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Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1896
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1896
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 21.
Bandzählung:
21
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Schiffsbewegungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • (Nr. 1207.) Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen. (1207)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1877.

Volltext

Reichs-Gesetzblatt . 
No 33. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen. S. 549. 
  
  
  
(Nr. 1207.) Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen. Vom 27. Juli 1877. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen rc. 
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des 
Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 
§. 1. 
Zur Untersuchung der Seeunfälle, von welchen Kauffahrteischiffe betroffen 
werden, sind an den deutschen Küsten Seeämter zu errichten. 
§. 2. 
Gegenstand der Untersuchung (§. 1) sind Seeunfälle: 
1. deutscher Kauffahrteischiffe; 
2. ausländischer Kauffahrteischiffe, wenn 
a) der Unfall sich innerhalb der deutschen Küstengewässer ereignet 
hat, oder 
b) die Untersuchung vom Reichskanzler angeordnet ist. 
§. 3. 
Das Seeamt ist verpflichtet, die Untersuchung vorzunehmen: 
1. wenn bei dem Unfalle entweder Menschenleben verloren gegangen, 
oder ein Schiff gesunken oder aufgegeben ist; 
2. wenn die Untersuchung vom Reichskanzler angeordnet ist. 
Bei sonstigen Seeunfällen bleibt die Vornahme der Untersuchung dem 
Ermessen des Seeamts überlassen. 
Reichs- Gesetzbl. 1877. 90 
Ausgegeben zu Berlin den 2. August 1877.
	        

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