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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1897
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Bandzählung:
8
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1897
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 18.
Bandzählung:
18
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Werbung

Titel:
Anzeigen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Werbung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • 1. Stück vom Jahre 1886. (1)
  • 2. Stück vom Jahre 1886. (2)
  • 3. Stück vom Jahre 1886. (3)
  • 4. Stück vom Jahre 1886. (4)
  • 5. Stück vom Jahre 1886. (5)
  • 6. Stück vom Jahre 1886. (6)
  • 7. Stück vom Jahre 1886. (7)
  • 8. Stück vom Jahre 1886. (8)
  • No. XXIII. Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz wegen gegenseitigen Verzichts auf die Beibringung von Trauerlaubnißscheinen vom 4. Juni 1886. (23)
  • No. XXIV. Ministerial-Verordnung, betreffend die Aufsicht über die Orts-, Betriebs- (Fabrik-) und Baukrankenkassen im Bezirk der Residenzstadt Rudolstadt. (24)
  • No. XXV. Ministerial-Bekanntmachung, das anderweite Verzeichniß der zur Einteilung und Annahme von Eisenbahn-Schubtransporten nach dem Arnstädter Uebereinkommen von 15. Mai 1877 befugten Behörden des Vereinsgebietes betreffend. (25)
  • Druckfehler-Berichtigung.
  • 9. Stück vom Jahre 1886. (9)
  • 10. Stück vom Jahre 1886. (10)
  • 11. Stück vom Jahre 1886. (11)
  • 12. Stück vom Jahre 1886. (12)
  • 13. Stück vom Jahre 1886. (13)
  • Sachregister.

Volltext

1886. 155 
MXXIV. 
Ministerial-Verordnung 
vom 3. August 1886, 
betreffend die Aufsicht über die Orts-, Betriebs= (Fabrik-) und 
Baukrankenkassen im Bezirk der Nesidenzstadt Rudolstadt. 
(Verordnung vom 12. April 1884). 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi und auf Grund des Reichsgesetzes, 
betrefsend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 (Neichs-Gesetz- 
Blatt S. 73) S§. 44. 66 und 72 wird, nachdem die Bevölkerung der Gemeinde 
Rudolstadt nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. November 1885 die Zahl 
von 10 000 Einwohnern überschritten hat, die Bestimmung in Ziffer 1 2 der Aus- 
führungs-Verordnung vom 12. April 1884 (Gesetz Samml. S. 27) in Betreff der 
im Bezirke der Gemeinde Nudolstadt bestehenden Orts-, Betriebs, (Fabrik-) und 
Bau--Krankenkassen dahin abgeändert, daß die Aussicht über diese Kassen sortan von 
der Gemeindebehörde der Residenzstadt Rudolstadt unter Oberaussicht des Fürstlichen 
Landrathsamtes dortselbst zu führen ist. 
Rudolstadt, den 3. August 1886. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
In Vertretung: 
A. v. Holleben. 
  
XXV. 
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 14. September 1886, 
das anderweite Verzeichniß der zur Einleitung und Annahme von 
Eisenbahn -Schubtransporten nach dem Arnstädter Uebereinkommen 
vom 15. Mai 1877 befugten Behörden des Vereinsgebietes betreffend. 
Nachdem die Regierungen der beiyder Uebereinkunst über die Vereinfachung 
des Verfahrens bei Schubtransporten auf Eisenbahnen d. d. Arnstadt, 15. Mai 
28
	        

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