Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1896
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1896
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Die in Deutsch-Ostafrika über die Behandlung ostasiatischer Arbeiter geltenden Bestimmungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Die in Deutsch-Ostafrika über die Behandlung ostasiatischer Arbeiter geltenden Bestimmungen.
  • Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika an die Bezirks- und Bezirksnebenämter sowie die Stationen im Innern.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amts. 
  
VII. Jahrgang. Berlin, 1. februar 1996. 6 mummer 3 
Diese zeitichrift r*7•½ in der Regel am I1. und lb. jeded Monats. Derselben werden ale Beiheite cbrigefügt die mindestens eimat Fi 
erschrinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden un clehrten aus den deutschen Schutzgebicten“. herausgegeben von Dr. Freihem 
v. banckelman. # vierteljahrliche Uonkrmmenropreie. für das Kolonialblatt mit den Mhesten u beim Su burm die Post und die 
Buchhandlungen Mil. J.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3. für Deutschland und Oester rich= Ungarn, Ml. 3.75 für 
die Lander des Weltvostvereino. — Einiendungen und Anfragen üind an die Köni igliche Fnchhandlung von run « unt-les Mittler 
und Sohn, Berlin 8W 12, Kochi trae 68—71, zu richlen. (GEi ngatragen in der ZBeitungo- Preioliste fur 1896 unter Nr. 1916.) 
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Die in Deutsch= Ostafrika über die Behandlung oxtafiatischer Arbeiter geltenden Be- 
stimmungen S. 65. — Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneuro von Dutsch Ostafrika an die Bezirks= und Bezirks- 
nebenämter sowie die Stationen im Innern S. 68. — Personalien S. 
Nichtamtlicher Theil: Personal= Fachrichten S. 68. — wrernt Ostafrika: Ueber die Lage im Süden 
des Schußgebietes S. 69. — Beendigung der Verhandlungen mit den Wahehes S. 69. — Versuchsstation in 
Usambara S. 70. — Kamerun: Yaundestation S. 70. — Deutsch= Südwestafrika: Wassenschmuggele . 71. 
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisitaverer, Bewegung S. Aus fremden 
Kolomten- Tarckautschur in den englischen Kolonien S. 72. — Sussd des A Coast Protekkorats 
für 1894 9 72. — Kaffeebau im Hawaii-Archipel S. 73. erschiedene Mittheilungen: Frauenverein 
für Krankenpflege in den Kolonien S. 73. — Einige Sisir mit militärischen Wsistunaagenständen in 
Centralafrika S. 73. — Antwerpener Elfenbeinhandel S. — Zahl der Auswanderer über Mar .. 
Litterarische Besprechungen S. 75. — Schisfsbewegungen "l 76. — Verkehrs- Nachrichten S. 77. — Aneegen. 
  
— Dieser Nummer liegen als Extrabeilage die Jahresberichte der Schutzgebiete Togo, 
Kamerun, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und der Marshall-Inseln sowic eine 
Deutschrift, betreffend die Verwendung des Afrikafonds, bei. 
Amtlicher Theil. 
Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden. 
Die in Deutsch-Ostafrika über die Behandlung ostasiatischer Arbeiter geltenden 
Bestimmungen sind folgende: 
1. Einführung und Ankunft der Arbeiter. 
81. 
Ostasiatische Einwanderer, welche von einzelnen Unternehmern oder Gesellschaften auf Grund von 
Arbeitsverträgen in das deutsche Schutzgebiet eingeführt werden, dürfen nur in den Häfen Dar-es-Saläm, 
Bagamoyo, Tanga, Pangani, Kilwa und Lindi 7 werden. 
Bei Ankunft der Arbeiter, und ehe diese n eden des Schutzgebietes betreten, hat entweder der 
Kapitän des Fahrzeuges, worauf die Arbeiter eingeschifft sind, oder aber der einsährende Unternehmer dem 
Bezirksamte des Hafenortes hiervon mündliche oder schriftliche Meldung zu erstatten; in dieser Meldung 
ist zu bemerken: 
1. Zahl, Geschlecht und Herkunft der Einwanderer, 
2. Gesundheitszustand im Allgemeinen, 
3. Name des Schiffes, des Kapitäns und des einführenden Unternehmers, 
4. Bestimmungsort der Arbeiter. 
3. 
8 
Außerdem ist noch ein Exemplar des mit den Arbeitern abgeschlossenen Vertrages beizufügen 
sowie ein Zeugniß des deutschen Konsuls oder der zuständigen Landesbehörde am Orte des Verschiffungs- 
hafens, worin die Zahl der eingeschifften Arbeiter sowie die Freiwilligkeit der Auswanderung bescheinigt wird.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.