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Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1895
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895.
Volume count:
6
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1895
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Marshall-Inseln.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 624 — 
möchte. Indessen habe ich den haolizeineeiser Reiher, 
der als Lootse so wie so S. „Möwe“ bis 
Ebon begleiten müßte, zur 2 der amtlichen 
Geschäfte nach Ebon und den Sekretär Senfft zur 
Erledigung der amtlichen und richterlichen Geschäfte 
nach Naurn gesandt. 
Für den Besuch des Schußgebietes durch ein 
deutsches Kriegsschiff bin Euerer Durchlaucht ich um 
so dankbarer, als das Kommando desselben, was in 
seinen Kräften stand, gethan hat, um meinen Wünschen 
im Interesse der Kaiserlichen Verwaltung entgegen- 
zulommen. 
  
Deutsch-Meu-Gninea. 
Tod des Forschungereisenden Ehlers. 
Telegraphischer Meldung zufolge ist der For- 
schungsreisende O. Ehlers bei seinem Versuche einer 
Durchquerung Neu-Guineas verunglückt. Der Ver- 
storbene, welcher ursprünglich Landwirth war, hat 
wiederholt Deutsch-Ostafrika besucht und alsdann eine 
erfolgreiche Reise durch Indien von Bombay bis nach 
Tonkin ausgeführt. Nachdem ein Versuch, eine 
Gesellschaft zur Zähmung oflafrikanischer Elefanten 
zu bilden, gescheitert war, trat er eine neue For- 
schungsreise nach Ceylon, Hinterindien und der Süd- 
see an, von der glücklich, wie er hoffte, bald 
zurückzukehren, ihm nicht beschieden gewesen ist. 
Ueber einzelne seiner Weltfahrten hat der Verblichene 
amüsante Darstellungen hinterlassen, die einen weiten 
Leserkreis gefunden haben. 
Rus dem Berriche der Misstonen und 
der Ankishlaverei-Bewegung. 
Durch Urtheil des Kaiserlichen Bezirksamtes zu 
Dar-es-Saläm vom 10. Seplember 1895 ist unter 
Zuziehung von drei Eingeborenen als Beisitzern der 
Eingeborene Muni Tschumu wegen Todtschlages und 
Menschenraubes zum Tode und zu 3 Jahren Zucht- 
haus verurtheilt worden. 
Das Urtheil ist vom Kaiserlichen Gouverneur zu 
Dar-es-Saläm bestätigt. 
Englischen Beitungsnachrichten zufolge ist der 
englische Missionar G. W. Atlay im Gebiete der 
Magwangwara im Nordosten des Nyassasees er- 
mordet worden. 
  
Berichten aus Deutsch-Oslafrika zufolge wurde 
im Oktober in Bagamoyo eine Karawane der eng- 
lischen Kirchen-Missionsgesellschaft zusammengestellt, 
welche unter Führung eines Missionars nach Nassa 
am Viltoria-Nyansa gehen und ein bereits in Baga- 
moyo eingetroffenes Stahldampfboot nach dem See 
bringen sollte. 
  
Ein zweifelloser Uebelstand im Missionswesen, 
schreibt der bekannte österreichische Reisende O. Lenz 
in seinen „Wanderungen in Afrika“ S. 91, der auch 
bei vorurtheilsfreien Missionaren anerkannt werden 
muß, ist der, daß die Vertreter verschiedener Be- 
kenntnisse oft auf einem und demselben relativ kleinen 
RNaume gleichzeitig wirken, daß man Gegenden 
trisst, wo Katholiken, Protestanten und Anglikaner, 
letztere wieder in zahlreichen Sekten nahe bei ein- 
ander wohnen.. Das sind Uebelstände, welche das 
Missionswesen diskreditiren und den zahlreichen 
Feinden nur Veranlassung zu steten Anklagen geben.. 
In dieser Beziehung sollten internationale Verein- 
barungen die Angelegenheit regeln. Uebrigens 
können die Verhältnisse jetzt dadurch besser werden, 
daß der größte Theil Afrikas politisch aufgetheilt ist 
und daß in den einzelnen Kolonial- und Schut- 
gebieten nationale Missionsstationen errichtet werden; 
dadurch wird auch die Unzukömmlichkeit abgeschafft, 
daß deutiche Missionare englisch oder französische 
Missionare deutsch lehren. 
  
Rus fremden Kolonien. 
Aus Britisch-Centralafrika. 
In Zomba, dem Sitze der Verwaltung von 
Britisch-Centralafrika, erscheint neuerdings außer dem 
Amtsblatt „British Central Alrica Gazette“ eine 
zweite periodische Zeitschrist unter dem Titel: „Cen- 
tral African Planter“ zur Förderung der Interessen 
des Landbaues. 
Lage der portugiesischen Rolonien im Jahre 1894. 
Die Einfuhr Portugals zur Wiederausfuhr nach 
den Kolonien hat betragen 1893 3768, 1894 3400 
Kontos. Die Abnahme beläuft sich also auf 368 Kon- 
tos, woran Baumwollengewebe allein mit 279 Kontos 
betheiligt sind. Einen Theil dieses Ausfalls hat die 
einheimische Industrie gedeckt, doch beträgt die Mehr- 
ausfuhr von Baumwollengeweben portugiesischen Ur- 
sprungs überhaupt nur 160 Kontos, so daß entweder 
der Bedarf der Kolonien gesunken ist oder an- 
genommen werden muß, daß der Rest von den 
Produktionsländern direkt nach Afrika befördert 
worden ist. 
Die Ausfuhr von Produkten der Kolonien er- 
reichte 1894 7123 Kontos gegen 1893 6146 Kontos. 
Es ist also eine Zunahme von 977 Kontos gegenüber 
dem „Voriahre zu verzeichnen. 
Die Ausfuhr von Gummi (Kautschuk) ist um 
219 Kontos, Kakao sogar um 788 Kontos gestiegen. 
Diese Zunahme datirt aus den ersten Monaten des 
Jahres 1894, in denen sie, bis Ende Juni, 1300 
Kontos erreicht hatte, wovon im zweiten Halbjahr, 
gegen das entsprechende von 1893, 300 Kontos wie- 
der verloren gegangen sind. Es war also ein Rück-
	        

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