Für Denjenigen, der längere D. boten. Was aber die Trunkenheit bei diesen sonst 
Zeit auf den Marshall-Inseln, die keine Singvögel be- 
siben, gewesen ist, macht der liebliche Gesang der 
zahlreichen finkenartigen Vögelchen einen höchst an- 
genehmen, fast heimathlichen Eindruck. Die Vögel 
sind grau und haben die Größe der Nachtigall. 
Leider ist es noch nicht gelungen, sie auf den anderen 
Inselu anzusiedeln, da sie in der Gefangenschaft 
sofort eingehen. 
Die Eingeborenen von Nauru sind von schöner 
schlanker Körperbildung mit großen dunklen Augen 
und angenehmen offenen Gesichtszügen; sie stehen 
nach meiner Meinung nach jeder Richtung hin weit 
höher als die Kanaker der Marshall-Inseln. Auch 
ihre Sprache ist wesentlich von der der Marshallaner 
verschieden, wie folgende Beispiele zeigen: 
in Naurn: in Marshallanisch: 
Reife Kokosnuß: anakiwi weini 
Fisch: je jok 
Schiff: demano wanbelli 
Frau: En gara 
Wasser: cback rẽn 
Meer: gitit mato. 
Es läßt sich daraus ersehen, daß irgend welche 
Verwandtschaft zwischen beiden Sprachen nicht be- 
sieht. Auch mit der Gilbertsprache hat die Nauru- 
sprache nur wenig gemein. 
Die Nauruleute, Männer und Frauen, gehen 
bis auf den kurzen Grasrock, an dessen Stelle bei 
schwangeren Frauen eine Matte tritt, völlig nackt 
umher. Freundlich, harmlos und zutraulich um- 
siehen die hübschen braunen Gestalten den weißen 
fremden Mann oder das Haus, in dem er wohnt. 
Jedes, auch das kleinste Geschenk ersüllt sie mit 
hellem Jubel, und selbst eine Schachtel Streichhölzer 
oder eine Stange Tabak wird gewissenhaft mit den 
Nachbarn getheilt. Die in Nauru lebenden wenigen 
Weißen können die Ehrlichkeit und Gutmüthigkeit 
der Eingeborenen nicht genug rühmen, und man 
kann es heute kaum noch verstehen, wie zwischen 
diesen Leuten jene erbitterten Kämpse wüthen konnten, 
die die männliche Bevölkerung seiner Zeit beinahe 
vernichtet haben. Die Spuren dieser anarchischen 
Zustände, die erst ihr Ende durch die Entwaffnung 
der Eingeborenen durch den früheren Kommissar 
Sonnenschein und die Besatzung S. M. Kr. 
„Eber“ gefunden haben, treten noch heute, namentlich 
auf dem mehr lupirten Terrain des Innern zu Tage. 
Man durfte damals keinen Schrikt in das freie Feld 
thun, ohne daß cinem ein Dutend Winchesterkugeln 
um die Ohren pfiffen, und heute kann man versichern, 
daß die Nauruleute die Letzten in der Marshallgruppe 
sein werden, denen nach Krieg gelüstete. 
Ihr gefährlichster Feind sind ohne Zweisel die 
geistigen Getränke, vor Allem der „sauere“ Toddy, 
gewonnen aus dem Saft der Kokosnußpalmen; die 
Zubereitung desselben ist, wie bekannt, seit der Besitz- 
ergreifung der Insel durch das Deutsche Reich ver- 
  
so harmlosen Leuten anrichten kann, dafür lieferte 
ein Gerichtsfall, den ich zu entscheiden hatte, ein 
lehrreiches Beispiel. Ein betrunkener weißer Händler 
hatte — er ist selbstverständlich dafür in Strafe ge- 
nommen — einem Eingeborenen Schnaps gegeben. 
Die Folge war, daß der sonst ganz ruhige und 
schon ältere Mann sich wie ein Rasender geberdete, 
über seinen Häuptling ohne jeden Grund herfiel 
und ihm mit einem großen Stein einen schweren 
Bruch des Schädels beibrachte. Der Heäuptling 
wurde merkwürdigerweise und dank seiner guten 
Konstitution geheilt. Der Attentäter ist zu ciner 
längeren Freiheitsstrafe (6 Monate), verbunden mit 
Zwangsarbeit, verurtheilt worden. Der kommissarische 
Bezirksamtmann Jung hält übrigens mit aller Stiuge 
auf die Befolgung der bezüglichen Verordnungen und 
bringt jede Uebertretung des Verbots des Ausschanks 
geistiger Getränke an Eingeborene zu strenger Be- 
strafung. 
In engem Zusammenhange mit der völlig ab- 
geschiedenen Lage der Insel und der dadurch be- 
dingten geringen Berührung der Eingeborenen mit 
der Kultur steht ihr kindlicher Aberglaube, der 
zugleich die Stelle der Neligion bei ihnen vertritt. 
Ueberall in der Natur sehen sie gute und böse 
Geister, die, wie sie meinen, die Seelen ihrer ver- 
siorbenen Häuptlinge in sich aufnehmen. Sie errichten 
ihnen deswegen leere Sleingräber und opfern dort 
als Geschenke süßen Toddy, einen ungefährlichen, 
alkohollosen Palmmost, Kokosnüsse und Tabak. 
Zauberei, Wahrsagekunst und der Tabu (Bann) 
sind noch heute lebhaft im Schwange, und sobald 
die Dunkelheit eintritt, erblickt man selten Jemand 
allein außerhalb seiner Hütte unter den Palmen. 
Sie sind noch völlig Heiden, und die Bekehrungs- 
versuche der amerikanischen Mission durch eingeborene 
Missionare aus den Gilbert-Inseln sind völlig ohne 
Erfolg geblieben. Die Eingeborenen halten streng 
auf Sittlichkeit und die Geburt eines unehelichen 
Kindes gilt als große Schande. Ebenso unbekannt 
ist der Ehebruch. Dagegen kommt es wohl vor, 
daß die Häuptlinge wie in den Marshall-Inseln 
mehrere Frauen haben, und ebenso, daß zwei Männer 
sich in eine Frau theilen. Der Volksaberglaube 
richtet sich auch gegen die Geburt von Zwillingen. 
Sind sie von demselben Geschlecht, so läßt man sie 
am Leben, sind sie aber verschiedenen Geschlechts, 
dann wird noch heute eines der Kinder, ohne daß 
man es zu hindern vermag, getödtet. Mit dieser 
geschlechtlichen Zurückhaltung der Naurufrauen hängt 
es zusammen, daß die Syphilis, dieses für die Be- 
wohner der Marshall-Inseln so unheilvoll gewordene 
Gastgeschenk der weißen Männer, in Nauru niemals 
so verheerend aufgetreten ist, wie auf den übrigen 
Inseln des Schutzgebiets. Der mitanwesende Re- 
gierungsarzt war jetzt in der glücklichen Lage, 
konstatiren zu können, daß die Syphilis wie der 
Ringwurm, die bekaunte ansteckende Hautkrankheit
	        

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