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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Volume count:
9
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

— 82 
Von hier aus setzte ich meine Reise am Seissi 
entlang fort und traf am 17. bei dem Dorfe Sama- 
angombe am Rickwa-See ein. 
Der Seissi ist hier fast vertrocknet, er erreicht den 
Rickwa-See nicht mehr. Vom See selber war hier 
nichts zu sehen. Das Land in der unmittelbaren 
Nähe des Sees ist eine große, trockene Graswüste, 
doch trifft man außerordentlich starke Rudel Antilopen 
verschiedener Arten, vor Allem aber Zebras in un- 
zählbarer Menge. 
Während meines Marsches vom Seissi bis zu 
dem Dorfe des Muniwungu, wo ich am 20. eintraf, 
wurden wir stets von Rudeln Zebras in der Stärke 
von 30 bis 40 Stück begleitet, die so vertraut waren, 
daß sic einzelne Leute bis auf 80 m herankommen 
ließen, ehe sie flüchtig wurden. Bei den Zebras 
bemerkte man häufig Antilopen, immer aber waren 
die Zebras von einer Art Möven begleitet, welche, 
auf den Rücken der Zebras sitzend, anscheinend von 
diesen geduldet werden. 
Ein geschossenes Zebra zeigte für ein Reitthier 
wenig geeignete Formen; schwerer Kopf, kurzer sehr 
starker Schwanenhals, breite Brust, schräge Schulter, 
Senkrücken, schwere Kruppe, kurze, doch stämmige 
Beine, klobiges Fußgelenk, sehr schräg gestelltes Fessel- 
gelenk, stark gespaltener großer Huf dürften nicht die 
Eigenschaften sein, welche man von vornherein an 
ein Reitthier stellt. Die Größe am Widerrist wird 
auch bei den größten Hengsten 1,50 m nicht über- 
schreiten. Ich werde versuchen, einzelne Zebras 
einfangen zu lassen. 
Der Nickwa-See ist an seiner Südseite sehr seicht, 
das Wasser war hier bis auf 150 m kaum knietief, 
sehr schmutzig, leicht salzig und wird daher von den 
Anwohnern nicht genossen. 
Sehr zahlreich sind die Arten der Wasservögel, 
die an den Usern des Sees zu Tausenden nisten, 
u. A. Flamingos, Kronenkraniche, schwarze Gänse 2c. 
Am 20. traf ich bei Muniwungu ein, der einen 
lebhaften Karawanenhandel über Utengule nach der 
Küste betreibt. Das Land ist vorzüglich bebaut und 
gut bevölkert. Auch hier aber herrscht Viehmangel, 
da die letzte Viehseuche hier alles Vieh vernichtete. 
Ueber Utengule traf ich am 30. Oktober in 
Langenburg wieder ein. 
Kamerun. 
Stand des Raffees in Kamerun. 
Einem Bericht aus Kamerun zufolge gedeiht der 
bei der Station Buéba versuchsweise angepflanzte 
Kaffee in jeder Hinsicht ausgezeichnet. Die Sträucher 
haben bereits im Jahre 1897 einige Blüthen gezeigt, 
und es steht zu erwarten, daß sie in diesem Jahre, 
also 2½ Jahre nach dem Auspflanzen, zum ersten 
Mal Früchte tragen werden. 
  
Togo. 
Ueber die Lage im Togohinterlande 
berichtet Stationsvorsteher Dr. Kersting unter dem 
3. Dezember 1897 aus Kirikiri Folgendes: 
Das Einvernehmen mit den Eingeborenen ist zur 
Zeit fast durchgängig ein gutes. 
Der mohammedanische Theil der Bevölkerung hat 
mir in manchen schwierigen Situationen zur Seite 
gestanden. Er ist numerisch kleiner als der der 
„Gott nicht kennenden“, wie man hier sagt, aber 
sehr einflußreich und wirthschaftlich sehr bedeutend. 
Ich habe drei große Limame in meinem Gebiet, den 
von Dadaure, den von Bafilo und den von Adyé 
(Kirikiri). Letzterer ist am 16. November 1897 ge- 
storben (Darmverschluß). Wir sind seit einem Monat 
in der Wahl eines Nachfolgers für Kirikiri. Die 
Spitzen von ganz Kotokoli (Tschayo und die Kotobkoli 
sprechenden Grenzländer) waren hier zur Todtenfeier. 
Der Limam von Tshamba scheint in den Augen 
der Mohammedaner nicht so bedeutend, ist aber der 
leitende und entscheidende Mann dieser Stadt, die 
Bafilo, wie ich schätze, an Größe übertrifft (vielleicht 
40 000 bis 50 000 Einwohner). 
Der Rechtsschutz durch die Station wird mit 
jedem Tage mehr in Anspruch genommen. 
Auf der großen Veranda eines kürzlich hier ge- 
bauten Hauses regele ich täglich fünf bis zehn Pa- 
laver, wobei gewöhnlich einige Große der Stadt und 
eine hundertköpfige Korona mithelfen. Die meisten 
sind verständig und haben ein gesundes, dem unserigen 
gar nicht sehr fernstehendes Rechtsbewußtsein, so daß 
sich bisher alle Fälle ohne Schwierigkeiten und zur 
Zufriedenheit schlichten ließen. Folgendes Palaver 
ist 99 pCt. von allen anderen. Es charakterisirt den 
sozialen Grundfehler des Landes, und es ist das, gegen 
welches vorsichtig, aber energisch aufzutreten ich für 
meine nächste Aufgabe halte: 
Ein Mann erhält eine ausstehende Schuld nicht 
zurückbezahlt. Der Schuldner ist zahlungsunfähig 
oder zu stark, um gezwungen zu werden. Der Gläu- 
biger geht daher an eine belebte Straße des Handels 
oder auf einen beliebigen Markt oder irgend eine 
Farm und hält sich durch den Raub einiger ganz 
unbetheiligter Menschen schadlos, die er verkauft oder 
zu eigenen Sklaven macht. Er empfindet das Un- 
recht nicht; er hat ja ein Anrecht auf einen gleichen 
Werth. Der Beraubte hält sich bei einem dritten 
ganz Unbetheiligten schadlos, und so geht es oft 
über Generationen fort. 
Ich habe nun überall erklärt, daß zur Sicherung 
von Eigenthum, Handel und Verkehr von nun ab 
jede Schuld vom Schuldigen gefühnt werden müsse. 
Diese Auffassung ist der Bevölkerung keineswegs neu, 
und die Gerichte der Häuptlinge haben sie oft zur 
Geltung gebracht. Die alte egoistische Gewohnheit 
ist aber trotzdem weit verbreitet geblieben. Der 
Egoismus ist im gegebenen Falle immer größer als 
Rechtssinn und Gemeinsinn.
	        

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