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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 17.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Advertising

Title:
Anzeigen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Advertising

Contents

Table of contents

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Full text

8 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 77 
„Schon in den ersten beiden Schuljahren ist das Wichtigste aus der 
Laut- und Silbenlehre einzuüben. Alsdann erstreckt sich der Unterricht 
in der Unterklasse auf die Behandlung des ganz einfachen Satzes 
und der am leichtesten verständlichen Formen der Beifügung und Er— 
gänzung, wobei vor allem mit Rücksicht auf die Regeln der Recht- 
schreibung das Hauptwort nach Ein= und Mehrzahl, das Eigenschafts- 
wort nach den verschiedenen Steigerungsstufen, das Zeitwort nach dem 
Personenverhältnis in den drei Hauptzeiten zu betrachten und zu üben 
ist. Das Einfachste aus der Wortbildungslehre, wie z. B. die Zu- 
sammensetzung des Hauptwortes und die Ableitung der Haupt= und 
Eigenschaftswörter durch die leichteren Ableitungssilben, ist rechtzeitig 
und mit aller Sorgfalt zu behandeln. In der Oberklasse ist die 
Wortbildungslehre eingehender zu betreiben. Außerdem wird behandelt 
der erweiterte einfache Satz, die Satzverbindung, der zusammengezogene 
Satz und das Leichteste. aus der Lehre von den Satzgefügen. Der 
Biegung der Begriffswörter, der Rektion der Verhältniswörter und 
dem richtigen Gebrauche der Bindewörter ist an geeigneter Stelle ge- 
bührende Beachtung zu schenken.“ " 
„Mittelpunkt aller grammatikalischen Unterweisung und ÜUbung ist 
die Satzlehre. In der Unterklasse wird behandelt der ganz einfache 
Satz und die einfachsten Formen der Beifügung und Ergänzung mit 
den einschlagenden Wortarten, das Wichtigste aus der Laut= und 
Silbenlehre, sowie von der Zusammensetzung der Hauptwörter. In 
der Oberklasse der erweiterte einfache Satz, die Satzverbindung, der 
zsammengezogene Satz, das Satzgefüge mit den hier auftretenden 
ortarten, die Biegung der Begriffs= und Fürwörter, das Wichtigste 
über Ableitung und Zusammensetzung der Wörter (Wortfamilien).“ 
„Die ganze Sprachlehre baut sich im Anschluß an die Betrachtung 
des Satzes auf. Die Unterklasse geht vom einfachen Satze aus, zer- 
legt ihn in seine Teile, knüpft an diese das Wichtigste aus der Lehre 
über Haupt-, Geschlechts-, Eigenschafts-, Für= und Zahlwort, wie 
über Laute, Silben= und Wortbildung und erweitert den einfachen Satz 
durch die leichtesten Formen der Beifügung und Ergänzung. In der 
Oberklasse wird die Erweiterung des einfachen Satzes vervollständigt, 
der zusammengezogene Satz, die Satzverbindung und das Satzgefüge 
mit der Interpunktionslehre behandelt, die Wortlehre vertieft, nament- 
lich durch eingehendere Besprechung der Verhältnis= und Bindewörter, 
der Deklination und Konjugation.“ 
Wangemann (Meißen): I. Unterstufe. 1. Schuljahr. Sprach- 
licher Anschauungsunterricht, und zwar mündliche Einübung der ein- 
fachsten Sprachformen des einfachen Satzes, nachdem stets die sachliche 
Vorbereitung so weit vorausgegangen ist, daß das Kind mit jedem 
Worte die notwendige Anschauung verbindet. Es werden demnach 
zunächt zum Gegenstande der Anschauung gemacht: die verschiedenen 
ätigkeiten in der Schule, im Hause, im Freien 2c., und alsdann 
wird betrachtet und geübt, wie sich die sprachliche Darstellung beim 
Ausdrucke der verschiedenen Personen-, Zahl= und Zeitverhältnisse rc. 
gestaltet. 2. Schuljahr. Mündliche und schriftliche Ubung der Sprach- 
formen des einfachen Satzes mit einfachen Aussagen, Ergänzungen,
	        

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